Vernehmlassung

Verordnung über das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung

Die SVP weist den vorliegenden Entwurf zur vollständigen und sorgfältigen Überarbeitung und zur nochmaligen Unterbreitung zu einem späteren Zeitpunkt zurück. Einerseits bleiben zu viele Fragen…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP(

Die SVP weist den vorliegenden Entwurf zur vollständigen und sorgfältigen Überarbeitung und zur nochmaligen Unterbreitung zu einem späteren Zeitpunkt zurück. Einerseits bleiben zu viele Fragen bezüglich der Umsetzung, der Organisation sowie möglicher Alternativen offen. Andererseits ist die Hochschullandschaft derzeit in Umbruch begriffen, und es stehen wichtigere Probleme an als die Errichtung eines Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB). Umso mehr ist der noch unausgereifte Entwurf zu überarbeiten und zu verbessern.

Insgesamt erweckt die unsorgfältige Behandlung von wichtigen Detailfragen, die auszugsweise Zitierung eines nicht publizierten Expertenberichts, die sporadische Einstreuung angedeuteten Fachwissens sowie der fordernde Tonfall, mit dem wiederholt auf Art. 48 nBBG verwiesen wird, den Eindruck, dass die Vorlage wesentlich mehr der Befriedigung individueller Ambitionen dient als der mit den Investitionen in den BFT-Bereich bezweckten Stärkung des Forschungsplatzes und Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Namentlich die Bemerkung, dass eine detaillierte Kostenkalkulation zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich sei, ist inakzeptabel und für sich allein schon ein ausreichender Grund für die Rückweisung des Verordnungsentwurfes. Immerhin stellen wir auf der Grundlage des VA 2005 eine bemerkenswerte Ausgabensteigerung im heutigen Schweizerischen Institut für Berufspädagogik (SIBP) von über 80% während der Jahre 2003 bis 2005 fest – ohne Forschung. Auch der Umstand, dass in der BFT-Botschaft 2004 – 2007 ein jährlicher Beitrag von 30 Mio. Franken vorgesehen ist, stellt keinen ausreichenden Grund für die intransparente und schlecht begründete Verwendung von Steuergeldern dar. Dies gilt umso mehr, als die Finanzierung der Fachhochschulen nur durch die Einsparung von annähernd 500 Mio. Franken während der Jahre 2004 – 2007 sichergestellt werden konnte. In diesem Zusammenhang erscheint es als geradezu unanständig, dass sich die Autorschaft dagegen umfassend mit der Frage der künftigen Besoldung der Hochschulangehörigen befasst hat.

Da die Ausgabensteigerung im SIBP offenbar nicht auf Forschungstätigkeit zurückzuführen ist, ist die SVP gegenüber den zahlreichen Verweisen auf die Notwendigkeit, im Bereich der Berufspädagogik solche treiben zu wollen, äusserst kritisch eingestellt. So wird in den Erläuterungen keck behauptet: „Das bedeutet beispielsweise, dass allgemeine kognitionspsychologische Erkenntnisse nicht nur auf die Fachdidaktik der Mathematik oder der Biologie übertragen werden müssen, sondern zusätzlich auf die spezifischen Anwendungsgebiete in den einzelnen Berufen wie z.B. im Automobilgewerbe oder im Gesundheitswesen.“ Der Nutzen dieser Übersetzung wird allerdings nicht ausgewiesen.

