Die SVP lehnt die Vorlage klar ab. Anpassungen oder Massnahmen in
Gesetzen oder Verordnungen sollten grundsätzlich zum Ziel haben, eine Verbesserung des aktuellen Zustands zu erreichen. Dies wird…
Die SVP lehnt die Vorlage klar ab. Anpassungen oder Massnahmen in Gesetzen oder Verordnungen sollten grundsätzlich zum Ziel haben, eine Verbesserung des aktuellen Zustands zu erreichen. Dies wird mit den im Entwurf gemachten Vorschlägen jedoch nicht erreicht. Stattdessen wird ein administrativer und finanzieller Mehraufwand geschaffen und gewisse Personen- und Berufsgruppen werden unverhältnismässig diskriminiert. Die SVP wehrt sich gegen solche Überregulierungstendenzen und verlangt, dass das bisherige praxisnahe und bewährte System im Verkehrsbereich beibehalten wird.
Die Verkehrssicherheit in der Schweiz ist auf einem sehr hohen Niveau. Dazu beigetragen haben insbesondere übersichtliche und nachvollziehbare Regelungen, welche sich über Jahrzehnte entwickeln konnten. Änderungen an einem funktionierenden System drängen sich deshalb nur auf, wenn elementare Probleme anstehen, welche auch durch Untersuchungen und Studien bestätigt werden. Dies ist hier klar nicht der Fall. Die vorgeschlagenen Massnahmen gehen von einem latenten Misstrauen gegenüber den Strassenverkehrsteilnehmern aus und stellen gewisse Gruppen oder Berufsstände quasi unter Generalverdacht.
So ist nicht einzusehen, wieso die ältere Generation in diesem Bereich, zusätzlich über das bereits bestehende Gesetz hinaus, diskriminiert werden soll. Das bisherige System mit den Instrumenten wie Untersuchung durch den Hausarzt und bei Zweifelsfällen kombiniert mit einer praktischen Fahrprobe hat sich bewährt. Es braucht diesbezüglich keine Änderungen und insbesondere keine staatliche Aufblähung des Untersuchungsapparates mit der Schaffung von mehreren Kategorien von Spezialärzten und Psychologen.
Sinnvoller und zu unterstützen sind hingegen die vorgeschlagenen differenzierten Beschränkungen auf Ort, Zeit oder bestimmte Strassen oder Fahrzeugtypen für Härtefälle. Dazu braucht es aber, wie bereits erwähnt, keine Armada von Spezialisten oder Theoretiker, sondern Vertrauenspersonen wie Hausärzte und praxisorientierte Verkehrsfachleute.
Ebenfalls abgelehnt werden von uns die rigiden Verschärfungen bei den Alkoholgrenzwerten für Personen, welche berufsmässig im Verkehrsbereich (Transport von Gütern oder Personen) tätig sind. Die vorgeschlagene Limite von 0,1 Promille ist klar nicht praxisnah und führt zu einer Kriminalisierung eines ganzen Berufsstandes. Es ist zwar unbestritten, dass an solche Personen höhere Anforderungen als an die Allgemeinheit gestellt werden sollen, jedoch führt der sehr tiefe Grenzwert zu massiven Abgrenzungsschwierigkeiten, ohne dass die Verkehrssicherheit dabei verbessert wird. Aus diesem Grund fordert die SVP, im Einklang mit der betroffenen Branche, dass die straffreie Grenze bei 0,2 Promille gezogen wird.
Im Weiteren lehnen wir das obligatorische Fahren mit Licht am Tag sowie das Verbot von Fernlichtern für den Innerortsverkehr dezidiert ab. Diese Massnahmen führen, wenn überhaupt, nur bedingt zu einem Sicherheitsgewinn, sondern dienen vielmehr dazu, die kantonalen Bussenkassen noch mehr zu füllen.