Vernehmlassung

Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung

Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung

Die SVP lehnt die Vernehmlassungsvorlage über ein Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung ab. Das Anliegen des…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vernehmlassungsvorlage über ein Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung ab. Das Anliegen des Bundesrates zur Reorganisation der im Bereich der Vermarktung der Schweiz im Ausland tätigen Organisationen ist zwar begründet, allerdings vermindert der gemachte Vorschlag die bestehenden Koordinationsprobleme nur marginal und schafft Besitzstände, welche nachher nur schwer zu korrigieren sind und eine vollständige Integration der in der Aussenwerbung tätigen Organisationen verunmöglichen. Die gemachte Vorlage löst das grundlegende Problem der zu hohen Anzahl sowie des uneinheitlichen Auftritts der dort tätigen Akteure nicht. Einmal mehr haben verwaltungsinterne Kämpfe um Zuständigkeiten zwischen den Departementen dazu geführt, dass eine sachlich angemessene Lösung verunmöglicht wurde. Auch die Bereiche der Aussenwirtschaft, der Wissenschaft, Bildung und Kultur sind in die Vorlage mit einzubeziehen. Durch die Zusammenführung aller Organisationen der Aussenwerbung könnten die vorhandenen Mittel viel effizienter eingesetzt werden.

Am 24. August 2004 reichte die WAK-NR ein Kommissionspostulat ein, welches den Bundesrat aufforderte, bis Ende 2005 ein Konzept für eine koordinierte Landeswerbung unter Einbezug sämtlicher Organisationen vorzulegen. Sowohl Bundesrat wie auch Parlament stimmten dem Postulat zu. Am 9. Dezember 2005 legte der Bundesrat einen Bericht über die Koordination der Landeswerbung vor. Dieser beinhaltete vier mögliche Organisationsmodelle von denen die ersten zwei (Modell Holding und Modell Kooperationsvertrag) aufgrund ihrer erheblichen Nachteile schon von vornherein ausser Betracht fielen. Obwohl das Parlament den klaren Willen für eine Integration sämtlicher betroffenen Organisationen (Modell Integration erweiteter Bereich) bekundete, sträubte sich die Verwaltung mit allen Mitteln dagegen und plädierte stattdessen für eine nur teilweise Integration (Modell Integration Kernbereich). Vor diesem Hintergrund erstaunt es daher wenig, dass die nun zur Diskussion stehende Vernehmlassungsvorlage lediglich drei Organisationen zusammenführen will, während der Rest der Organisationen im Bereich der Aussenwerbung von dieser Vorlage unberührt bleibt. Insbesondere die Bereiche der Aussenwirtschaft (Osec, Sippo, Sofi) und der Kultur (Pro Helvetia) werden nicht in die Reorganisation mit einbezogen. Pro Helvetia hatte es nicht einmal für notwendig befunden, in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zur Reorganisation Einsitz zu nehmen.

Die Vernehmlassungsvorlage erweckt den Eindruck, dass man das Parlament mit einer Schein-Reorganisation beruhigen möchte, während sich in Tat und Wahrheit herzlich wenig am Status quo ändert und die vorhandenen Besitzstände gar noch stärker zementiert und daher zukünftige Reformen erschwert, wenn nicht verunmöglicht werden.

Im Moment sind die zahlreichen Organisationen im Bereich der Aussenwerbung auf vier Departemente verteilt (EDA, EDI, EVD und UVEK) und diese Unterteilung blockiert jede Reorganisation.

Im Jahr 2006 wurden fast eine Viertelmilliarde Franken für die Aussenwerbung der Organisationen des Bundes eingesetzt (242.9 Mio. Fr.), wovon der Bund 182 Millionen Franken trägt.

Die zerstückelte und unübersichtliche Vielzahl von Akteuren erschwert aber nach wie vor jede Gesamtbetrachtung und sollte daher dringend reduziert werden. Hinzu kommt, dass dem Parlament im Halbjahresrhythmus tranchenweise Verpflichtungskredite für 4 Jahre vorgelegt werden, was die politische Kontrolle zusätzlich erschwert, da mit jeder Bewilligung neue Besitzstände geschaffen werden.

Die vorgeschlagene Reorganisation führt weder zu einem markanten Abbau von Doppelspurigkeiten, noch zu einer effizienteren Mittelverwendung. Zu allfälligen Einsparungen äussert sich die Verwaltung wie folgt: „Da bei der Reorganisation grössere Transformationskosten in der Höhe von schätzungsweise 3 bis 4 Millionen Franken entstehen werden, die von den betroffenen Institutionen zu tragen sind, wird sich das veranlagte Sparziel von 20 Prozent der Verwaltungskosten erst nach der operationellen Umsetzung der Reorganisation realisieren lassen.“

Hinzu kommt, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Matrix-Organisation keine effiziente Organisationsform für Verwaltungseinheiten ist, da mit dieser Doppelspurigkeiten und Kompetenzgerangel vorprogrammiert sind. Auch in der Privatwirtschaft wird immer mehr von der Matrix-Organisation aufgrund ihrer erheblichen Nachteile abgerückt.

Mit dem vorliegenden Reorganisationsvorschlag wird eine zentrale Schwäche des bestehenden Systems weiterhin nicht gelöst. Denn die einheitliche Markenführung der Organisationen für Aussenwerbung wird nur marginal verbessert, obwohl gerade dies ein Kernanliegen einer Reorganisation der Landeswerbung sein müsste. Analog der neu eingeführten Corporate Identity bei den Verwaltungseinheiten des Bundes, sollte auch im Ausland klar ersichtlich sein, wenn eine Organisation des Bundes für die Schweiz Werbung macht, weshalb das Wappen der Schweiz entsprechend zentrale Position im einheitlichen Logo der Landeswerbungsorganisationen einnehmen muss.

Die SVP lehnt daher den vorliegenden Reorganisationsvorschlag als nicht zielführend ab und verlangt, dass eine neue Vorlage ausgearbeitet wird, welche sämtliche im Bereich der Aussenwerbung tätigen Organisationen mit einbezieht (Modell Integration erweiteter Bereich). Insbesondere sind auch die Organisationen der Aussenwirtschaft und der Kultur zu integrieren. Nur wenn alle Akteure integriert werden, ist es möglich, die Anzahl Akteure zu reduzieren, den Verwaltungsaufwand zu senken und die einheitliche Markenführung für die Schweiz zu stärken.

 
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