Vernehmlassung

Verordnung des WBF über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte

Die Schweizer Landwirtschaft stellt bekanntermassen qualitativ hochwertige Lebensmittel her. Eine spezielle Rolle kommt dabei den so genannten Berg- und Alpprodukten zu teil, also Produkte, die…

Die Schweizer Landwirtschaft stellt bekanntermassen qualitativ hochwertige Lebensmittel her. Eine spezielle Rolle kommt dabei den so genannten Berg- und Alpprodukten zu teil, also Produkte, die ihren Ursprung im Berggebiet oder im Sömmerungsgebiet haben. Die Bezeichnung «Berg» darf für Lebensmittel nur dann verwendet werden, wenn das Produkt aus dem Sömmerungsgebiet oder dem Berggebiet (Bergzonen I bis IV) stammt. Die Bezeichnung «Alp» wiederum bezeichnet landwirtschaftliche Erzeugnisse, welche aus dem Sömmerungsgebiet stammen. Die durch die Berg- und Alpverordnung (BAIV) geschützten Bezeichnungen «Berg» und «Alp» beziehen sich auf den Ursprungsort der Rohprodukte, denn gewisse Verarbeitungsschritte, wie zum Beispiel die Verarbeitung der Rohmilch zu genussfertiger Milch, dürfen dabei auch ausserhalb des entsprechenden Gebietes erfolgen.

Die Auslobung von Produkten mit der Bezeichnung «Berg» oder «Alp» stellt damit ein eigentliches Qualitätsmerkmal dar, das den Konsumenten vor missbräuchlicher Verwendung der Begriffe schützen und die Produzenten vor unlauterem Wettbewerb bewahren soll.

Bis heute fehlte jedoch ein einheitliches Zeichen für die Berg- und Alpprodukte. Dieses wurde in der vorliegenden Verordnung über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte nun erarbeitet.

Im Grundsatz unterstützt auch die SVP ein einheitliches Zeichen für Berg- und Alpprodukte. Auf Seite der Produzenten wird damit die Vermarktung von Produkten aus dem Berg- oder Alpgebiet gefördert. Ein einheitliches Zeichen kommt aber auch den Konsumenten zugute, denen eine einfache, visuelle Identifikationsmöglichkeit die Produktwahl beim Einkauf bedeutend erleichtern wird.

Auch im Hinblick auf den Zugang zum Europäischen Markt hat die Auslobung von Berg- und Alpprodukten durch ein eigenständiges, staatlich geschütztes Gütezeichen Vorbildcharakter und wird voraussichtlich von der EU übernommen.

Die Einführung der staatlichen Berg- und Alpzeichen darf aber die bereits bestehenden Markenwerte und Investitionen von Unternehmen, Verbänden, privaten Labels etc. nicht konkurrenzieren. Aus diesem Grund schliesst die SVP eine finanzielle Beteiligung des Bundesamts für Landwirtschaft bei der Promotion, Einführung und Pflege der Zeichen aus. Die neuen Berg- und Alpzeichen dürfen, wie im erläuternden Bericht zur Vorlage unter Punkt 4. ausgeführt, keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone haben.

 
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