Die SVP bewertet die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen 2003 für den Bundeshaushalt als ungenügend…
VERNEHMLASSUNGSANTWORT vom 23.6.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP
Entlastungsmassnahmen 2003 für den Bundeshaushalt
Die SVP bewertet die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen 2003 für den Bundeshaushalt als ungenügend. Es handelt sich zwar um einen Schritt in die richtige Richtung, dem jedoch unbedingt (und bald) weitere Schritte folgen müssen.
Die SVP wird den Entlastungsmassnahmen unter drei Bedingungen zustimmen:
1. Die Vorlage ist als Gesamtpaket zu verabschieden. Es ist davon abzusehen, einzelne Teile herauszubrechen.
2. Die Vorlage ist bis im Dezember zu verabschieden, damit die Massnahmen bereits nächstes Jahr umgesetzt werden können.
3. Bis spätestens zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Vorlage hat der Bundesrat die Eckwerte für ein zweites Paket im Umfang von mindestens 3 Mrd. Franken vorzulegen, welches 2004 zu verabschieden ist.
Die Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms Energie Schweiz lehnt die SVP ab.
Anmerkungen zu den vorgelegten Entlastungsmassnahmen:
Die SVP hat mit Blick auf den untragbaren Finanzplan bereits die Legislaturplanung 1999-2003 abgelehnt. Die SVP fordert eine nachhaltige Sanierung, in der die Staatsaufgaben und Ausgaben nicht erweitert, sondern konsolidiert werden, damit die Steuer- und Abgabelast gesenkt und der Schuldenberg abgebaut werden kann. Nur so kann der Wirtschaftsstandort Schweiz im internationalen Umfeld konkurrenzfähig bleiben. Die SVP sieht als Ziel ganz klar nicht nur eine Stabilisierung der Staatsquote: Gerade nach der unerfreulichen volkswirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre, muss eine Senkung der Staatsquote auf das Niveau von 1990 angestrebt werden, um der Wirtschaft und dem Gewerbe wieder den nötigen Freiraum zu verschaffen.
Während die Ausgaben des Bundes seit 1990 um knappe 50% zugenommen haben, wuchs das Einkommen der privaten Haushalte zwischen 1990 und 2000 um nur 22%. So kann und darf es nicht weiter gehen. Es geht nicht an, dass der Aufgabenkatalog des Staates laufend erweitert wird. Statt dem Bund stets zusätzliche Aufgaben zu übertragen, ist dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen und die Eigenverantwortung zu stärken. Die ihm übertragenen Aufgaben wiederum hat der Bund haushälterisch und effizient anzupacken. Die SVP ist nach wie vor besorgt über das weit über dem BIP liegenden Ausgabenwachstum und verlangt, dass der gesamte Haushalt (inklusive des demographisch bedingten Wachstums) nicht stärker als das reale Wirtschaftswachstum wächst. Der SVP scheint das vom Bund prognostizierte reale Wirtschaftswachstum von 1,9% im Jahr 2004 bzw. 1,8% für die Jahre 2005-2006 nach wie vor zu optimistisch eingeschätzt (Seite 5). Eine vorsichtigere Einschätzung ist Grundlage für eine seriöse Arbeit und eine glaubwürdige Planung in der Finanzpolitik.
Absolut inakzeptabel ist für die SVP die Aushebelung der Schuldenbremse noch bevor sie je wirklich in Kraft war (Seite 9: Schaffung von Übergangsbestimmungen im Finanzhaushaltsgesetz). Das ist eine klare Missachtung des Volkswillens. Deshalb verlangt die SVP auch ein 2. Sanierungspaket. Generell gilt es, die direktdemokratischen Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung in Bezug auf die Ausgaben des Bundes zu stärken. Deshalb wiederholt die SVP hier noch einmal ihre Forderung nach der Einführung eines Finanz- und eines Behördenreferendums (Pa.Iv. 03.401 / Pa.Iv. 03.402).
Änderung des Energiegesetzes
Die Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms Energie Schweiz lehnt die SVP ab. Eine sichere und günstige Energieversorgung ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz zentral. Die SVP lehnt daher neue Energiesteuern ab und fordert eine gesicherte und bedarfsgerechte Versorgung zu transparenten und günstigen Preisen. Ebenfalls hat das Stimmvolk im Jahr 2000 die beiden Energievorlagen, den Gegenvorschlag und damit eine ökologische Steuerreform abgelehnt. Mit der Ablehnung des EMG haben sich die Stimmbürger auch gegen die kostenlose Zuleitung von erneuerbaren Energien und damit gegen ihre Förderung ausgesprochen. Generell gilt, dass die Effizienz gesteigert werden muss und die Verteilung gewährleistet sein muss. Die SVP verlangt zudem, dass Abhängigkeiten minimiert werden und die Energieversorgung möglichst diversifiziert erfolgt.
Für das von der SVP geforderte 2. Sanierungsprogramm der maroden Bundesfinanzen sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
– Das Sanierungsprogramm hat einseitig bei den Ausgaben bzw. Aufgaben des Bundes zu erfolgen. Die SVP fordert den Bundesrat auf, keine weiteren Steuer-, Abgaben- oder Gebührenerhöhungen vorzunehmen.
– Die Botschaft zum zweiten Sanierungsprogramm ist mit dem neuen Finanzplan 2004-2007 vorzulegen. Die Eckwerte des 2. Sanierungs-programms haben bei der Schlussabstimmung zum 1. Sanierungsprogramm vorzuliegen.
– Es sind vor allem in denjenigen Bereichen und Departementen Einsparungen vorzunehmen, die in den letzten Jahren am meisten gewachsen sind. An dieser Stelle sind insbesondere die enormen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr zu erwähnen, der volkswirtschaftlich praktisch nicht mehr zu rechtfertigen sind.
– Es kann nicht mehr länger nur mit Kürzungen laufender Posten operiert werden, sondern es gilt auf gewisse Ämter und Dienstleistungen vollumfänglich zu verzichten (u.a.: Wohnbauförderung, Gleichstellungsbüro, OSEC, BUWAL, Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, Schule im Netz, Energie Schweiz, Präsenz Schweiz, Verzicht auf Swisscoy-Einsätze, Seeschifffahrtsamt, Büro für Weltraumangelegenheiten, Integrationsmassnahmen, Büro für Konsumentenfragen, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Bundesamt für Wohnungswesen).
– ¼ der Einsparungen des 2. Sanierungsprogramms sind bei den Personalausgaben (inkl. Pensionskassenanpassung, Arbeitsplatzkosten etc.) vorzunehmen. Das VBS ist von dieser Massnahme auszunehmen, da es bereits ein eigenes Sparkonzept im Bereich der Personalausgaben vorgelegt hat.
– Im Bereich der Bildung und Forschung ist endlich auf eine Konzentration und Straffung der universitären Hochschulen (zusammenlegen div. Fakultäten auf eine Fakultät an einem Standort) hinzuarbeiten, damit das vorhandene Geld effizient und vor allem der Grundlagenforschung zur Verfügung gestellt wird. Eine Schwergewichtsbildung im universitären Bereich ist unumgänglich. Prioritäten sind im Interesse von Industrie und Wirtschaft namentlich bei der naturwissenschaftlichen Fakultäten und Schulen zu setzen.
– Bei den Querschnittsaufgaben wie z.B. Öffentlichkeitsaufgaben des Bundes können weitere Einsparungen von mind. 40% gemacht werden.