Die SVP kann dem Güterverkehrsabkommen (GVA) nur unter gewissen Bedingungen zustimmen, auch wenn die positiven Aspekte für die Schweizer Exportwirtschaft unbestritten sind. Der Wegfall der Pflicht…
Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen
Vernehmlassungsantwort der SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI (SVP)
Die SVP kann dem Güterverkehrsabkommen (GVA) nur unter gewissen Bedingungen zustimmen, auch wenn die positiven Aspekte für die Schweizer Exportwirtschaft unbestritten sind. Der Wegfall der Pflicht zur Vorausanmeldung sicherheitsrelevanter Daten („24-Stunden-Regel“) im bilateralen Warenverkehr ist für den ungehinderten grenzüberschreitenden Warenverkehr und damit für unsere Exportwirtschaft positiv zu werten. Für die SVP ist es jedoch unhaltbar, dass im GVA der Nachvollzug von neuem EU-Recht im Bereich der Zollsicherheit vorgesehen ist. Die Erfahrungen mit dem Schengen-Abkommen haben gezeigt, welche Dimensionen solche Weiterführungen annehmen können. Daher kann die SVP dem Abkommen nur zustimmen, wenn auf die Übernahme von dynamischem EU-Recht verzichtet wird. Bei der Umsetzung des Abkommens ist zudem auf die Bedürfnisse der Schweizer Unternehmen, welche mit Nicht-EU-Staaten Handel betreiben, Rücksicht zu nehmen. Für diese Firmen muss der administrative und finanzielle Mehraufwand möglichst gering gehalten werden.
Der Nutzen des GVA für die Schweizer Exportwirtschaft im Handel mit der Europäischen Union ist unbestritten. Für die Schweizer Unternehmen und deren Konkurrenzfähigkeit sind ein wirksames Zollwesen und ein flüssiger grenzüberschreitender Warenverkehr von grosser Bedeutung.
Die Tatsache, dass mit dem GVA erneut ein dynamischer Vertrag mit der EU ausgehandelt wurde, welcher die Annahme von zukünftigen Weiterentwicklungen aufgrund von Änderungen im EU-Recht mehr oder weniger vorschreibt, ist für die SVP überaus stossend. Damit wird einmal mehr die Souveränität und Autonomie der Schweiz unnötig aufgegeben. Die SVP fordert daher mit Nachdruck, dass diese unnötige Konzession aus dem Vertrag gestrichen wird. Sollte dies aus belegbaren Gründen nicht mehr möglich sein, so ist der Bundesrat in der Pflicht, künftige Weiterentwicklungen kritisch zu hinterfragen oder, falls sie der Schweiz nichts nützen, auch einmal nicht zu übernehmen. Zustände, wie wir sie heute von den unzähligen Weiterentwicklungen des Schengen-Abkommens kennen, müssen mit allen Mitteln verhindert werden. Die Beteiligung der Schweiz an solchen „Schaffungen von neuem EU-Recht“ dürfte nur von symbolischer Natur sein. Die Vorstellung, dass sich die Europäische Union bei der Ausarbeitung neuer Gesetze von der Schweiz dreinreden lassen würde, ist lächerlich. Auch das Argument, wonach die demokratischen Verfahren für den Beschluss einer Übernahme von neuem EU-Recht gewährt blieben, zieht nicht, wie die unsäglichen Erfahrungen mit den Schengen-Weiterentwicklungen und den Ausdehnungen der Personenfreizügigkeit gezeigt haben. Denn aufgrund der andauernden Drohung der Kündigung des Abkommens verkommen solche bilateralen Verträge faktisch immer zu einem Automatismus. Um dies zu verhindern, darf die Schweiz in Zukunft keine solchen dynamischen Verträge mehr abschliessen. Es kann nicht sein, dass wir mit dem Abschluss bilateraler Verträge langsam aber stetig unsere Rechtsordnung untergraben und dem EU-Recht anpassen. Bilaterale Verträge müssen die Schweizer Interessen und unsere Souveränität verteidigen und nicht dazu dienen, uns der EU näher zu bringen.
Bei der Umsetzung des Abkommens muss auch auf die Bedürfnisse der Unternehmen, welche in Drittstaaten exportieren, Rücksicht genommen werden. Die Vergabe des Status AEO (Authorizes Economic Operator, zu Deutsch: zugelassener Handelspartner) muss zwingend gebührenfrei erfolgen und der Mehraufwand für den Warenverkehr in Nicht-EU-Staaten möglichst gering gehalten werden. In diesem Zusammenhang sollte mit den wichtigsten Handelspartnern, die gleichwertige Sicherheitsstandards wie die Schweiz aufweisen, möglichst rasch eine gegenseitige Anerkennung des Status und der Abschluss entsprechender Abkommen angestrebt werden.
Fazit:
Aufgrund der stossenden Tatsache, dass mit diesem Abkommen wieder einmal ein Teil unserer Souveränität an die EU verkauft wurde, kann die SVP das GVA nicht bedingungslos unterstützen. Im Sinne unseres demokratischen Systems und der Souveränität der Schweiz dürfen keine solchen dynamischen Verträge mehr unterzeichnet werden. Sollte das Abkommen umgesetzt werden, so ist dabei zwingend auf die Bedürfnisse der Exportwirtschaft und den Autonomieerhalt der Schweiz Rücksicht zu nehmen. Sofern diese Forderungen erfüllt werden, wird die SVP das GVA befürworten.