Nach der Ablehnung zweier Mietrechtsvorlagen sieht die SVP keine Notwendigkeit für eine neue Mietrechtsrevision, die zudem nicht befriedigt. Die SVP lehnt deshalb die Vorlage ab…
Nach der Ablehnung zweier Mietrechtsvorlagen sieht die SVP keine Notwendigkeit für eine neue Mietrechtsrevision, die zudem nicht befriedigt. Die SVP lehnt deshalb die Vorlage ab.
Seit das geltende heutige Mietrecht am 1. Juli 1990 in Kraft getreten ist, wurden auch sowohl von Mieter- als auch von Vermieterseite immer wieder Rufe nach Änderungen laut. Namentlich die Regeln zur Anpassung der Mietzinse und der Schutz vor missbräuchlichen Forderungen standen immer wieder zur Debatte.
Vor diesem Hintergrund reichte der Schweizerische Mieter- und Mieterinnenverband am 14. März 1997 die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" ein. Bundesrat und Parlament lehnten diese ab und stellten ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Am 18. Mai 2003 wurde die Initiative mit 67,3 % verworfen. Zum Gegenvorschlag des Parlamentes hat der Mieterverband erfolgreich das Referendum ergriffen. An der Volksabstimmung vom 8. Februar wurde auch die Vorlage mit 64,1 % abgelehnt.
Zwar würde der Kompromissvorschlag mit der Einführung des dualen Systems einer Kosten- und einer Indexmiete die heutige undurchsichtige Verknüpfung von Kosten- und Marktelementen grundsätzlich beseitigen und damit eine gewisse Vereinfachung bei der Mietzinsgestaltung schaffen. Bei der konkreten Ausgestaltung der beiden Systeme sieht die SVP dennoch gewisse Mängel. Insbesondere eine Beschränkung der Mietzinsanpassung auf 80 % der Teuerung bei der Indexmiete lässt sich nicht rechtfertigen.
Dass der Vorschlag – etwa mit der Möglichkeit der Anfechtung der Anfangsmiete – tief in die Vertragsfreiheit der Parteien eingreift und ebenso wenig die im geltenden Recht überbordenden Mietzinsvorschriften wieder auf den in Art. 109 Abs. 1 BV statuierten Missbrauchsschutz beschränkt, erachtet die SVP als unhaltbar.
Aus den genannten Gründen ist die SVP der Ansicht, dass auf eine weitere Revision zu verzichten ist.