Vernehmlassung

Anhörung: Revision des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der…

Gemäss Medienberichten führt das SIF derzeit eine Anhörung zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern zwischen der Schweiz und Frankreich durch…

Anhörung: Revision des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern zwischen der Schweiz und Frankreich

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Gemäss Medienberichten führt das SIF derzeit eine Anhörung zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern zwischen der Schweiz und Frankreich durch.

Für die SVP ist es inakzeptabel, dass in einer für die Schweiz, ihre Steuersouveränität, den gesamten einheimischen Finanzplatz und sämtliche betroffenen natürlichen und juristischen Personen dermassen wichtigen Angelegenheit offenbar lediglich ein sehr beschränkter Kreis eingeladen wurde, sich im Rahmen der Anhörung zu äussern. Ferner erachten wir den Zeitpunkt der Vernehmlassungseröffnung als ebenso fragwürdig wie die zu kurze Frist, welche der Wichtigkeit dieser Angelegenheit nicht im Entferntesten gerecht wird. Diese Vorgehensweise erweckt den Anschein, dass versucht wird, möglichst rasch und widerstandslos eine Einigung zu erzielen, selbst wenn diese den schweizerischen Interessen diametral entgegenläuft.

Wie aus diversen Medien zu erfahren war, zielt die Revision darauf ab, die Zugriffsrechte des französischen Fiskus stark auszuweiten, was die Steuerhoheit der Schweiz fundamental bedroht.

Sollte das Abkommen in Richtung wie in den Medien dokumentiert revidiert werden, so wird dies schwerwiegende Konsequenzen für die Schweiz und insbesondere für die Westschweiz haben und unser Land büsst weiter an Standortattraktivität ein. Damit kann sich die SVP in keiner Art und Weise einverstanden erklären.

Die SVP ersucht daher den Bundesrat und das zuständige Finanzdepartement, eine ordentliche Anhörung unter Einbezug der politischen Parteien und weiterer interessierter Kreise durchzuführen, da nur so gewährleistet ist, dass eine repräsentative Auswahl an Einschätzungen eingereicht wird, welche im Anschluss das weitere Vorgehen determiniert. Alles andere ist einem direktdemokratischen Rechtsstaat unwürdig.

 

 
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