Die in der Vorlage präsentierten Massnahmen im Zusammenhang mit den revidierten Empfehlungen der groupe d’action financière gehen aus Sicht der SVP in die völlig falsche Richtung und werden von uns…
Die in der Vorlage präsentierten Massnahmen im Zusammenhang mit den revidierten Empfehlungen der groupe d’action financière gehen aus Sicht der SVP in die völlig falsche Richtung und werden von uns deshalb entschieden zurückgewiesen. Die Vorlage ist von einem grossen Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geprägt. Die Bürger werden mit dieser Vorlage quasi generell kriminalisiert. Zudem stellt die SVP mit Befremden fest, dass der Bargeldverkehr eingeschränkt werden soll. Zahlungen über 100‘000 Franken sollen in Zukunft zwingend über einen Finanzintermediär abgewickelt werden. Zweitens wird die bisherige Praxis der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug faktisch abgeschafft. Beides sind Anzeichen dafür, dass der Bundesrat in Richtung eines allumfassenden Kontroll- und Misstrauensstaats steuert, bei dem der Bürger grundsätzlich unter Generalverdacht krimineller Handlungen steht und deshalb mittels Eingriffen in seine Privatsphäre genau überwacht werden soll.
Das Vorgehen des Bundesrates ist auch aus formellen Gründen falsch. Mit der parallel zu dieser Vorlage vorgelegten Revision des Steuerstraf-rechts werden derzeit das materielle Steuerstrafrecht und das Steuer-strafverfahrensrecht gleichzeitig in zwei verschiedenen Erlassen ange-passt. Zudem wird eine Vermischung zwischen Geldwäscherei und Steuerdelikten bzw. Vergehen im Steuerbereich vorgenommen. Damit kommt es auch zu einer unerwünschten Vermischung zwischen dem schweizerischen Steuerstrafrecht und internationalen Empfehlungen im Bereich der Geldwäscherei. Die GAFI-Empfehlungen betreffen aber nur den zweiten Bereich. Die vorgeschlagene Änderung des StHG ist deshalb unbefriedigend. Sie könnte so interpretiert werden, dass auch die blosse Nichtdeklaration von Vermögenswerten bereits einen Fall von Steuergeldwäscherei darstellt. Die GAFI-Empfehlungen sind deshalb – wenn überhaupt – durch eine Änderung des DBG zu übernehmen und nicht durch eine allgemeine Verschärfung des Steuerstrafrechts.
Mit Sorge stellt die SVP fest, dass sich der Bundesrat vom Prinzip des Handelns nach „Treu und Glauben“, das die Schweiz stets geprägt hat, verabschiedet. Damit wird auch der Pfad der liberalen, freiheitlich geprägten Gesetzgebung langsam verlassen. Man passt sich stattdessen ausländischen Tendenzen an, die durch Erfolglosigkeit gekennzeichnet sind. Mit seiner Taktik der kleinen Schritte versteht es der Bundesrat dabei gut, seine wahren Ziele im Dunkeln zu halten. Die aktuelle Vorlage reiht sich ein in eine Serie von angestrebten Gesetzesänderungen, welche letztendlich die Einführung des gläsernen Bürgers zur Folge haben werden. Die SVP hat sich stets für den Erhalt der Privatsphäre und die Beibehaltung des bewährten Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat eingesetzt und wir stellen mit grossem Unbehagen fest, dass der Bundesrat nach der Durchlöcherung des Bankkundengeheimnisses gegenüber dem Ausland, nun auch dasjenige im Inland sowie das Prinzip der Selbstdeklaration der Steuern aufgeben will. Dafür spricht auch, dass der Bundesrat unter dem Vorwand, lediglich die von GAFI geforderten Empfehlungen umzusetzen, diverse Massnahmen in die Vorlage mit aufgenommen hat, die überhaupt nichts mit GAFI zu tun haben und nur der Überwachung der Schweizer Bürger dienlich sind.
Zudem lassen die Empfehlungen, wie bereits der Name andeutet, bei der Umsetzung durchaus einen gewissen Ermessenspielraum zu. Die SVP stellt jedoch mit Erstaunen fest, dass der Bundesrat immer die jeweils strikteste Linie gewählt hat, beispielsweise bei den Inhaberaktien.
