Vernehmlassung

Teilrevision der Jagdverordnung (JSV)

Aus Sicht der SVP kann der vorgeschlagenen Revision der Jagdverordnung bestenfalls aus pragmatischen Gründen zugestimmt werden. Besser wäre es, auf die Wiederansiedlung von Raubtieren zu verzichten…

Aus Sicht der SVP kann der vorgeschlagenen Revision der Jagdverordnung bestenfalls aus pragmatischen Gründen zugestimmt werden. Besser wäre es, auf die Wiederansiedlung von Raubtieren zu verzichten und diese unsinnige Übung abzubrechen. Jetzt, da diese geschützten Tiere sich aufgrund des politischen Willens ausgebreitet haben und auch Schäden verursachen, ist es vertretbar, dass die Gesellschaft – und nicht die betroffenen Landwirte – für die Mehraufwendungen und Zusatzleistungen infolge der zunehmenden Raubtierpräsenz und der damit verbundenen Schadenabwehr aufkommen soll. Positiv werten wir, dass kein Obligatorium geschaffen wird, sondern die Betroffenen auch in Zukunft freiwillig über den Einsatz von Herdenschutzmassnahmen entscheiden können. Die SVP begrüsst zudem die Bestrebungen des Bundes, durch die angestrebte Koordination mit den direktbetroffenen Kantonen mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die Halter von Herdenschutzhunden müssen jedoch für allfällige zivil- und strafrechtliche Ansprüche von Drittpersonen noch besser abgesichert werden.

Die vorliegende JSV setzt die Anliegen der Motionen 09.3814 „Planung der Alpbewirtschaftung“ und 10.3242 „Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz mit Grossraubtieren“ um. Im Prinzip geht es bei der Umsetzung beider Motionen um eine neue Regelung des Herdenschutzes. Der Bundesrat hat dazu im 2009 mit seiner Antwort zur Motion 09.3814 dem Bundesamt für Umwelt und dem Bundesamt für Landwirtschaft den Auftrag gegeben, Lösungswege zur Längerfristigen Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung zu erarbeiten. Das hauptsächliche Ziel soll die Unterstützung der produzierenden, auf Nutztieren basierenden, Landwirtschaft sein, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unzumutbare Einschränkungen weiter funktionieren kann. Gleichzeitig wird auch das von der Motion 10.3242 geforderte Monitoring der Herdenschutzhunde umgesetzt. Ein zentraler Punkt betrifft die Stellung der Halter von Herdenschutzhunden im straf- und zivilrechtlichen Haftpflichtbereich. Aus Sicht der SVP ist diese noch ungenügend gelöst und muss verbessert werden. Zurzeit stehen in der Schweiz knapp 200 Herdenschutzhunde im Einsatz und es ist davon auszugehen, dass sich diese Zahl in Zukunft noch erhöhen wird. Damit steigt in der Tendenz die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Zwischenfall mit einem Herdenschutzhund kommt und es ist durch den Gesetzgeber zwingend sicherzustellen, dass der Hundehalter für einen solchen Fall rechtlich abgesichert ist.

Die forcierte Wiederansiedlung von Raubtieren in der Schweiz ist aus Sicht der SVP nicht begrüssenswert. Grundsätzlich stellen wir in Frage, ob ein so dicht besiedeltes Land wie die Schweiz überhaupt genügend Platz für (Gross)Raubtiere bieten kann. Dass jetzt aufgrund der naturgemässen Schäden an Herdentieren neue Massnahmen in Form von Verordnungen und Subventionen ergriffen werden müssen, ist für die SVP deshalb ein Schildbürgerstreich sondergleichen. Wir können nur wiederholen, dass es aus unserer Sicht besser wäre, diese unsinnige Übung möglichst bald wieder abzubrechen.

 
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