Vernehmlassung

Nur das wirklich Notwendige ist zu regeln

Die SVP stimmt grundsätzlich dem Verordnungsentwurf zu, möchte aber folgende grundsätzliche Bemerkungen anbringen…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP

Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Die SVP stimmt grundsätzlich dem Verordnungsentwurf zu, möchte aber folgende grundsätzliche Bemerkungen anbringen:

  • Im Rahmen der Umsetzung der Gesetzesbestimmungen ist darauf zu achten, dass die Verordnungsbestimmungen nur das unbedingt Notwendige regeln. Auf komplizierte Detailregelungen sollte ganz bewusst verzichtet werden. Den paritätisch zusammengesetzten Führungsorganen in den Vorsorgeeinrichtungen ist der Gestaltungsspielraum nicht weiter einzuschränken. 
  •  Nach der Ablehnung der 11. AHV-Revision muss die Frage des Rentenalters der Frauen unbedingt im Rahmen der Behandlung dieses VO-Paketes 2 geklärt werden. Wir gehen davon aus, dass das BSV der BVG-Kommission vom 16. Juni 2004 einen entsprechenden Antrag unterbreiten wird. Aus Sicht des ASIP muss das Rentenalter der Frauen im Sinne des Nachvollzuges der 10. AHV-Revision auf 64 Jahre erhöht werden. Wir beantragen daher, Art. 13 BVG entsprechend anzupassen.

    Gleichzeitig ist der Umwandlungssatz für das tiefere ordentliche Rentenalter der Frauen anzupassen (Satz muss unter 6,8% liegen).

Mit Blick auf die gestaffelte Inkraftsetzung sowie für die vor allem bei öffentlich rechtlichen Kassen zu berücksichtigenden gesetzlichen Fristen (u. a. parlamentarische Beratungen bei Reglementsrevisionen), sollte den Kassen eine angemessene Frist für die formelle Anpassung der Reglemente (z.B. 3 Jahre) eingeräumt werden.

 
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