Die SVP unterstützt die vorgeschlagene Revision. Die Auslieferung von Fertigspeisen auch in der Nacht und damit die Integration der Hauslieferdienste in den Art. 23 Abs. 2 ArGV 2 entspricht einem…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP unterstützt die vorgeschlagene Revision. Die Auslieferung von Fertigspeisen auch in der Nacht und damit die Integration der Hauslieferdienste in den Art. 23 Abs. 2 ArGV 2 entspricht einem Bedürfnis in der Bevölkerung, welches sich aufgrund der geänderten Lebensumstände entwickelt hat.
Damit werden Hauslieferdienste Gastbetrieben gleichgestellt. Dadurch entsteht mehr Wettbewerb, und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften ist ebenfalls gewährleistet. Aus diesen Gründen unterstützt die SVP die vorgeschlagene Revision des Art. 23 Abs. 2 ArGV 2.