Die SVP lehnt die Revision zum Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung grundsätzlich ab, da diese einen wesentlichen Mehraufwand für die Vollzugsbehörden bringen würde. Ferner erscheint uns der Zeitpunkt für die Revision falsch gewählt. Nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 gilt es nun zuerst die in den Übergangsbestimmungen des Verfassungsartikels vorgesehene Neuverhandlung des Freizügigkeitsabkommens abzuwarten.
Die Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen von ausländischen Arbeitnehmern ohne Niederbelassungsbewilligung wurde zuletzt vor bald 20 Jahren harmonisiert und seither in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Grundsätzen erhoben. Die Quellenbesteuerung hat sich im Wesentlichen bewährt. In neuerer Zeit ist sie aber teilweise in die Kritik geraten, weil ausländische Staatsangehörige steuerlich anders behandelt werden als Schweizer und niedergelassene Ausländer.
So kam das Bundesgericht 2010 in einem Urteil zum Schluss, dass die Quellensteuerordnung in gewissen Konstellationen gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstosse. Denn nur Arbeitnehmern mit einem Bruttoeinkommen über 120‘000 Franken steht die Möglichkeit der ordentlichen Veranlagung offen. Jene mit tieferen Einkommen können Abzüge, die in den Quellensteuertarifen nicht eingebaut sind, nur in einem Hilfsverfahren geltend machen.
Der Gesetzesvorschlag des Bundesrates will diese Ungleichbehandlung beseitigen, indem er die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bereits ab Ein-kommen von etwa 60‘000 Franken zwingend vorsieht. Sollte die Revision entgegen der Haltung der SVP dennoch in Angriff genommen werden, stellen wir den Antrag, die heutige Grenze von 120‘000 Franken Bruttolohn zu belassen. Diese Grenze hat sich in der bisherigen Praxis bewährt und sollte nicht gesenkt werden.
Die SVP lehnt die Vorschläge zur Revision der Quellenbesteuerung im Wesentlichen ab und weist die Vorlage mit dem Auftrag zurück an den Bundesrat, die Revision so lange zurückzustellen, bis das Freizügigkeitsabkommen als Folge der Masseneinwanderungs-Initiative neu verhandelt ist.