Die steuerliche Benachteiligung bei der direkten Bundessteuer von verheirateten Paaren gegenüber Konkubinatspaaren (sog. „Heiratsstrafe“) ist aus Sicht der SVP ungerecht und muss beseitigt werden…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die steuerliche Benachteiligung bei der direkten Bundessteuer von verheirateten Paaren gegenüber Konkubinatspaaren (sog. „Heiratsstrafe“) ist aus Sicht der SVP ungerecht und muss beseitigt werden. Die SVP weist seit langem auf diesen Missstand hin. Es darf nicht sein, dass die traditionelle Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens fiskalisch benachteiligt wird. Die Familie ist die tragende Stütze unserer Gesellschaft und verdient eine entsprechende Wertschätzung. Sie gehört dementsprechend vielmehr gestärkt als geschwächt und benachteiligt. Aus diesem Grund sprechen wir uns in aller Deutlichkeit für die Behebung der ungerechten Situation aus. Ebenso setzt sich die SVP für verbesserte Kinderabzüge für Familien ein. Auch dort dürften bestimmte Familienmodelle nicht steuerlich diskriminiert werden, wie das leider heute der Fall ist. Deshalb hat die SVP ihre Familieninitiative eingereicht, welche verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Für die SVP ist klar, dass eine sinnvolle Förderung der Familie über eine Stärkung der Eigenverantwortung und möglichst wenig staatliche Belastungen und Einflussnahmen zu erfolgen hat. Die Abschaffung der „Heiratsstrafe“ ist ein Schritt in diese Richtung.
Beim Umsetzungsmodell favorisiert die SVP im Gegensatz zum Bundesrat ein Voll- oder Teilsplitting. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Kompensation der zu erwartenden Steuerausfälle sind aus Sicht der SVP inakzeptabel. Die Gegenfinanzierung hat – dort wo nötig – über Einsparungen in anderen Aufgabenbereichen zu erfolgen.
Das Ziel der Aufhebung der Heiratsstrafe wird seitens der SVP seit langem ausdrücklich begrüsst. Zwar wurde mit den per 1. Januar 2008 im Rahmen der Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung eingeführten Abzügen (Zweiverdienerabzug, Verheiratetenabzug) für die Mehrheit der betroffenen Ehepaare bereits eine erste Verbesserung der Situation erreicht, die störende Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren wurde dennoch nicht grundsätzlich beseitigt.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell „Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung“ wird von der SVP zwar als möglicher Weg angesehen, die SVP favorisiert hingegen klar ein Modell mit Voll- oder Teilsplitting. Solche Modelle haben sich auch in vielen Kantonen durchgesetzt und bewährt. So kennen sieben Kantone das Vollsplitting und ebenso viele Kantone das Teilsplitting mit unterschiedlichen Divisoren. Hinzu kommt der Kanton Zug, dessen Modell quasi einem Vollsplitting entspricht. Somit könnte mit einem Voll- oder Teilsplitting die Lösung einer Mehrheit der Kantone übernommen werden, was klar für dieses Modell spricht.
Die prognostizierten Steuerausfälle wären je nach gewähltem Divisor in einem Splittingmodell unterschiedlich. Auf jeden Fall sind die Ausfälle aus Sicht der SVP ausschliesslich über anderweitige Einsparungen im Bundeshaushalt auszugleichen. Keinesfalls darf die Aufhebung einer nicht zeitgemässen und ungerechten Paar- und Familienbesteuerung zu Steuererhöhungen oder sonstigen Mehrbelastungen führen. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Gegenfinanzierung, eine allfällige Erhöhung der Mehrwertsteuersätze oder der vorübergehende Verzicht auf den Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer, werden von der SVP kategorisch abgelehnt.
Die SVP ist überzeugt, dass sich der zu erwartende Ausfall im grosszügig ausgestalteten Bundeshaushalt kompensieren lässt. Es würde hier bereits ausreichen, das überproportionale Wachstum der Ausgaben in verschiedenen Departementen und Aufgabenbereichen zu brechen.
Die Korrektur der Bevorteilung von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren ist aus Sicht der SVP überfällig und wird dementsprechend begrüsst und unterstützt. Allerdings dürfen die zu erwartenden Ausfälle bei der direkten Bundessteuer keinesfalls dazu führen, dass der entsprechende Betrag mittels einer der zwei vorgeschlagenen Massnahmen zur Gegenfinanzierung kompensiert wird. Um die Ausfälle wettzumachen, gibt es aus Sicht der SVP nur einen einzigen Weg, nämlich zusätzliche Einsparungen innerhalb der Bundesverwaltung.