Vernehmlassung

Ausführungsbestimmungen der Agrarpolitik 2014-2017

Die SVP hat in der Frühjahrssession 2013 das Bundesgesetz über die Landwirtschaft klar abgelehnt. Die SVP konnte der Agrarpolitik 2014-2017 (AP14-17) unter anderem deshalb nicht zustimmen, weil…

Die SVP hat in der Frühjahrssession 2013 das Bundesgesetz über die Landwirtschaft klar abgelehnt. Die SVP konnte der Agrarpolitik 2014-2017 (AP14-17) unter anderem deshalb nicht zustimmen, weil nach zwanzig Jahren Ökologisierung der Schweizer Landwirtschaft im neuen Landwirtschaftsgesetz die ökologischen Aspekte gegenüber der produzierenden Landwirtschaft nochmals stärker gewichtet werden, währenddessen den ökonomischen und wirtschaftlichen Anliegen der Landwirte immer weniger Rechnung getragen wird.

Für die SVP war immer klar, dass sich eine weitere Extensivierung negativ auf die produzierende Landwirtschaft auswirken wird. Um diese Skepsis zu zerstreuen, wurde vom Parlament deshalb das Prinzip der Ernährungssouveränität ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Ein Blick auf den seit Jahren rückläufigen und unterdessen nur noch etwas mehr als 50 Prozent betragenden Netto-Selbstversorgungsgrad verdeutlicht, dass dieser Schritt längst überfällig war, dieser Anspruch jedoch mit dem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen in keiner Weise eingelöst wird.

Dem gesetzlichen Auftrag der Ernährungssouveränität zum Trotz, finden wir im vorliegenden Verordnungspaket nämlich keine konkreten Massnahmen, mit denen dieses Ziel auch tatsächlich erreicht werden kann. In der Folge müssen wir leider davon ausgehen, dass sich der Trend zur Auslagerung der Nahrungsmittelproduktion ins Ausland ungebrochen fortsetzen und die Abhängigkeit der Schweiz von anderen Staaten weiter zunehmen wird. Dies ist für die SVP nicht hinnehmbar.

Die SVP vertritt klar die Meinung, dass die produzierende Landwirtschaft und damit die bäuerlichen Familienbetriebe im Zentrum der schweizerischen Landwirtschaft zu stehen haben. Im vorliegenden Verordnungspaket sind es aber gerade die Klein- und Familienbetriebe bis 12 Hektaren Grösse, die finanziell am stärksten unter Druck geraten werden. Viele davon werden durch die Verschärfung der Regelungen im Bereich der Standardarbeitskraft sogar von den Direktzahlungen ausgeschlossen. Statt diese produzierenden Betriebe zu fördern und zu stärken, werden sie unter der neuen Agrarpolitik immer weiter geschwächt.

Es sind jedoch nicht nur materielle, sondern ebenso auch administrative Entlastungen, die vorgenommen werden müssten. Die SVP bemängelt schon seit langem, dass die Bürokratie auch in der Landwirtschaft ein ungesundes Mass angenommen hat. Landwirte müssen bereits heute enorm viel Zeit zum Ausfüllen von Formularen aufbringen. Zeit, die sie besser produktiv einsetzen würden. Die neue Agrarpolitik verspricht auch hier Verbesserungen, ohne diese im Verordnungspaket zu konkretisieren. Es sieht sogar eher danach aus, dass die Bürokratie unter dem neuen Regime nicht wie geplant ab-, sondern noch zunehmen wird.

Dem vorliegenden Massnahmenpaket kann die SVP deshalb nur dann zustimmen, wenn gewichtige Anpassungen vorgenommen werden.

 

Beibehaltung des Zahlungsrahmens

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Zahlungsrahmen von 13.67 Mia. Franken wurde vom Parlament noch um 160 Mio. Franken erhöht. Aus Sicht der SVP ist dies grundsätzlich positiv. Das in den vorliegenden Verordnungen beschriebenen Massnahmenpaket verlangt von den Landwirten jedoch, ökologische und gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, ohne dass dafür zusätzliche finanzielle Abgeltungen vorgesehen sind. Diese Umlagerung der Mittel hinterfragen wir kritisch, da sie automatisch zu einem Abbau in anderen Bereichen, insbesondere im Bereich der produzierenden Landwirtschaft führen wird. Muss der Produzent für die Erlangung von Öko- und anderen Beiträgen nämlich mehr Arbeitskraft investieren, fehlt ihm diese andernorts zur Erfüllung bestehender Aufgaben.

Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten neu im Landwirtschaftsgesetz

Die SVP hat stets verlangt, dass das landwirtschaftliche Einkommen vergleichbaren Einkommen entsprechen muss und diesen nicht hinterherhinken darf. Landwirten, welche auf eigene Initiative ihr Erwerbseinkommen verbessern wollen, beispielsweise durch die Eröffnung eines Hofladens, sollen möglichst wenig Steine in den Weg gelegt werden. Die SVP unterstützt deshalb grundsätzlich alle Massnahmen, die den Landwirten mehr unternehmerischen Freiraum in Bezug auf gewerbliche und gewerbenahe Tätigkeiten ermöglichen sollen. Dabei darf überdies nicht ausser Acht gelassen werden, dass diese Zusatzeinkommen nicht selten eine bäuerliche Existenz erst ermöglichen. Es ist daher erfreulich, dass der Begriff der „landwirtschaftsnahen Tätigkeiten" neu in Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) aufgenommen wurde. Es gilt nun aber möglichst bald ein Bewertungssystem in Form von Standardarbeitskräften zu definieren.

Theoretisches Bekenntnis zur Ernährungssouveränität

Die Schweiz ist bereits heute pro Kopf einer der weltweit grössten Nettoimporteure von Nahrungsmitteln. Während wir pro Einwohner und Jahr für rund 600 Franken Nahrungsmittel importieren, liegt dieser Wert in der EU etwa zehnmal tiefer, bei rund 60 Franken. Der Netto-Selbstversorgungsgrad (importiere Futtermittel für die tierische Inlandsproduktion abgezogen) lag im Jahr 2000 noch bei 59 Prozent und ist seitdem in der Tendenz noch gesunken. Die Schweiz ist damit weit davon entfernt, selbstversorgend zu sein. Für die SVP ist dies ein unhaltbarer Zustand.

Mit der Annahme der Agrarpolitik 2014-2017 durch das Parlament, wurde die Entwicklung hin zu einer noch stärkeren Extensivierung der Landwirtschaft entgegen den Willen der SVP bestätigt. Weil diese Extensivierung aber nicht auf Kosten der Ernährungssouveränität erreicht werden soll, wurde diese fest im LwG verankert. Das Parlament hat dem Bundesrat damit einen klaren Auftrag erteilt.
In Anbetracht des sinkenden Netto-Selbstversorgungsgrads der Schweiz ist diese Massnahme begrüssenswert und wird, da im Grundsatz ein Bekenntnis zur inländischen Lebensmittelproduktion, von der SVP unterstützt. Das Rückgrat der Schweizer Agrarpolitik muss die Ernährungssouveränität sein und damit eine nachhaltige, auf den Markt ausgerichtete Nahrungsmittelproduktion. Dieses Bekenntnis darf indes nicht toter Buchstabe bleiben. Das vorliegende Massnahmenpaket setzt dieses umfassende Konzept auf jeden Fall nicht zufriedenstellend um, da Konzepte wie jenes der Ökologie und das der Multifunktionalität zu stark gewichtet werden. Bei der Umsetzung der agrarpolitischen Massnahmen gilt es zwingend den Parlamentswillen zu respektieren und den Auftrag der Ernährungssouveränität auch effektiv umzusetzen.

Extensivierung auf Kosten der Nahrungs- und Futtermittelindustrie

Das Verordnungspaket zur AP14-17 fördert eine extensive Produktion auf Kosten der Nahrungs- und Futtermittelproduktion. Werden beispielsweise im Falle einer Fläche die verschiedenen Beiträge kumuliert, resultieren relativ hohe Beträge pro Hektare, die nur noch der Anforderung des Mindesttierbesatzes unterliegen. In gewissen Regionen droht dieser Trend mittelfristig zu Einbussen bei der Wertschöpfung, zu einem weiteren Verlust von Arbeitsplätzen und zu einer oft irreversiblen Schwächung der gesamten Verarbeitungskette zu führen. Zudem würde bei dieser Extensivierung unsere Abhängigkeit von Importprodukten weiter steigen. Dies steht in unmittelbarem Widerspruch zu dem vom Parlament verabschiedeten Auftrag der Ernährungssouveränität und muss korrigiert werden.

Landwirtschaftsbetriebe geraten finanziell weiter unter Druck

Die offiziellen Berechnungen des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zeigen, dass mit der Umsetzung der AP 14-17 generell alle Betriebe finanziell stark unter Druck geraten werden. Gemäss BLW sollen diese aber immerhin die Möglichkeit haben, mittels Umsetzung geeigneter Massnahmen wenigstens ihr bisheriges Direktzahlungsniveau beizubehalten. Der SVP liegen jedoch Berechnungen vor, die klar aufzeigen, dass viele Landwirtschaftsbetriebe, auch wenn sie alle von der AP14-17 geforderten Massnahmen umsetzen, weniger Geld erhalten werden als bisher. Noch viel dramatischer stellt sich die Situation für die rund 10‘000 Familienbetriebe dar, die aufgrund der Verschärfung der Standardarbeitskraft von den Direktzahlungen gänzlich ausgeschlossen werden. Dies kann und darf in Anbetracht des um 160 Mio. Franken aufgestockten Zahlungsrahmens nicht sein. Es geht nicht an, dass produktionsorientierte Betriebe neu weniger bis kein Geld erhalten sollen. Hier müssen zwingend Korrekturen vorgenommen werden.

