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Änderung der Grundversorgungsbestimmungen in der Fernmeldedienstverordnung

Die SVP kann dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Insbesondere die Aufnahme eines Breitbandanschlusses in die Grundversorgung lehnen wir ab. Auch eine Preisobergrenze für diesen…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP kann dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Insbesondere die Aufnahme eines Breitbandanschlusses in die Grundversorgung lehnen wir ab. Auch eine Preisobergrenze für diesen neuen Dienst ist strikt abzulehnen. Eine Festlegung von Preisen führt erfahrungsgemäss zur Ausschaltung von Wettbewerb, was im Endeffekt für den Kunden mittel- und langfristig gravierende Nachteile bringen wird. 

I. Aufnahme eines Breitbandanschlusses 

Die SVP lehnt die Aufnahme eines Breitbandanschlusses für den Internetzugang in die Grundversorgungsbestimmung ab. Wie den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen ist, besteht hierfür weder eine wirtschaftliche noch eine gesellschaftliche Notwendigkeit, diesen Dienst in die Grundversorgung aufzunehmen. Mitte 2005 hatten 98% der Haushalte Zugang zu einem ADSL-Anschluss. Trotz der hohen Verfügbarkeit nutzt bloss knapp ein Drittel diesen Dienst. Eine Aufnahme dieses Anschlusstypus entspricht also keinem Bedürfnis. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die fehlenden 2% der Anschlüsse, welche im Moment nicht ADSL-fähig sind, zu einem grossen Teil die Möglichkeit haben, diese Dienste über das Kabelnetz zu beziehen. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Aufrüstung dieser 2% aller Anschlüsse Kosten von knapp 1 Milliarde verursacht. Im schnelllebigen Telekommunikationsmarkt ändert sich neben den Bedürfnissen der Kundschaft auch die Technologie der Anschlusstypen relativ rasch. Einen Dienst mit hohen Investitionskosten aufzubauen, der in der Zukunft möglicherweise durch neuartige Anschlusstypen ersetzt werden wird, ist deshalb wirtschaftlich gesehen unsinnig und somit abzulehnen.

Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der grösste Teil der angebotenen Dienste, welche zwingend einen Breitbandanschluss bedingen (Fernsehen und Spielen übers Internet sowie Musikdownloads) heutzutage nur von einer sehr geringen Minderheit in Anspruch genommen werden. Der grösste Teil der Dienste, welche im täglichen Gebrauch benutzt werden, wie E-Mail oder Suchabfragen kann heute schon problemlos mit den übrigen Anschlusstypen erledigt werden. Eine Notwendigkeit ist im heutigen Fall also nicht gegeben. Nicht ohne Grund hat auch die EU-Kommission deshalb die Aufnahme eines Breitbandanschluss in die Grundversorgung in ihren Gebieten abgelehnt. Sollten sich in den nächsten Jahren die Bedürfnisse der Bevölkerung diesbezüglich ändern, kann die Grundversorgungskonzession auch innerhalb ihrer Laufzeit angepasst werden. 

II. Ausbau der Dienste für Menschen mit Behinderungen

Den vorgeschlagenen Massnahmen (Bereitstellung eines SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte sowie Ausdehnung des Auskunfts- und Vermittlungsdienst für Menschen mit beschränkter Mobilität) kann die SVP zustimmen. Es muss aber sichergestellt werden, dass sich bei der Finanzierung dieser Dienste keine Überschneidungen mit den Leistungen der Invalidenversicherung ergeben. 

III. Streichung verschiedener am freien Markt erhältlicher Dienste

Die Streichung des Verzeichnisauskunftsdienstes sowie des Anrufumleitungsdienstes aus der Grundversorgung ist zu begrüssen. Beide Dienstleistungen sind heute für den Kunden durch den Wettbewerb in mehreren alternativen Varianten verfügbar. Die Beibehaltung dieser Dienste in der Grundversorgung ist deshalb, wie in den Vernehmlassungsunterlagen richtig bemerkt, nicht mehr zwingend.

IV. Anpassung der Preisobergrenzen 

Preisobergrenzen sind strikt abzulehnen. Sie widersprechen dem freien Wettbewerb und behindern die zu erwartende rasche Senkung der Preise für Dienstleistungen im hart umkämpften Telekommunikationsmarkt, was sich im Endeffekt für den Verbraucher nachteilig auswirken wird. 

V. Beibehaltung der Pflicht zur Bereitstellung von öffentlichen Sprechstellen

Trotz der Möglichkeit der Substituierung der öffentlichen Sprechstellen durch die Mobiltelefonie ist die Bereitstellung von öffentlichen Sprechstellen in der Grundversorgung beizubehalten. Insbesondere aus sicherheitstechnischen Überlegungen (Überlastung oder Zusammenbrechung des Mobilfunknetzes) kann dieser Dienst weiterhin als sinnvoll betrachtet werden.

 
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