Vernehmlassung

Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz, Anhörung zum ersten Verordnungspaket

Das vorliegende Verordnungspaket weist einmal mehr eine Tendenz zum Ausbau der ökologischen Komponenten, Auflagen und Vorschriften auf, während gleichzeitig die sichere Versorgung mit…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Das vorliegende Verordnungspaket weist einmal mehr eine Tendenz zum Ausbau der ökologischen Komponenten, Auflagen und Vorschriften auf, während gleichzeitig die sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln auf längere Zeit sowie die Förderung der produzierenden Landwirtschaft durch eine Senkung der Produktionskosten vernachlässigt wird.

Im Bewusstsein, dass die AP 2011 für viele Bauernfamilien eine enorme wirtschaftliche Belastung und Herausforderung darstellen wird, haben sich die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in erster Linie an der konsequenten Förderung einer starken einheimischen Land- und Ernährungswirtschaft zu orientieren. So darf die Produktion von Nahrungsmitteln in der Schweiz auf keinen Fall noch mehr an Bedeutung verlieren, die Produktionskosten dürfen nicht durch neue, noch bürokratischere Auflagen in die Höhe getrieben, sondern müssen gesenkt werden und auf verschärfte, und damit unternehmensfeindliche, ökologische Auflagen ist zu verzichten.

In diesem Sinne sind unsere folgenden Bemerkungen zu ausgewählten Erlassen zu verstehen:

1. GUB/GGA-Verordnung

In diesem Bereich darf die Schweiz keine einseitigen Eingeständnisse machen und unser Land muss im Gegenzug genauso das Recht haben, seine Bezeichnungen in Drittländern einzutragen. Eine Anpassung an die EG-Gesetzgebung ist nur akzeptabel, wenn Gegenseitigkeit gelten sollte.

2. Etho-Beitragsverordnung

Die Vereinfachungen der Bestimmungen im Bereiche der beiden Programme BTS und RAUS begrüssen wir ausdrücklich. Gleichzeitig sprechen wir uns aber klar gegen ein allfälliges neues BTS-Programm für Kälber aus, das nur eine Erhöhung von Aufwand und Kosten für die Bauern bedeuten, aber gleichzeitig keinerlei Verbesserungen mit sich bringen würde.

3. Kontroll-Koordinationsverordnung

Wir begrüssen sämtliche administrativen Vereinfachungen der Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben, insofern etwa die Koordination der Kontrollen und die Senkung der Kontrollfrequenzen für die Landwirte auch eine effektive Entlastung darstellen.

4. Direktzahlungsverordnung

Eine Senkung des Flächenbeitrages auf 1’080 CHF pro Hektare ist für uns inakzeptabel. Jede Kürzung des Flächenbeitrages auf einen Betrag unter 1’100 CHF widerspricht dem wichtigen Bedürfnis nach einer gewissen Kontinuität in diesem Bereich. Zudem ist ebenfalls auf jegliche Verschärfung beim ökologischen Leistungsausweis zu verzichten. So lehnen wir auch eine Ausdehnung des Grünstreifens entlang von Oberflächengewässern von drei auf sechs Meter als unverhältnismässig ab. Der jetzige Abstand von drei Metern ist ausreichend, während die vorgeschlagene Änderung zu Ertragseinbussen in gewissen Parzellen zum Beispiel im Voralpen- und Alpenbereich führen würde.

5. Sömmerungsbeitragsverordnung

Seit Jahren ist der gesömmerte Tierbestand rückläufig und in gewissen Regionen sind die rückläufigen Bestossungszahlen ein wachsendes Problem. Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, dass die Sömmerung nicht durch zusätzliche Auflagen weiter an Attraktivität einbüsst. In diesem Sinne soll zum Beispiel die Düngung mit nicht-stickstoffhaltigen Düngern in der Eigenverantwortung der Bewirtschafter möglich sein.

6. Ökoqualitätsverordnung

Die heute bereits bestehenden, hohen Anforderungen in diesem Bereich dürfen auf keinen Fall weiter verschärft werden. Insbesondere dürfen auch die Weisungen zu dieser Verordnung nicht zu höheren Hürden führen und der Vollzug der Verordnung muss in einem vernünftigen Rahmen möglich sein.

