Die SVP lehnt die Vorlage ab. Das Ziel einer Verordnung muss grundsätzlich sein, dass einerseits die Rechtssicherheit und andererseits eine praxisnahe und wirtschaftsfreundliche Umsetzung der im…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP lehnt die Vorlage ab. Das Ziel einer Verordnung muss grundsätzlich sein, dass einerseits die Rechtssicherheit und andererseits eine praxisnahe und wirtschaftsfreundliche Umsetzung der im Gesetz festgehaltenen Massnahmen gewährleistet sind. Diese Punkte werden mit der vorliegenden Verordnung klar nicht erreicht. So wird mit den anvisierten Zwischenzielen einmal mehr der Wille des Parlaments ausgehebelt. Zudem ist der Reduktionsbedarf diesbezüglich mehr als illusorisch und dient einzig und allein dem Zweck, eine Erhöhung von Abgaben und Gebühren bzw. neue administrative Hürden durchzusetzen.
Bei der Beratung des CO2-Gesetzes im Parlament wurde seitens des Bundesrates stets betont, dass es keinen Zwang zu unwirtschaftlichen Massnahmen und keine staatlich verordnete unrealistische Ziele geben wird. Zudem sollen die Unternehmen flexibel auf die ihnen gestellten Aufgaben bzw. Verminderungsziele reagieren können. Von diesen Beteuerungen ist in der Verordnung nur wenig übrig geblieben. Der Entwurf strotzt vor administrativen Hürden und dirigistischen Zwangsmassnahmen. Der Gesetzestext wird dabei stellenweise bewusst ignoriert und mit der Verordnung ausgehebelt. Die gesetzliche Zielerreichung per 2020 soll z.B. bereits ein Jahr früher erreicht werden – die Zwischenziele für das Jahr 2015 sind zusätzlich so ausgestaltet, dass die Erreichung schwierig bis unmöglich ist. Dass bei Nichterreichung eines Zwischenschrittes der Bundesrat in Eigenregie die CO2-Abgabe wie auch die Treibstoffkosten erhöhen darf, zeigt die Stossrichtung der Vorlage eindeutig auf. Mit unrealistischen Vorgaben werden Wirtschaft und Bevölkerung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes zu höheren Abgaben und Gebühren gedrängt – dies obwohl bis heute kein weltweites Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls existiert. Der Zwischenschritt von 2015 ist deshalb mit realistischen Vorgaben auszugestalten, die Zielerreichung von 2019 ist ganz zu streichen.
Auch im Bereich der Rechts- und Investitionssicherheit herrscht Korrekturbedarf. Unternehmen müssen die Gewissheit haben, dass einerseits ihre bisherigen Investitionen wie auch eine allfällige Übererfüllung von Vorgaben vollumfänglich auf die neue Berichtsperiode übertragen werden können, andererseits aber auch, dass die Berechnung der kommenden Vorgaben auf Basis der kompletten letzten Periode erfolgt. Eine Abweichung von diesem Grundsatz widerspricht der vom Bundesrat selber postulierten Kontinuität in der Klimapolitik und führt zusätzlich zu unverhältnismässigen Verschärfungen über die eigentlichen Absenkpfade hinaus, was wiederum die Rechtssicherheit negativ beeinflusst und innovative Firmen klar benachteiligt.
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Befreiung von der CO2-Abgabe klar zu restriktiv formuliert ist. Es kann nicht sein, dass Branchen oder Unternehmen, welche bis anhin keine Befreiung genossen, diese Option auf ewig verwehrt bleibt. Eine solche Diskriminierung macht weder rechtlich noch wirtschaftlich einen Sinn, insbesondere wenn man bedenkt, dass die CO2-Abgabe im internationalen Vergleich praktisch einmalig ist und unser Wirtschaftsstandort dadurch zusätzliche Nachteile erleidet. Die Möglichkeit zur Befreiung ist daher möglichst grosszügig auszugestalten.
Gemäss Artikel 14 des CO2-Gesetzes ist die Leistung der Senken von verbautem Holz anrechenbar. Dass dieser vom Gesetzgeber bewusst eingebaute Abschnitt in der Verordnung keine direkte Aufnahme findet ist mehr als fragwürdig, ja fast schon skandalös. Die SVP fordert, dass der Speichereffekt der inländischen Verarbeitung wie auch der Verwendung von Holz optimal genutzt wird und die Senkenleistung unbürokratisch und ohne administrative Hürden berücksichtigt wird.
Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass der erläuternde Bericht einmal mehr äusserst vage bleibt und weder die genannten Ziele noch die verwendeten Zahlen wissenschaftlich belegen kann. Ebenso fehlen Angaben über den Verwaltungs- und Vollzugsaufwand was angesichts möglicher zusätzlicher Regulierungskosten insbesondere für die Planungssicherheit der Unternehmen zwingend nötig gewesen wäre. Somit bleibt ein äusserst schaler Nachgeschmack und die Befürchtung, dass die Umsetzung zu neuen Belastungen von Wirtschaft und Bevölkerung führen wird.
Bezüglich weiterer Informationen verweisen wir auf die Stellungnahmen der betroffenen Branchen und Wirtschaftsverbände, deren Anträge wir unterstützen.