Die SVP lehnt die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention, ELK) ent-schieden ab. Die Schweiz erfüllt bereits alle Punkte des Abkommens…
Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention)
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP lehnt die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention, ELK) entschieden ab. Die Schweiz erfüllt bereits alle Punkte des Abkommens – der Nutzen einer zusätzlichen Genehmigung ist deshalb nicht einzuse-hen, sondern birgt im Gegenteil die Gefahr, dass die Schweiz ein wesentliches Instrument ihrer Standortpolitik in fremde Hände legt und ihre Handlungsfähigkeit wie auch das bewährte Zusammenspiel zwischen Bund, Kantone und Gemeinden in diesem Bereich einschränkt. Überdies können die vom Abkommen ausgehenden Anregungen und Vorschläge seitens der staatlichen Behörden dazu missbraucht werden, zusätzliche Regulierungen und dirigistische Massnahmen einzuführen. Dies lehnt die SVP klar ab.
Gemäss Art. 78 Abs. 1 der Bundesverfassung sind für den Natur- und Heimat-schutz und somit auch den Landschaftsschutz die Kantone zuständig; der Bund kann allenfalls subsidiär tätig sein. Dieses Prinzip hat sich in der Praxis als äusserst erfolgreich erwiesen. Die Schweiz besitzt einen intakten und funktionierenden Landschaftsschutz und hat auf diesem Gebiet eine eigentliche Vorbildfunktion. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Schweiz ihre Handlungsfähigkeit auf diesem Gebiet durch ein internationales Abkommen einschränken sollte, bzw. die bis anhin bewährten Strukturen geändert werden müssten.
Der Beitritt zum Abkommen führt zudem zur Gefahr von neuen Regulierungen und Massnahmen, für die der Bund keine Kompetenzen hat (z.B. Art. 5 und 6) und welche materiell in die Kompetenzen der Kantone eingreifen. Sie widersprechen damit auch der Bundesverfassung und sind aus föderalistischer Sicht klar abzulehnen.