Vernehmlassung

Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA

Um an steuerrelevante Informationen ihrer Bürger zu kommen, setzen die USA mit FATCA ihr Landesrecht weltweit durch und missachten damit die Souveränität anderer Staaten. Dabei ist es…

Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Um an steuerrelevante Informationen ihrer Bürger zu kommen, setzen die USA mit FATCA ihr Landesrecht weltweit durch und missachten damit die Souveränität anderer Staaten. Dabei ist es offensichtlich, dass die USA entschlossen sind, FATCA zur Anwendung zu bringen. Zu diesem Zweck wird den betroffenen Finanzdienstleistern unter anderem eine Strafsteuer angedroht. Für die Schweiz stellt sich damit die Frage, wie sie sich als souveräner Staat in diesem Zusammenhang positioniert. Der Bundesrat hat nun mit den USA ein Abkommen über eine erleichterte Umsetzung von FATCA unterzeichnet. Damit unterwirft sich auch die Eidgenossenschaft den von den USA diktierten Spielregeln, was einem Souveränitätsverlust gleichkommt. Gleichzeitig macht sich die Schweiz damit zum Vollzugsgehilfen der USA und unterstützt ein rechtsstaatlich unhaltbares Vorgehen. Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA folgt dem sogenannten Modell II. Dieses Umsetzungsmodell verhindert zumindest, dass es zu einem automatischen Informationsaustausch kommt. Die SVP spricht sich indes klar dafür aus, dass Finanzinstitute, die sich den FATCA-Regeln unterziehen wollen, mit der amerikanischen Steuerbehörde eine Vereinbarung abschliessen. Auf einen Staatsvertrag ist zu verzichten.

Mit FATCA werden Banken und Finanzdienstleister weltweit amerikanischem Recht unterworfen und gezwungen, der amerikanischen Steuerbehörde IRS inskünftig auf regelmässiger Basis Daten amerikanischer Kunden zu liefern. Nach dem Inkrafttreten von FATCA müssen schweizerische Banken und Finanzinstitute die US-amerikanische Steuerbehörde IRS also über Identität und Vermögenswerte der von ihnen betreuten US-amerikanischen Kundschaft informieren.

Als Repressalie für die Durchsetzung von FATCA dient den USA eine 30%-ige Quellensteuer, welche auf sämtlichen Erträgen und Verkaufserlösen aus US-Wertschriftentransaktionen erhoben wird, sofern sich eine Bank oder ein Finanzdienstleister nicht zur Einhaltung von FATCA verpflichtet. Dieses Vorgehen widerspricht den Grundsätzen der internationalen Zusammenarbeit fundamental. Die Vereinigten Staaten setzen sich allerdings Kraft ihrer politischen und wirtschaftlichen Stärke über diese internationalen Standards und das Recht anderer Staaten hinweg und zwingen der gesamten Welt ihre Bestimmungen auf. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der Macht der USA kann sich diesem Diktat jedoch kaum ein Land entziehen, faktisch bleibt den sogenannten „Vertragspartnern“ also gar keine andere Wahl als die Weisungen aus den USA zu akzeptieren und umzusetzen, da sie andernfalls mit schwerwiegenden Strafsteuern, Sanktionen und weiteren Markthemmnissen rechnen müssen.

Die geringfügigen „Erleichterungen“ durch einen Staatsvertrag wie zum Beispiel die Befreiung der Pensionskassen sind nicht mehr als ein schwacher Trost hinsichtlich der massiven Zugeständnisse, welche die Schweiz mit dem Abkommen gegenüber den USA macht. Zudem stellt sich die Frage, ob die vom Bundesrat in den Raum gestellten „Erleichterungen“ nicht auch ohne Staatsvertrag zu haben wären. Ein Staatsvertrag in diesem Bereich kommt letztlich einem Souveränitätsverlust gleich und macht die Schweiz zum Vollzugsgehilfen der USA.

Vor diesem Hintergrund lehnt die SVP einen Staatsvertrag zu FATCA mit den USA ab. Damit kann zumindest sichergestellt werden, dass sich die Schweiz als Staat nicht dem Druck der USA beugt und sich per Staatsvertrag einem imperialistischen Rechtsverständnis unterwirft. Das Abkommen sieht zudem eine dynamische Rechtsübernahme vor, was die SVP grundsätzlich ablehnt.

 

 
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