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Sozialwerke
Vernehmlassung

Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung

Die SVP ist ausdrücklich dagegen, dass nicht einmal zwei Jahre nach Inkraftsetzung der Beschlüsse der vierten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die damals errungene Kompromisslösung…

Die SVP ist ausdrücklich dagegen, dass nicht einmal zwei Jahre nach Inkraftsetzung der Beschlüsse der vierten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die damals errungene Kompromisslösung bereits geändert werden soll. Die Aufhebung der Beschränkung des Solidaritätsprozentes auf Lohnbestandteile von 126‘000 bis 315‘000 Franken kommt der Einführung einer Sondersteuer auf höheren Einkommen gleich. Damit wird sowohl das Versicherungsprinzip verletzt wie auch die Solidarität überstrapaziert. Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf deshalb ab.

Mit der vierten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, welche am 26. September 2010 vom Volk angenommen und auf den 1. April 2011 in Kraft gesetzt wurde, wird die Sanierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) in Angriff genommen. Die SVP hatte in der parlamentarischen Bearbeitung für diese Kompromisslösung, bestehend aus einnahmen- und ausgabenseitigen Massnahmen, Hand geboten. Auch der Einführung eines Solidaritätsprozentes auf höheren Einkommen zur Beseitigung des Schuldenberges stimmte unsere Partei zu, jedoch nur deshalb, weil diese Abgabe auf Einkommensteile zwischen 126‘000 und 315‘000 Franken beschränkt ist und die einnahmen- wie ausgabenseitigen Massnahmen in etwa im Gleichgewicht lagen.

Weil der Zahlung des Solidaritätsprozents wegen der Plafonierung des versicherten Lohnes auf 126‘000 Franken keine Leistung gegenübersteht, kann das Solidaritätsprozent als Sondersteuer auf höheren Einkommen betrachtet werden. Es handelt sich dabei folglich um eine Verletzung des Versicherungsprinzips, welches der versicherungstechnisch berechneten Prämie eine adäquate Leistung gegenüberstellt.

Eine Strapazierung der Solidarität liegt nicht nur deshalb vor, weil dem Solidaritätsprozent keine Versicherungsleistung gegenübersteht, sondern weil bereits eine inhärente Solidarität dadurch vorliegt, dass Personen mit höheren Einkommen seltener arbeitslos werden und somit per Saldo einen positiven Beitrag an die ALV liefern. Ferner handelt es sich hier um eine vollkommen einseitige Einnahmenerhöhung, was aus Sicht der SVP grundsätzlich abzulehnen ist.

Gemäss den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen wie auch in der Vorlage ist die Dauer der Massnahme des Solidaritätsprozents an die Entwicklung der ALV (Mindestwert für das Eigenkapital des Ausgleichsfonds abzüglich betriebsnotwendiges Kapital) gekoppelt. Laut Bundesrat würde die hier geforderte Deplafonierung die Dauer des Abbaus des Schuldenberges von 20 auf 15 Jahre verkürzen, vorausgesetzt, dass alle Rahmenbedingungen etwa gleichbleiben und insbesondere die durchschnittliche Arbeitslosenquote bei niedrigen 3.2 Prozent verharrt. Die SVP ist aber der Ansicht, dass dieses Szenario viel zu optimistisch ist, besonders wenn man die wirtschaftliche Entwicklung in Europa betrachtet. Durch die Personenfreizügigkeit und wirtschaftsschädigende flankierende Massnahmen dürfte die Gefahr zunehmender Arbeitslosenzahlen in der Schweiz wesentlich höher sein. Die Sanierung der ALV, der Schuldenabbau und damit auch die Aufhebung des Solidaritätsprozents könnten deshalb wesentlich länger dauern. Die SVP lehnt es ab, dass auf diese Weise eine bestimmte Gruppe von Personen für die Folgen im In- und Ausland begangener politischer Fehler zur Kasse gebeten wird.

Die SVP lehnt diese Vorlage ab, weil sie sich über einen früher gefundenen Kompromiss hinwegsetzt und Gefahr läuft, dass sie zu einer dauerhaften zusätzlichen Einnahmequelle für die ALV im Sinne einer zweckgebundenen Sondersteuer auf höheren Einkommen wird. Diese negative Beurteilung verstärkt sich dadurch ausgaben- und leistungsseitig keinerlei zusätzliche Massnahmen vorgesehen sind.

 
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