Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Der ausufernde Entwurf ist Ausdruck einer staatlichen Regulierungshysterie und geprägt von einem latenten Misstrauen den Kantonen gegenüber. Er respektiert weder die verfassungsmässige Stellung der Kantone als eigentliche Hauptträger der Raumplanung noch berücksichtigt er die legitimen Bedürfnisse der Gesellschaft und Wirtschaft. Das Ja des Volkes zum Raumplanungsgesetz wird mit der Verordnung massiv missbraucht, ja sogar über das Gesetz hinaus ausgeweitet. Dies ist umso stossender, da die Bundesbehörden während der Diskussion zum Raumplanungsgesetz wie auch nach dessen Abstimmung stets darauf hingewiesen haben, dass die Umsetzung mit Mass und gemäss den entsprechenden Zuständigkeiten durchgeführt werden soll.
Teilrevision der Raumplanungsverordnung (inkl. Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung und Technische Richtlinien Bauzonen)
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Der ausufernde Entwurf ist Ausdruck einer staatlichen Regulierungshysterie und geprägt von einem latenten Misstrauen den Kantonen gegenüber. Er respektiert weder die verfassungsmässige Stellung der Kantone als eigentliche Hauptträger der Raumplanung noch berücksichtigt er die legitimen Bedürfnisse der Gesellschaft und Wirtschaft. Das Ja des Volkes zum Raumplanungsgesetz wird mit der Verordnung massiv missbraucht, ja sogar über das Gesetz hinaus ausgeweitet. Dies ist umso stossender, da die Bundesbehörden während der Diskussion zum Raumplanungsgesetz wie auch nach dessen Abstimmung stets darauf hingewiesen haben, dass die Umsetzung mit Mass und gemäss den entsprechenden Zuständigkeiten durchgeführt werden soll.
In der aktuellen Vorlage ist davon nichts mehr zu spüren. Im Gegenteil: Der Bund schwingt sich mit rigiden und weitschweifigen Bestimmungen quasi zum eigentlichen Kontrolleur der Kantone hinauf und verabsolutiert den Schutzgedanken. Um die Zersiedelung des Landes zu stoppen braucht es nicht ein dermassen enges raumplanerisches Korsett, sondern die richtige Nutzung des vorhandenen Raumes. Dies bedeutet konsequenterweise mehr Nutzung auf weniger Bodenfläche dank verdichtetem Bauen und weniger Regulierung in diesem Bereich. Mit einer radikalen Vereinfachung des Baurechts, der Abschaffung von komplizierten Vorschriften sowie einer Beschleunigung der langwierigen Verfahren, wären genügend Möglichkeiten vorhanden, die Grundanliegen der Bevölkerung in diesem Bereich zu berücksichtigen. Dazu gehört aber insbesondere auch die eigenständige Steuerung der Zuwanderung.
Umso unverständlicher ist es, dass der Bund die von ihm ebenfalls propagierten Grundsätze, insbesondere diejenige des verdichteten Bauens, mit der Verordnung quasi über Bord wirft und eine staatliche Kontrollmaschinerie installieren will, welche das bestehende Gesetz quasi obsolet macht. Das Paradebeispiel dieses behördlichen Regulierungswahns zeigt sich exemplarisch im Bereich der Pferdehaltung. Das vom Volk angenommene revidierte Raumplanungsgesetz soll die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone erleichtern. Mit der Verordnung werden diese Lockerungen nun grösstenteils zunichte gemacht. Die Haltung von Pferden würde in vielen Fällen sogar verunmöglicht. Dies hat zur Folge, dass die Verordnung erstens in keiner Weise dem Geist des Gesetzes entspricht und zweitens sogar hinter die heutige Praxis zurückgeht – also genau das Gegenteil, was der Gesetzgeber und der Souverän wollten. Anstelle einer Erleichterung wird das Ganze somit zu einer massiven Verschärfung. Dies wird dezidiert abgelehnt.
Die SVP fordert deshalb, die grundsätzliche Überarbeitung und Entschlackung des Verordnungsentwurfes. Die neue Vorlage hat sich an die bestehenden und vom Volk bestätigten Grundsätze in der Raumplanung zu halten. Sie hat die immer noch geltenden verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone zu beachten und insbesondere deren Spielraum nicht übermässig einzuschränken. Im Weiteren ist es zwingend, den Schutzgedanken nicht zu verabsolutieren, sondern die Bedürfnisse der Gesellschaft und Wirtschaft gleichberechtigt zu berücksichtigen. Dies bedeutet auch keine Regelung von sachfremden Bestimmungen, insbesondere keine Präjudizierung einer vorgesehen zweiten RPG-Revisionsetappe. Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahmen des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv sowie auf die Forderungen von bauenschweiz, deren Anträge wir unterstützen.