Die SVP nimmt Kenntnis von den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG). Bestrebungen zur Sicherung und Förderung der Qualität ohne…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP nimmt Kenntnis von den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG). Bestrebungen zur Sicherung und Förderung der Qualität ohne zusätzliche Behinderung des Wettbewerbs und des Marktes sind zu befürworten. Wir beschränken uns deshalb im Folgenden auf einige grundsätzliche Bemerkungen und Empfehlungen.
Die Forderung nach angemessenen Grundkenntnissen über Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin entspricht Artikel 118a der Bundesverfassung und damit dem Volkswillen. Die Formulierung „angemessene Grundkenntnisse“ ist nach Auffassung der SVP so zu verstehen, dass aus diesem neuen Ausbildungsziel keine einseitige Förderung der Komplementärmedizin zu Lasten anderer Bereiche einhergehen darf. Schliesslich soll es dem angehenden Arzt überlassen sein, in welchen Bereichen und Fähigkeiten er sich aus- und weiterbilden will. Es ist anzuerkennen, dass für manche Ärzte – insbesondere Spezialisten der Chirurgie, Orthopädie oder Zahnärzte etc. – Komplementärmedizin nebensächlich bzw. in der Regel nicht anwendbar ist.
Hingegen vermisst die SVP jegliche Erwähnung der Notwendigkeit wirtschaftlichen Denkens und Handelns. Der reale Mangel daran stellt neben dem weitegehend fehlenden Wettbewerb und freien Markt eines der grössten Probleme des Gesundheitswesens in der Schweiz dar und ist mitverantwortlich für die enormen und unaufhaltsam steigenden Kosten und Prämien. Diese Vorlage hinterlässt den Eindruck, dass an alles gedacht wird, nur nicht an das Hauptproblem. Die SVP empfiehlt daher mit Nachdruck, dass auch Grundkenntnisse der Ökonomie, der Organisation sowie der guten und schlechten Anreizstrukturen besonders im Gesundheitswesen von angehenden Ärzten, Chiropraktikern, Apothekern etc. zu fordern sind. Dies ist um so wichtiger, als mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung (Fallpauschalen) und der Förderungen der integrierten Netzwerke (Managed Care) wichtige Schritte zur Kostenkontrolle getan werden, die es auch seitens des medizinischen Personals bzw. der Ärzte zu verstehen und zu unterstützen gilt.
Zusammenfassend stimmt die SVP der Vorlage zu, fordert aber eine Ergänzung im Sinne des zweitgenannten Punktes, damit die unter dieses Gesetz fallenden Mediziner, als zweifellos auch im Rahmen der Kostenentwicklung wichtige Entscheidungsträger, die Wirkungsweise und wirtschaftlichen Folgen ihres Tuns sowie Optimierungspotential erkennen.