Dieselben offiziellen Zahlen des BLW decken ein weiteres Defizit der AP 14-17 auf: Nämlich, dass Talbetriebe finanziell viel stärker unter Druck geraten als Bergbetriebe. Beteiligen sich die Bergbetriebe dabei überproportional stark an den freiwilligen Programmen, dann wird der Effekt noch entsprechend stärker ausfallen und umgekehrt. Das BLW erwartet also, dass die Bauern die tieferen, produktionsorientierten durch die höheren, ökologisch orientierten Beiträge ersetzen werden.

Die SVP verlangt, dass diese falschen Anreize zur Extensivierung gedrosselt werden.

Ausufernder administrativer Aufwand

Obwohl sich der Bundesrat in seiner Botschaft zur AP 14-17 klar das Ziel auferlegt hat, den administrativen Aufwand zu verringern, zeichnet sich in der Realität eine Zunahme der Verwaltungsauflagen ab. Insbesondere mit der Einführung neuer Instrumente, wie z.B. den Landschaftsqualitätsbeiträgen oder den Produktionssystembeiträgen befürchten wir eine weitere Zunahme der jetzt schon enormen Papierflut. Vom BLW wurde zwar weniger Bürokratie angestrebt, die Realität scheint aber vielmehr mehr Administration bei gleichzeitig weniger Bauern zu entsprechen.
Wir stellen überdies in Frage, ob das vorliegende Verordnungspaket selber nicht in einem klaren Widerspruch zum Ziel der Verringerung des administrativen Aufwands (Punkt 4.7 unter Kapitel 1.6 der Botschaft) steht. Der notwendige Zeitaufwand, um die Vorlage kritisch zu prüfen ist dermassen gross, dass er viele Direktbetroffene der AP 14-17 vor Probleme stellt. Die Agrarpolitik und ihre Ausführungsbestimmungen haben eine Komplexität erreicht, welche die Beteiligten überfordern kann.
Wir verlangen vom Bundesrat deshalb, Anpassungen vorzunehmen, damit der administrative Aufwand für die Landwirtschaftsbetriebe, aber auch für die Kantone und den Bund reduziert werden kann.

Aus diesen Gründen weist die SVP das präsentierte Verordnungspaket mit Änderungswünschen an den Absender zurück, verbunden mit der Forderung, die produzierende schweizerische Landwirtschaft zu fördern, anstatt diese zu beeinträchtigen und zu hemmen. Die SVP verlangt, bei nachfolgenden Beträgen und Voraussetzungen Anpassungen vorzunehmen. Wir verweisen bezüglich Details auf die Stellungnahme des Zürcher Bauernverbands.

  • 1. Beitrag für die Offenhaltung im Talgebiet analog Hügelzone mit Fr. 100 / ha
  • 2. Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit von CHF 900 / ha auf CHF 1020 / ha erhöhen (+ CHF 120 / ha).
  • 3. Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit für offenes Ackerland und Dauerkulturen von CHF 300 / ha auf CHF 550 / ha erhöhen (+ CHF 250 / ha).
  • 4. Einführung eines linearen Beitrags für Betriebe mit über 20% Land in Steillagen.
  • 5. Für Futtergetreide (ausser Mais) einen Beitrag für Einzelkulturen gemäss Art. 54 LwG von mindestens CHF 200 / ha einführen. Damit dies den Finanzrahmen für die Produktions- und Absatzförderung nicht sprengt, sind Anpassungen bei den Beiträgen an die anderen Kulturen erforderlich. Dies ist aber nur möglich, wenn gleichzeitig die Erhöhung um CHF 250 / ha für offenes Ackerland eingeführt wird. Der Zollansatz für Brotgetreide muss auf dem heutigen Niveau beibehalten werden.
  • 6. In der biologischen Landwirtschaft ist für die Spezialkulturen das aktuelle Beitragsniveau leicht auf CHF 1350 / ha und der Beitrag für offenes Ackerland auf CHF 950 / ha zu reduzieren.
  • 7. Die Anforderungen für die Gewährung der Beiträge für die grünlandbasierte Milch- und Fleischproduktion müssen sich auf den Maximalanteil von Kraftfutter auf 15% TS pro Ration beschränken.
  • 8. Erhöhung der Beiträge für das ethologische Programm regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) signifikant um ca. 40%.
  • 9. Die Biodiversitätsbeiträge für Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen und Säume auf Ackerflächen um CHF 1000 / ha senken.
  • 10. Grundsätzlich sollen Beiträge, die wegen einer verspäteten Einführung (teilweise oder auch grundsätzlich) nicht benötigt werden zu Gunsten der Versorgungssicherheit verwendet werden.
  • 11. Art. 48 betreffend das neue System zur Verteilung der Zollkontingente für den Fleischimport: Wir verlangen Inkrafttreten bereits ab Mitte 2014.
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden