Vernehmlassung

Teilrevision der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte

Wie bereits bei der Vernehmlassung zur Einführung der Testversuche von Vote électronique im Jahr 2001 festgehalten, stellt sich die SVP nicht grundsätzlich gegen diese zeitgemässe Neuerungen auf…

Überarbeitung der Bestimmungen zu Vote électronique

Eröffnung des Anhörungsverfahrens

Wie bereits bei der Vernehmlassung zur Einführung der Testversuche von Vote électronique im Jahr 2001 festgehalten, stellt sich die SVP nicht grundsätzlich gegen diese zeitgemässe Neuerungen auf Versuchsebene. Uns ist insbesondere die Wichtigkeit dieser Möglichkeit zur Teilnahme am politischen Leben für Schweizer im Ausland bewusst.

Wir betonen jedoch einmal mehr, dass alle Unsicherheiten und Bedenken betreffend Sicherheitslücken und Manipulationsmöglichkeiten ausgeräumt werden müssen, bevor das System flächendeckend eingeführt wird.

Darüber hinaus erinnern wir den Bundesrat mit Nachdruck daran, dass im Bundesgesetz über die politischen Rechte in Art. 8a nur Versuche mit Vote électronique zugelassen sind. Sobald der Bundesrat eine flächendeckende und/oder fristlose Einführung ins Auge fasst, muss dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes unterbreitet werden.

 
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