Vernehmlassung

Vorentwurf zu einem Gesetz betreffend die überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesen

Die SVP unterstützt die Bestrebung der nationalrätlichen Wirtschaftskommission, das gewerbliche Bürgschaftswesen neu zu regeln. Das Bürgschaftswesen stellt für KMU einen wichtigen Pfeiler zur…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Vorbemerkung:
Die SVP bedauert, dass auch die WAK-NR zur Unart des Fragebogens greift, obgleich Art. 147 BV eine offene Vernehmlassung garantiert.

Die SVP unterstützt die Bestrebung der nationalrätlichen Wirtschaftskommission, das gewerbliche Bürgschaftswesen neu zu regeln. Das Bürgschaftswesen stellt für KMU einen wichtigen Pfeiler zur Unternehmensfinanzierung dar. Dies soll auch so bleiben. Allerdings soll die Ausgestaltung des Bürgschaftswesens vor allem nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen vorgenommen werden, weshalb wir unsere Zustimmung an die Streichung verschiedener regionalpolitischer und sonstiger nicht marktorientierter Artikel knüpfen.

Die Stärkung des Bürgschaftswesens ist ein für die KMU zentrales Anliegen. Sie bilden mit einem Anteil von weit über 95% das wichtige Rückgrat der Schweizer Wirtschaft und daher ist es aus Sicht der SVP essentiell, dass diese Unternehmen auch die notwendigen Mittel für Investitionen erhalten. Aufgrund der restriktiveren Kreditvergabepraxis Ende der 90er-Jahre, kam deshalb das berechtigte Anliegen auf, dass Bürgschaftswesen zu revidieren. Die SVP unterstützt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben in diesen Bestrebungen. Allerdings knüpfen wir unsere Zustimmung an folgende Bedingungen:

Art. 2 BG über Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

Bst. a und Bst. c sind ersatzlos zu streichen. Das zu überarbeitende Bundesgesetz stellt ein Gesetz zur Förderung der Investitionen in KMU dar. Der Zweck ist klar marktwirtschafts- und wachstumsorientiert. Regionalpolitische sowie gleichstellungspolitische Gesetzesartikel (mit der SAFFA als untragbaren Gipfel der Markferne!) laufen dem Gesetz diamentral zuwider, da sie zu Marktverzerrungen führen. Zudem sind die Anliegen von Bst. a bereits in Bst. b enthalten. Die SVP verlangt daher die Streichung von Bst. a und c.

Art. 4. Abs. 3 (neu) BG über Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

Die SVP schlägt in einem neuen Absatz vor, die Anzahl Bürgschaftsgenossenschaften verbindlich auf 3 festzulegen. Da die errechneten freien Mittel zwischen den Genossenschaften sehr unterschiedlich verteilt sind, wäre eine halbherzige Reduktion auf beispielsweise 5 Bürgschaftsgenossenschaften von grossem Nachteil für die heute starken Organisationen. Daher befürwortet die SVP eine konsequente Reduktion auf 3 Genossenschaften wie dies beabsichtigt ist. Damit würden 3 starke Bürgschaftsgenossenschaften geschaffen. Sollte sich eine Reduktion auf 3 Bürgschaftsgenossenschaften nicht durchsetzen, zieht die SVP die Beibehaltung des Status quo einer halbherzigen Reduktion vor, da eine regionalpolitische Reduktion auf 5 Genossenschaften wenig zielführend wäre und die Probleme einiger bestehender Bürgschaftsgenossenschaftern nicht lösen könnte.

Art. 5 Bst. b sowie Art. 7 BG über Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

Die SVP lehnt die zusätzliche Übernahme der Verwaltungskosten durch den Bund ab. Wer eine Bürgschaft in Anspruch nimmt, soll auch bereit sein, einen Beitrag dafür zu leisten. Durch die Übernahme der Verwaltungskosten durch die Bürgschaftsnehmer entsteht genügend Druck auf die Bürgschaftsgenossenschaften, einen effizienten Verwaltungsablauf zu garantieren und die Verwaltungskosten tief zu halten. Daher ist Art. 5 Bst. b ist ersatzlos zu streichen und Art. 7 ist dahingehend anzupassen, dass die Bürgschaftsnehmer für die Verwaltungskosten aufkommen müssen.

 
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