7. Strukturverbesserungsverordnung

Eine Erhöhung des Arbeitskräftebedarfes als Eintretenskriterium von 1.2 SAK auf 1.25 SAK lehnen wir ab. Es besteht keinerlei Notwendigkeit für diesen Schritt, umso mehr als das Parlament beschlossen hat, im bäuerlichen Bodenrecht für die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Gewerbes die Untergrenze bei 1.0 SAK festzulegen. Die Eintretenskriterien gemäss Art. 3 Abs. 1ter sind ebenfalls zu hoch und vor dem Hintergrund der geführten Debatten zur AP 2011 unangebracht. Diese dürfen für Talgebiete ohne Hügelzone maximal 1.75 SAK und für Hügelzonen und Bergzonen höchstens 1.5 SAK betragen. Wir finden es zudem falsch, wenn wie vorgeschlagen mit den Strukturverbesserungsmassnahmen etwa im Bereich der BTS-Ställe und der Minergie-Wohnhäuser Ziele angestrebt werden, die in diesem Fall über BTS-Beiträge, respektive Energie-Förderprogramme verfolgt werden müssten.

8. Verordnung über soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

Ausser einem zusätzlichen administrativen Aufwand bei der Umstellung bringt die Erhöhung der Eintretensvoraussetzung von 1.2 SAK auf 1.25 SAK keinerlei Verbesserungen; wir sprechen uns deshalb für eine Beibehaltung von 1.2 SAK aus.

9. Pflanzenschutzmittelverordnung

Die Preise für Pflanzenschutzmittel sind in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland nach wie vor wesentlich höher. Auch wenn es für die SVP nach wie vor selbstverständlich ist, dass ein Einbruch in das System der nationalen Erschöpfung im Patentrecht nicht in Frage kommt, fordern wir doch weitergehende Massnahmen zur Entschärfung dieser Preisproblematik. Gerade im Bereich der Zulassungen könnten in Zukunft anstelle einer aufwendigen Liste mit frei importierbaren Pflanzenschutzmitteln im Sinne einer administrativen Vereinfachung nur noch diejenigen Mittel aufgeführt werden, die nicht frei importierbar sind.

10. Schlachtviehverordnung

Die Tendenz zu allgemein immer tieferen und kaum oder gar nicht mehr kostendeckenden Schlachtviehpreisen ist besorgniserregend. In diesem Sinne muss dringend dafür gesorgt werden, dass einerseits die Erträge aus der Versteigerung vermehrt wieder in die Wertschöpfungskette der Fleischwirtschaft zurückgelangen und andererseits der Export von schweizerischen Erzeugnissen gestärkt wird.

11. Landwirtschaftliche Datenverordnung

Bezüglich Betriebskontrollen und Koordination der Datenbeschaffung auf landwirtschaftlichen Betrieben erwarten wir, dass kostentreibende Doppelspurigkeiten endlich vermieden werden. Projekte zur Harmonisierung und elektronischen Bearbeitung der Daten sind schnell voranzutreiben und Kontrollen sind effizient und risikobezogen durchzuführen.

12. Höchstbestandesverordnung

Auf der Grundlage des ökologischen Leistungsnachweises und der entsprechenden Gewässerschutz- und Raumplanungsgesetzgebung sind die Anliegen der HBV erreicht, womit die SVP die mittelfristige Aufhebung diese Verordnung fordert. Im Sinne einer Senkung der Produktionskosten und eines moderaten Betriebswachstums sollten aber die Höchstbestände kurzfristig mindestens im Bereiche der Schweineproduktion flexibilisiert werden.

Wir fordern den Bundesrat zudem grundsätzlich auf, dass er den vom Parlament beschlossenen Zahlungsrahmen voll und ganz respektiert. Auch wenn Bundesrat und Verwaltung dessen Anpassung bekämpft haben, ist es absolut inakzeptabel, wenn nun auf dem Wege der Verordnungen versucht wird, etwa über die Direktzahlungsverordnung ohne fundierte Begründung die Entscheide des Parlamentes zu umgehen und den Zahlungsrahmen nach eigenem Ermessen zu ändern. Beschlüsse der eidgenössischen Räte sind konsequent umzusetzen, die Landwirtschaft ist wo immer möglich administrativ zu entlasten, die Nahrungsmittelversorgung ist zu fördern und die Produktionskosten sind zu senken.

 
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