Vernehmlassung

SVP gegen Aufblähung der Finanzmarktaufsicht

Die SVP lehnt den Gesetzesentwurf für eine integrierte Finanzmarktaufsicht ab. Aus Sicht der SVP beschneidet der Gesetzesentwurf zu stark die unternehmerische Freiheit und ist mit einer liberalen…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei SVP

Die SVP lehnt den Gesetzesentwurf für eine integrierte Finanzmarktaufsicht ab. Aus Sicht der SVP beschneidet der Gesetzesentwurf zu stark die unternehmerische Freiheit und ist mit einer liberalen Marktwirtschaft nicht vereinbar. Die heutigen Gesetze und Regulierungen reichen vollständig aus.

Grundsätzlich gilt es, folgendes festzuhalten:

1. Mit der FINMA wird eine weitere Verwaltungsinstanz geschaffen. Die SVP ist grundsätzlich der Auffassung, dass bestehende Probleme mit den bereits vorhandenen Ressourcen gelöst werden müssen bzw. die Verwaltung nicht weiter aufzublähen ist.

2. Dem Bericht haftet ein Pathos an, das den Eindruck aufkommen lässt, die Höhe der finanziellen Mittel, welche für eine solche neue Bundesstelle zur Verfügung gestellt werden, würde keine Rolle spielen. Die SVP weist auf die wenig erfreuliche Finanzlage der Eidgenossenschaft hin, welche dringend Sparsamkeit und finanzielle Zurückhaltung gebietet.

3. Die SVP erachtet es als politisch falsch, neue Bundesaufgaben bzw. Erweiterungen von Bundesaufgaben gesetzlich festzuschreiben: Der Staat muss gebremst und nicht mit weiteren Mitteln ausgestattet werden. Wenn es nicht unbedingt nötig ist, neue Verwaltungsstellen zu schaffen, ist es unbedingt nötig, keine neuen Verwaltungsstellen zu schaffen!

4. Ebenso falsch ist es, neue Gebühren und Abgaben zur Finanzierung dieser erweiterten Aufgaben zu erheben.

Im Kapitel 2.2 „Mängel der heutigen Struktur der Finanzmarktaufsicht und deren mögliche Behebung“ ist von der Fachkompetenz als knappste Ressource die Rede. Hier stellt sich die Frage, ob diese Ressource grösser wird, wenn die Regulierungsdichte noch weiter vergrössert wird. Die SVP bezweifelt dies. Das Credo muss auch hier lauten: „Weniger ist mehr!

Sollte der Gesetzesentwurf entgegen unserer Meinung trotzdem weiter behandelt werden, sind folgende Punkte zwingend zu korrigieren:

Art. 11 Personal

Dem Kommentar zu diesem Artikel ist zu entnehmen, dass der Personalaufwand für die FINMA bereits jetzt als sehr hoch eingeschätzt wird („Handlungsspielraum in Personalfragen erforderlich“). Weiter heisst es: „Die FINMA wird auf die Rekrutierung zahlreicher Spezialistinnen und Spezialisten angewiesen sein und dabei in Konkurrenz zu den Beaufsichtigten stehen.“ Hierzu ist folgendes zu bemerken: Erstens kann es nicht angehen, Bundesaufgaben stets zu erweitern und gleichzeitig zur Bewältigung dieser neuen Aufgabenfelder die Bundesverwaltung mit grosszügig dotierten Fachstellen weiter aufzublähen. Zweitens lassen die Ausführungen der Expertenkommission Zimmerli jeden Ansatz zu Sparsamkeit vermissen (vgl. auch die Wahl der Rechtsform als öffentlich-rechtliche Anstalt, welche namentlich ein eigenes Personalstatut ermöglichen soll, um so die offenbar zu wenig hohen Löhne des Bundespersonalgesetzes zu umgehen).

Art. 14 Finanzierung

Die SVP wendet sich entschieden gegen die Einführung weiterer neuer Gebühren und Abgaben. Muss eine Leistung im Bereich der Finanzmarktaufsicht erbracht werden, ist auf bereits vorhandene finanzielle Mittel zurückzugreifen.

Art. 20 Information der Öffentlichkeit und Art. 21 Information über einzelne Verfahren

Die Regelung der Informationstätigkeit der FINMA ist zu offen formuliert. Die (jährliche) Berichterstattung muss die Praxis der FINMA vollständig und systematisch reflektieren. Umgekehrt muss für laufende und abgeschlossene Einzelverfahren das Amtsgeheimnis gelten. Ausnahmen vom Informationsverbot müssen äusserst zurückhaltend gehandhabt werden.

Art. 23 Prüfungspflicht

Die SVP ist der Ansicht, dass eine Obergrenze für den Stundenansatz im Gesetz festzuhalten ist.

Dem Institut sollte es zusätzlich unbeschränkt möglich sein, die Prüfgesellschaft zu wechseln. Auch die Prüfungsgesellschaften müssen sich auf dem Markt behaupten können und keine überhöhten Stundenansätze verlangen dürfen.

Ausserdem kann von einem Institut nicht verlangt werden, permanent der Auskunftspflicht nachzukommen. KMU sind bereits jetzt mit zu hohen administrativen Aufwendungen belastet. Die Auskunftspflicht muss auf den Prüfungszeitraum beschränkt werden.

Art. 27 Vertiefte Prüfung und Zweitprüfung

Diese Bestimmungen sind kaum verkraftbar. Die SVP ist der Ansicht, dass mittlere und kleine Institute durch sie überfordert werden.

 
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