Vernehmlassung

Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG)

Die SVP lehnt die hier vorliegende, geplante Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) ab. Das FKG ist der falsche Ort für die ins Feld geführten Verbesserungsziele. Schwerer wiegt jedoch, dass…

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die SVP lehnt die hier vorliegende, geplante Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) ab. Das FKG ist der falsche Ort für die ins Feld geführten Verbesserungsziele. Schwerer wiegt jedoch, dass gleichzeitig eine Schädigung des Föderalismus riskiert und einer kostspieligen Ausdehnung von Verwaltungs- und Kontrollbürokratie der Weg geebnet wird.

Die dieses Vorhaben auslösende Motion 07.3282 verlangte vom Bundesrat, „in Zusammenarbeit mit den Kantonen Verbesserungsmöglichkeiten der Kontrolle über den Bezug und die Ablieferung der direkten Bundessteuer zu prüfen…“ Als Begründung für die nun vorgeschlagenen Änderungen im FKG wird eine Prüflücke, also ein Mangel in der Kontrolle im Bereich der direkten Bundessteuer vorgebracht. Im bestehenden Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) werden der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in den Artikeln 102 ff. jedoch sehr ausgedehnte und umfassende Kontrollkompetenzen und Prüfmöglichkeiten eingeräumt, welche nach unserer Auffassung vollauf genügen und keiner Ergänzung seitens der Finanzaufsicht bedürfen.

Auch mit Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) lässt sich diese Revision des FKG nicht rechtfertigen. Der richtige Ort für ein solches Unterfangen wäre klar das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) oder die entsprechende Verordnung.

Die hier geplante Ausdehnung der Kontrollmöglichkeiten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) birgt vielmehr das Risiko einer weiteren Schädigung des Föderalismus und der Souveränität der Kantone sowie der unnötigen Aufblähung einer Behörde. Sie ist eine gesetzliche Ausweitung der Kontroll- und Eingriffsmöglichkeit des Bundes bei den Kantonen am falschen Ort, wo eigentlich andere geeignete Gesetze bereits bestehen und in der Praxis keine gravierenden materiellen Fehler oder Mängel bekannt sind.

Aus den oben genannten Gründen lehnt die SVP den vorliegenden Entwurf ab und fordert den vollumfänglichen Verzicht auf dieses Vorhaben. Hier besteht kein Bedarf an der Ausweitung des Finanzkontrollgesetzes sondern allenfalls die Notwendigkeit, bestehende Gesetze richtig anzuwenden.

 
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