Vernehmlassung

Nationales Programm Alkohol 2008 – 2012

Das vorliegende Nationale Programm Alkohol 2008 – 2012 verfolgt die Intention, der Bevölkerung den Alkoholkonsum generell verbieten zu wollen und den Alkohol nicht als Genussmittel zu akzeptieren…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Das vorliegende Nationale Programm Alkohol 2008 – 2012 verfolgt die Intention, der Bevölkerung den Alkoholkonsum generell verbieten zu wollen und den Alkohol nicht als Genussmittel zu akzeptieren statt allfälligen negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums objektiv entgegentreten. Die SVP lehnt diese sektiererische Vorlage entschieden ab und verlangt die ersatzlose Streichung. Statt teurer Präventionskampagnen und Verwaltungsbürokratie sind vielmehr die bestehenden Bestimmungen zum Jugendschutz konsequent durchzusetzen.

Der Aktivismus und die Hektik im Bundesamt für Gesundheit, welche nun auch das Thema „Alkoholkonsum“ erfassen, sind unbegründet. Auch wenn exzessiver Alkoholkonsum immer wieder vorkommt, so gilt es doch die Fakten im Auge zu behalten. Der Alkoholkonsum pro Kopf ist in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgegangen. Während 1985 der Alkoholkonsum pro Kopf noch bei 11,2 Litern lag, wurden im Jahr 2006 gerade einmal noch 8,6 Liter pro Kopf konsumiert (Quelle: Eidgenössische Alkoholverwaltung). Das Vorgehen des BAG und anderer betroffener Stellen, welche weit reichende Einschränkungen in Bezug auf das Konsumverhalten der Bürger fordern, ist unangebracht und falsch. So soll der Alkohol als Genussmittel aus Sportveranstaltungen, aus gesellschaftlichen Anlässen und aus der Werbung verbannt werden – alles völlig unnötig und freiheitsfeindliche Einschränkungen. Zudem schlägt das BAG gar eine Verkaufseinschränkung für alkoholische Getränke im Detailhandel zwischen 21 Uhr und 7 Uhr vor. Weiter sollen teure Aktionsprogramme, Internetportale, Behandlungsangebote, Kurzinterventionen, massenmediale Kampagnen, Informationsmaterial, Begleitgruppen und Treffpunkte geschaffen werden. Dies gibt der Verwaltung Arbeit und fördert die Tätigkeit von Beratungsfirmen, trägt aber nichts zur Steigerung der Volksgesundheit bei. Weiter soll den Brauereien vorgeschrieben werden, wie die Getränke zu erscheinen haben, und es werden sogar Vorschriften über die Preissetzung von alkoholfreien und alkoholischen Getränken gemacht.

Der missionarische Eifer und Interventionismus des Bundesamts für Gesundheit ist unerträglich. Wer die Unterlagen des BAG liest, sieht schnell, was das Ziel des Nationalen Alkohol Programms 2008 – 2012 ist: Das BAG will den Bürgern „den Umgang mit Alkohol lernen“, die „individuelle Gesundheitskompetenz der Bürger stärken“ und nicht nur Süchtige unterstützen, sondern auch jene Personen, „welche den Alkoholkonsum im Griff haben“. Weiter will das BAG „individuelle Verhaltensänderungen“ und „kollektive Lernprozesse“ der Bevölkerung fördern. Der Bürger wird vom BAG schlicht und einfach als unmündiger Idiot betrachtet.

Es bleibt festzuhalten: Alkohol ist ein legales Genussmittel. Der Pro-Kopf-Konsum der Bevölkerung hat stark abgenommen. Daher besteht keinerlei Notwendigkeit für derart übertriebene nationale Präventionsprogramme. Stattdessen sind die bestehenden Bestimmungen des Jugendschutzes konsequent durchzusetzen.

 
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