Vernehmlassung

Fakultativprotokoll zum übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Die SVP lehnt die Anerkennung des Fakultativprotokolls vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ab. Die Schweiz ist 1997 dem…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Anerkennung des Fakultativprotokolls vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ab. Die Schweiz ist 1997 dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau beigetreten und hat bereits zahlreiche Einrichtungen und Kontrollmechanismen zur Förderung der Gleichberechtigung eingerichtet. Darüber hinaus besteht kein Handlungsbedarf.

Bereits heute überwacht der UNO-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung (bestehend aus 22 Frauen und 1 Mann) gemäss Art. 18 des Übereinkommens gegen jede Form der Diskriminierung der Frau die Einhaltung der Frauenrechtskonvention, indem die Vertragsstaaten zur regelmässigen Berichterstattung (innerhalb eines Jahres nach Beitritt zur Konvention, danach alle vier Jahre oder sooft der Ausschuss darum ersucht) verpflichtet sind. In diesem Bericht sind die zur Durchführung der Konvention getroffenen gesetzgeberischen, gerichtlichen, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen sowie die bei der Umsetzung auftretenden Schwierigkeiten zu erläutern.

Die Schweiz hat ihren durch das Gleichstellungsbüro erarbeiteten ersten (und gleichzeitig zweiten) 150-seitigen Rechenschaftsbericht im Jahre 2001 abgeliefert und anfangs 2003 vor dem Ausschuss in New York vertreten. Den ersten Bericht, welcher im Jahre 1998 fällig gewesen wäre, konnte die Schweiz nicht fristgerecht abliefern, weil die Konsultationen zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und den interessierten Organisationen ususgemäss einige Zeit in Anspruch nehmen. Für dieses demokratische Vorgehen und ihren föderativen Aufbau wurde die Schweiz daraufhin heftig kritisiert und der Ausschuss hatte wenig Verständnis für das schweizerische System. Er zeigte sich skeptisch, dass die Schweiz mit einem solchen System überhaupt willens und in der Lage sei, die Konvention gegen jede Form der Diskriminierung der Frau umzusetzen. Die Schweizer Delegation nahm dann mit einer 34-seitigen Replik wiederum Stellung. Es fragt sich, wie ernst ein Ausschuss zu nehmen ist, der sich gegen die Diskriminierung der Frauen einsetzt, offensichtlich aber nicht versteht, dass direkte Demokratie und Föderalismus einzigartiger Ausdruck von Gleichberechtigung sind.

Wenn im Erläuternden Bericht ausgeführt wird, die heutigen Kompetenzen des Ausschusses gingen im Gegensatz zu den Kontrollmechanismen anderer internationaler Abkommen weniger weit, so ist dem zu entgegnen, dass solche Kritik des Ausschusses insbesondere gegenüber dem schweizerischen System mehr als weit geht. Solchen „Würdigungen“– im Erläuternden Bericht als „kritischer Dialog mit den Vertragsstaaten“ umschrieben – ist nicht noch durch Erweiterungen des Kontrollinstrumentariums zusätzlich Vorschub zu leisten.

Angesichts dieser zweifelhaften Erfahrungen empfiehlt es sich kaum, über das Übereinkommen hinaus noch ein zusätzliches Fakultativprotokoll anzuerkennen. Dazu kommt, dass die daraus entstehenden Kosten gegenüber dem Steuerzahler kaum zu vertreten wären. Der Bedarf an Mitteln für Prävention und Kontrolle im Bereich der Diskriminierung nimmt laufend zu, obwohl die gesetzlichen Regelungen genügen würden, um die Gleichstellung von Frau und Mann zu garantieren. Die SVP vertritt daher die Ansicht, dass sich nicht ein Ausbau aufdrängt, sondern vielmehr Gegensteuer zu geben ist. Sie hat sich daher auf verschiedenen Stufen auch für die Abschaffung der Gleichstellungsbüros eingesetzt.

 
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