Unklare Begriffe führen zu Rechtsunsicherheit
In diesem Zusammenhang soll mit dem neuen Tatbestandselement „die Steuerbehörde in einem Irrtum bestärken“ auch die einfache Steuerhinterziehung als Steuerbetrug eingestuft und damit strafrechtlich verfolgt werden, sobald sie das Element der „Arglist“ beinhaltet. Aus Sicht der SVP besonders problematisch ist dabei, dass dieser neue Tatbestand nur sehr schwammig definiert wird und damit keine klare Grenze zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung mehr gezeichnet werden kann. Wir gehen deshalb davon aus, dass in Zukunft jeder Steuerzahler, der Vermögen nicht korrekt deklariert, oder zu deklarieren vergisst, mit der vollen Härte der Justiz verfolgt werden wird. Die parallel laufende Revision des Steuerstrafrechts liefert das Instrumentarium dazu.
Auch die Einführung einer Mindestgrenze von 600‘000.- Franken, deren Über-schreiten mit nicht deklarierten Steuerfaktoren automatisch als Vortat zur Geldwäscherei, und damit als Verbrechen qualifizieren würde, stellt lediglich eine zusätzliche Qualifikationsstufe dar und verschleiert die grundsätzliche Aufhebung der bisherigen Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.
Unklarheiten existieren auch in Bezug auf andere Regelungen. So ist die Definition von politisch exponierten Personen im Inland willkürlich und unklar. Sie bildet in keiner Weise die schweizerische Realität ab. Auf diesen Punkt sollte deshalb ganz verzichtet werden.
Misstrauens- und Kontrollkultur anstatt Vertrauensverhältnis
Eine weitere unhaltbare Verschärfung findet sich in der Einführung eines Ver-dachtsmoments. Neu soll jeder des Steuerbetrugs „verdächtige“ Bürger systematisch durchleuchtet werden können. Der geplante Bankenzwang und die Einschränkung des Bargeldverkehrs ab Beträgen von 100‘000 Franken zielt in dieselbe Richtung, nämlich der Überwachung der finanziellen Transaktionen der Bürger. Weil Barzahlungen in umliegenden Ländern bereits heute stark eingeschränkt sind (max. € 1‘000.- bar in Italien und Frankreich) ist zudem davon auszugehen, dass die Grenze von 100‘000 Franken bald einmal, um „EU-kompatibel“ zu sein, reduziert werden dürfte. Die SVP wehrt sich entschieden und mit aller Kraft gegen einen solchen Schnüffel-Staat, der die Privatsphäre der Bürger mehr und mehr aufhebt.
Noch mehr Bürokratisierung
Es ist jedoch nicht nur unser auf Ehrlichkeit und Vertrauen basierendes Steuersystem das auf dem Spiel steht – ein Steuersystem das nota bene zu einer im internationalen Vergleich hohen Steuerehrlichkeit geführt hat -, sondern auch die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit: Die Einschränkung des Bargeldverkehrs oder die übertriebenen Meldepflichten im Bereich der Aktien werden auch den Wirtschaftsstandort Schweiz im harten globalen Umfeld schädigen. Die Regelung, dass der wirtschaftlich Berechtigte immer eine natürliche Person und bei allen nicht kotierten Gesellschaften immer bekannt sein muss, betrifft über 50‘000 KMU in der Schweiz und wird Kosten in geschätzter Höhe von 200 Millionen Franken verursachen. Diese Regelung ist unnötig, baut die Bürokratie weiter aus, führt zum Verlust von Arbeitsplätzen und wird von der SVP daher klar abgelehnt.
Abschliessend möchten wir nochmals festhalten, dass die SVP das ungebührliche Vorgehen des Bundesrats, das Bankkundengeheimnis und damit die Privatsphäre der Bürger scheibchenweise aufzugeben, nicht hinnehmen kann. Die erst kürzlich in die Vernehmlassung gegebene Revision des Steuerstrafrechts zielt in dieselbe Richtung. Obwohl diese Vorlage direkt mit den verschärften Vorschriften zur Geldwäscherei verknüpft ist, hat der Bundesrat die Vernehmlassungsfristen so gewählt, dass die zwei Vorlagen praktisch nicht miteinander behandelt werden konnten. Gleiches gilt im Übrigen für die Präsentation des Berichts Brunetti. Trotz einer nachträglichen Fristverlängerung für die GAFI-Vernehmlassung bleibt ein schaler Beigeschmack übrig. Für die SVP ist klar, dass der Bundesrat auch hier taktiert hat, um gegenüber der Politik keine vollumfängliche Transparenz über seine wahren Absichten, der Einführung des gläsernen Bürgers und der Abschaffung des Bankkundengeheimnisses, herzustellen. Wir weisen die Vorlage deshalb entschieden zurück.