Vorerst stellen wir fest, dass das vom EJPD gewählte Vorgehen bezüglich einer ergänzenden Vernehmlassung von schlechtem Stil und nicht vorhandenem Demokratieverständnis zeugt. Es geht nicht an…
Vernehmlassungsantwort der SVP Schweiz
Die SVP hat ohne jedes Verständnis von der obgenannten, ergänzenden Vernehmlassung Kenntnis genommen.
Vorerst stellen wir fest, dass das vom EJPD gewählte Vorgehen bezüglich einer ergänzenden Vernehmlassung von schlechtem Stil und nicht vorhandenem Demokratieverständnis zeugt. Es geht nicht an, eine weitere Vernehmlassung durchzuführen, nur weil die eingegangenen Vernehmlassungsantworten offensichtlich nicht nach Wunsch des Bundesamtes ausgefallen sind. Die SVP verweist diesbezüglich auf das Schreiben des Generalsekretärs an Frau Bundesrätin Metzler vom 29. September 2003.
Die Einführung eines elektronischen Feuerwaffenregisters erscheint in Bezug auf das Problem des Waffenmissbrauches als völlig ungeeignet und unverhältnismässig. Ein solches Register trägt weder zu einem Mehr an Sicherheit noch zur Missbrauchsbekämpfung, als vielmehr zu bürokratischem Leerlauf bei. Die SVP widersetzt sich deshalb mit Nachdruck einer Registrierung des Waffenbesitzes.
Die Zwängerei des EJPD bestätigt die SVP zudem in ihrer bereits in der Vernehmlassung vom 10. Dezember 2002 – auf welche hier vollumfänglich verwiesen wird – vertretenen Haltung, eine erneute Revision des Waffengesetzes kategorisch abzulehnen.