Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung):…

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter" basiert auf einem steuertheoretisch durchaus nachvollziehbaren fundamentalen Systemwechsel, welcher…

Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung): Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ des Hauseigentümerverbandes (HEV) 

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ basiert auf einem steuertheoretisch durchaus nachvollziehbaren fundamentalen Systemwechsel, welcher steuertechnische Vereinfachungen und mehr Transparenz nach sich ziehen könnte. Um zu verhindern, dass zentrale und weitgehend unbestrittene politische Anliegen wie Wohneigentumsförderung oder Förderung energetisch sinnvoller Sanierungen künftig nicht mehr verfolgt werden, wird ein sogenannt „modifizierter Systemwechsel“ vorgeschlagen. Gerade diese Modifikationen machen jedoch die ursprünglich angestrebten Vorteile zunichte, so dass der nun vorliegende Entwurf von der SVP abgelehnt wird.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates basiert auf einem kompletten Systemwechsel mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und ebenso der Abschaffung aller steuerlichen Abzüge (Schuldzinsen, Unterhaltskosten, Versicherungsprämien, Verwaltungskosten etc.). Dies würde dem Bund unter dem Strich ca. 450 bis 700 Mio. Franken an Mehreinnahmen bescheren. Unter der Bezeichnung „modifizierter Systemwechsel“ werden zwei flankierende Massnahmen vorgeschlagen:

1. Ersterwerbern wird ein Steuerabzug von 5’000 Franken (Ehepaare 10’000 Franken) gewährt, welcher über 10 Jahre jährlich linear um 10 Prozent abnimmt;

2. Die Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sollen auch künftig abzugsfähig sein.

Die erste Massnahme, welche als indirekte Subventionierung des Wohneigentumsersterwerbs das Ziel der Wohneigentumsförderung für junge erwerbstätige Personen und Familien erhalten soll, greift viel zuwenig weit. In der Realität wird es jungen Steuerpflichtigen kaum möglich sein, wesentliche Amortisationen in den ersten zehn Jahren nach dem Erwerb des Grundeigentums zu tätigen. Hingegen würden bei jedem Zinsanstieg Eigenheimbesitzer mit hohem Hypothekenanteil leicht in finanzielle Bedrängnis geraten, wenn sie es nicht geschafft haben, innerhalb der zehnjährigen Frist ihre Schuld deutlich zu reduzieren.

Die Einschränkung von Investitionskostenabzügen ausschliesslich auf „qualitativ besonders wirkungsvolle Energie- und Umweltschutzmassnahmen, die hohen Anforderungen genügen“ führt sowohl zu komplizierten und aufwändigen Verfahren wie auch zu willkürlicher und einseitiger Festlegung der Kriterien bzw. Anforderungen. Damit wird das Hauptargument der Vereinfachung und Transparenz zunichte gemacht. Dasselbe gilt für die vorgesehene Abzugsfähigkeit von denkmalpflegerischen Aufwendungen. Investitionen und umfassender Unterhalt von Liegenschaften sind kein steuersystematisches Anliegen, sondern eine unbestrittene, politische Forderung, welche durch die weitgehende Streichung der Abzugsmöglichkeiten im Gegenvorschlag völlig ausgehebelt wird.

Zudem stossend am bundesrätlichen Entwurf ist die Änderung des Artikels 33 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, wonach künftig Schuldzinsen nur noch genau im Umfang des steuerbaren Vermögensertrages abzugsfähig wären und nicht mehr zusätzlich im Umfang von 50’000 Franken. Das bedeutet nämlich, dass künftig nur noch Eigenheimbesitzer mit zusätzlichem Vermögen (und entsprechenden Erträgen) private Schuldzinsen steuerlich abziehen können. Des Weiteren droht mit der Modifikation von Artikel 32 DBG in der Vorlage des Bundesrates auch die erst Ende 2008 abgeschaffte Dumont-Praxis (5-Jahres Aufschub der Abzugsfähigkeit von Instandstellungskosten von neuerworbenen, vernachlässigten Liegenschaften) für nicht selbst genutztes Wohneigentum über Umwege wieder eingeführt zu werden.

Aus den genannten Gründen lehnt die SVP den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates entschieden ab.

 

 
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