Die SVP befürchtet in diesem Zusammenhang, dass es am EHB zu denjenigen Fehlentwicklungen kommt, die Prof. J. Oelkers auch bei der Forschung in und zur Lehrerbildung feststellt: „Differenzierung in dem doppelten Sinn der Unterscheidung und der Abgrenzung ist nur möglich, wenn nicht lediglich Doktrinen ausgetauscht werden, die mit Lagermentalität verbunden sind. Mindestens pädagogisch ist genau diese Mentalität gerade von der Lehrerbildung gepflegt worden. Bis heute existieren Meister-Pädagogiken, die auf Charisma und nicht auf Forschung zurückgeführt werden, was zu eigenartigen und oft kuriosen Schlüssen führt, die die Doktrinen bestätigen müssen, auch wenn die Erfahrungen damit unverträglich sind.“[1] Diese Differenzierung, unbestritten wesentlicher Bestandteil jeglicher Forschung, vermissen wir gerade in der angemahnten Übertragung „allgemeiner kognitionspsychologischer Erkenntnisse“. Die wiederholt betonte Wichtigkeit der Autonomie eines Hochschulinstituts garantiert unter diesen Vorzeichen schliesslich nur, dass pädagogisch-populäre Glaubenssätze formuliert werden – ohne jede Kontrolle durch Politik oder Realität. Die oben zitierte Mentalität spricht an vielen Stellen aus den Erläuterungen, etwa wenn unter den Ausschlussgründen im Rahmen des Disziplinarrechts „Tätlichkeiten auf den Schularealen und gegen Angehörige des Hochschulinstituts“ aufgeführt werden, als handelte es sich bei Schulen generell um Horte der Gewalttätigkeit.

Dass der vorliegende Entwurf eine „unerwünschte Akademisierung“ zu vermeiden versucht, wie in den Erläuterungen versichert wird, ist somit wenig glaubwürdig. Das zeigt sich nicht zuletzt auch in der Absicht, vorerst nur Dozierende zulassen zu wollen, die über einen Master oder ein Lizenziat verfügen. Wenn die Valorisierung der Praxis ein Problem darstellt, dann müsste mit der Errichtung eines Instituts, das Lehrer für Praktiker ausbildet, eben zugewartet werden, bis dieses Problem gelöst ist. Das Angebot von Masterstudiengängen widerspricht schliesslich ebenfalls der Absicht, eine „Akademisierung“ vermeiden zu wollen – auch wenn es bei den vorgeschlagenen Anforderungen an die Dozierenden Sinn macht.

Schliesslich stellen wir auch die Aufgaben, die dem EHB zugeordnet werden sollen, in Frage. So müssen wir feststellen, dass „Berufsentwicklung“ unmöglich eine Aufgabe der Forschung bzw. des EHB sein kann. Berufe entwickeln sich in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld auf dem Arbeitsmarkt. Aufgabe der Hochschule ist es dagegen, das Wissen und die Befähigung zu vermitteln, die für die Integration in den Arbeitsmarkt notwendig sind. Aus diesem Grund kann es ebenso wenig Aufgabe des EHB sein, die Berufsbildung „steuern“ zu wollen. Die Berufsbildung muss sich an den Bedürfnissen der Arbeitswelt orientieren. Die Vergangenheit hält verschiedene Beispiele für die Tatsache bereit, dass akademische „Steuerung“ vor allem zu Fehlentwicklungen und Ineffizienz führt. Die hervorragende Rolle, welche die Autorschaft dem SIBP in der Folge der neuen kaufmännischen Grundbildung zuschreibt, wird von den Organisationen der Arbeitswelt rundweg bestritten. Zu erinnern wäre in diesem Zusammenhang auch an die hektischen Initiativen, die den Bund dazu bewegen sollten, Ausbildungsangebote im Bereich der IT zu forcieren – kurz bevor die Börsenblase platzte!

Letztlich muss aus Sicht der SVP die Ausgestaltung der künftigen Hochschullandschaft, die Integration und Gewährleistung der Finanzierung der FH sowie die Positionierung der Pädagogischen Hochschulen abgewartet werden, bevor über Organisation und Aufgabenbereiche einer weiteren Hochschule entschieden werden kann. Wir erwarten zudem, dass die Erfahrungen und Bedürfnisse der Träger der FH sowie der Arbeitswelt stärker berücksichtigt werden sowie ein praktikables Modell zur Valorisierung der Praxis vorliegt und angewendet wird. Schliesslich sind wir auch der Meinung, dass die vorrangige Aufgabe eines bundeseigenen Hochschulinstituts die Ausbildung ist, und nicht das Angebot von Dienstleistungen, die private Anbieter konkurrenzieren. In Bezug auf die Überarbeitung und Neuformulierung der Verordnung fordert die SVP dringend eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt anstelle einer isolierten Betrachtung innerhalb des Elfenbeinturms.

 

 
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