Da die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Arbeitnehmerrechte absolut ausreichend ist und sich vor allem in der Praxis bestens bewährt hat, lehnt die SVP diese Vorlage zur Ratifikation des IAO…
07.455 Parlamentarische Initiative. Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz
Da die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Arbeitnehmerrechte absolut ausreichend ist und sich vor allem in der Praxis bestens bewährt hat, lehnt die SVP diese Vorlage zur Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 zum Mutterschutz vollumfänglich ab. Die ein-zige substantielle Änderung des Schweizer Rechts, die sich ergeben würde, halten wir für sehr problematisch. Ausserdem wird hier einmal mehr das Schweizer Gesetz ohne Grund an internationales Recht gebunden und die Souveränität damit unnötig eingeschränkt.
Laut erläuterndem Bericht und Synopse des SECO zu dieser Vorlage entspricht das Schweizer Recht betreffend Mutterschutz weitgehend den Forderungen, welche das Übereinkommen postuliert. Anschliessend ist von einer „marginalen Rechtslücke“ in der Frage der Entlöhnung der Stillpausen die Rede, die es „ein für alle Mal“ zu schliessen gälte. Tatsächlich erkennen wir hier aber in keiner Art und Weise eine Rechtslücke, da weder ein Versäumnis, noch ein Irrtum des Gesetzgebers und auch kein Widerspruch innerhalb von Gesetz und Verordnung feststellbar sind.
Die Ausführungen in Art. 60 ArGV 1 über Arbeitszeit und Stillzeit entsprechen materiell ebenfalls weitestgehend dem Übereinkommen – die Differenzen des Schweizer Rechts zu den internationalen Bestimmungen sind tatsächlich marginal und sprachlich-formeller Natur. Es ist aus Sicht der SVP sowohl in rechtsstaatlicher wie auch in demokratie-politischer Hinsicht verwerflich, jede noch so nichtige Differenz zwischen schweizerischem und internationalem Recht zu bemühen, um entweder unser Landesrecht anzupassen oder dieses durch die Unterzeichnung irgendwelcher Abkommen zu binden. Ferner ist zu bedenken, dass eine als Arbeitnehmerschutz missverstandene Vorschriftenflut nachweislich für die Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeber, respektive für den Arbeitsmarkt insgesamt kontraproduktiv ist.
Die SVP anerkennt und unterstützt die Förderung und Pflege der Fami-lien. Sie befürwortet insbesondere die selbstverantwortliche und eigenständige Erziehung der Kinder durch ihre leiblichen Eltern, was auch eine enge Mutter-Kind-Beziehung mit einschliesst. Wir sind überzeugt, dass die Frage des Stillens während der Arbeit unter den gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen in der Schweiz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen ohne Ratifizierung von internationalen Abkommen und Aushöhlung der Souveränität vernünftig klärbar ist. Deshalb lehnt die SVP sowohl die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 183 als auch die hier vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Art. 35a Abs. 2) ab.