Gemäss dem erläuternden Bericht gilt es die veralteten Liquiditätsbe-stimmungen mit der neu zu schaffenden Verordnung den heutigen Ge-gebenheiten anzupassen, was nachvollziehbar ist. Wir ersuchen…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Gemäss dem erläuternden Bericht gilt es die veralteten Liquiditätsbe-stimmungen mit der neu zu schaffenden Verordnung den heutigen Ge-gebenheiten anzupassen, was nachvollziehbar ist. Wir ersuchen das zuständige Finanzdepartement allerdings darum, sicherzustellen, dass es aufgrund der neuen Verordnung nicht zu Doppelspurigkeiten und einer entsprechenden Rechtsunsicherheit kommt und die Liquiditätsbestimmungen auch nicht zu einer weiteren Verschärfung der Eigenmittelanforderungen bei den beiden systemrelevanten Banken führen.
Es scheint uns zentral, dass die neuen Regeln die bisher gültigen Bestimmungen vollumfänglich ablösen und die bisher verbindlichen Bestimmungen nicht länger Gültigkeit haben. Es ist daher zu gewährleisten, dass die bisherigen Vereinbarungen nach Inkrafttreten der Liquiditätsverordnung für die systemrelevanten Institute nicht länger gelten.
Ferner scheint es uns wichtig zu garantieren, dass die quantitativen Vorgaben für systemrelevante Banken, welche nun mit der Liquiditätsverordnung geschaffen werden, dereinst den Vorgaben des Basler Ausschusses angepasst werden. Es gilt zu vermeiden, dass die systemrelevanten Banken in Zukunft gleichzeitig zwei unterschiedlichen quantitativen Regimes unterstellt sind. Dabei gilt es zu vermeiden, dass die systemrelevanten Schweizer Institute strengere Regeln als jene gemäss Basel III einhalten müssten, beispielsweise wenn der Basler Ausschuss die Volumen der primären und sekundären Puffer noch merklich erhöhen sollte. Wichtig ist ferner, dass die Liquiditätsbestimmungen keinerlei Einfluss auf die Eigenmittelanforderungen der Banken haben, welche in der Eigenmittelverordnung geregelt wurden.