Vernehmlassung

Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes

Die SVP lehnt die Vorlage klar ab. Erneut lässt der Bundesrat eine schwergewichtige Vernehmlassung im verkürzten Verfahren behandeln. Der kurzfristige Handlungsbedarf wird vom Bundesrat allein…

Die SVP lehnt die Vorlage klar ab. Erneut lässt der Bundesrat eine schwergewichtige Vernehmlassung im verkürzten Verfahren behandeln. Der kurzfristige Handlungsbedarf wird vom Bundesrat allein dadurch begründet, dass die G20 Finanzminister mittels Mediencommuniqué aufgefordert haben, ohne Verzug die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums anzugehen. Mindestens eine der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen hat indes nichts mit den Empfehlungen des Global Forums zu tun.

Um den internationalen Standards und damit den Empfehlungen des Global Forum zu entsprechen, soll das Steueramtshilfegesetz (StAhiG) in Bezug auf die vorgängige Information der Personen, die Gegenstand eines Ersuchens sind, geändert werden. Der Bundesrat hat deshalb Mitte August 2013 erneut eine verkürzte Vernehmlassung (nur einen statt drei Monate) für eine Teilrevision des StAhiG eröffnet.

Die SVP verlangt die Einhaltung der vorgesehenen Fristen
Ganz grundsätzlich zeigt sich die SVP zutiefst befremdet darüber, dass erneut unter Missachtung der in der Schweiz dafür vorgesehenen Abläufe im Eilverfahren eine Gesetzesänderung durchgesetzt werden soll. Der Bundesrat begründet dieses Vorgehen allein damit, dass „die G20-Finanzminister in ihrem Communiqué zum Treffen vom 19./20. Juli alle Staaten aufgefordert haben, ohne Verzug die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum anzugehen.“ Die SVP kann rational nicht nachvollziehen, wie leichtfertig der Bundesrat die rechtliche Souveränität unseres Landes mit Verweis auf irgendwelche im Ausland gefällten Beschlüsse aus der Hand gibt. Dies kommt einem Ausverkauf unserer Demokratie gleich und kann nicht akzeptiert werden.

Auch formell ist das Vorgehen der Regierung falsch: Die Schweizer Gesetzgebung vollzieht sich nach vorgeschriebenen Abläufen und Fristen. Eine Vernehmlassung dauert in der Regel drei Monate und kann nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden. Der dringende Handlungsbedarf bei der Revision des StAhiG kann vom Bundesrat jedoch nicht hinreichend begründet werden. Aus Sicht der SVP werden jedenfalls keine zwingenden Gründe geliefert, die eine verkürzte Vernehmlassungsfrist rechtfertigen würden. Insbesondere weil die Teilrevision zum Teil gravierende Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen hat, sind die Abläufe einzuhalten und eine verkürzte Vernehmlassung an den Absender zurückzuweisen.

Rechtsstaatlich fragwürdige Änderungen
Auch auf der materiellen Ebene ist die Vorlage aus unserer Sicht problematisch: Es ist nicht annehmbar, dass die Informationsrechte der betroffenen Steuerpflichtigen eingeschränkt werden und neu zudem auch Amtshilfe auf Basis gestohlener Bankdaten geleistet werden kann. Letztgenannte Regelung ist bereits grundsätzlich fragwürdig, hat jedoch auch nichts mit den geltenden OECD-Standards zu tun. Das unnötige, unverständliche Vorpreschen ohne Not unserer Regierung in solchen Fragen ist leider kein Novum: Bereits bei der Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) schoss der Bundesrat unverständlicherweise über sämtliche geltenden internationalen Vorschriften oder Empfehlungen hinaus. Für die SVP ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Schweiz auch Amtshilfeverfahren auf Basis von gestohlenen Daten erlauben sollte. Sie lehnt dies entschieden ab.

Auch Gruppenanfragen (fishing expeditions) hielt die SVP immer als grundsätzlich nicht vereinbar mit dem schweizerischen Bankkundengeheimnis. Das OECD-Musterabkommen kennt zwar keine eigentlichen „fishing expeditions“, erlaubt aber Gruppenanfragen unter bestimmten Voraussetzungen, was inzwischen auch die Schweiz übernommen hat. Gemäss Art. 6 Abs. 2ter erteilt sich der Bundesrat künftig die Kompetenz, den erforderlichen Inhalt eines Gruppenersuchens an den von der Schweiz übernommenen internationalen Standard anzupassen. Diese Ausweitung der bundesrätlichen Kompetenz ist für die SVP nicht akzeptabel; über eine solche hat zwingend das Schweizer Parlament zu befinden. Es ist indessen heute schon absehbar, dass als Folge solcher Gruppenanfragen auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger verdächtigt und verfolgt werden, ohne sich mit den angemessenen Rechtsmitteln dagegen verteidigen zu können.

Sowohl die Auskunftserteilung aufgrund gestohlener Daten sowie das Aushebeln der Rechtsmittel von Bankkunden durch nachträgliche oder gar unterlassene Information bei Steueramtshilfe sind Änderungen, die rechtsstaatlich äusserst fragwürdig sind. Die SVP lehnt diese deshalb entschieden ab.

Unnötige Panikmache des Bundesrates
Die Änderung des Steueramtshilfegesetzes kann aber nur schon deshalb abgelehnt werden, weil der Bundesrat selber festhält, die G20-Finanzminister würden verlangen, dass eine von drei Bedingungen zur Zulassung in die 2. Phase vollständig umgesetzt sein muss: a) Amtshilfeverfahren mit der Möglichkeit der Informationsübermittlung ohne vorgängige Information der betroffenen Person, b) Herstellung der Transparenz bei Inhaberaktien oder c) eine genügende Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe nach OECD-Standard. Zumindest die Forderungen c) und demnächst nach Absicht des Bundesrates auch b) dürften von der Schweiz erfüllt werden. Die Panikmache des Bundesrates ist somit nicht angebracht. Genauso verhält es sich mit den Drohungen mit schwarzen und grauen Listen durch G20 oder OECD.

 
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