Vernehmlassung

Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Die Einführung einer geräteunabhängigen Abgabe für Radio und Fernsehen für alle Haushalte und Betriebe ist nichts anderes als eine neue Mediensteuer. Der…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Die Einführung einer geräteunabhängigen Abgabe für Radio und Fernsehen für alle Haushalte und Betriebe ist nichts anderes als eine neue Mediensteuer. Der Hauptgrund für diese Steuer ist zudem mehr als offensichtlich: Sie hat einzig zum Ziel, die jährliche Gebührensumme in diesem Bereich zu sichern, was für die staatlichen Sender jegliche marktwirtschaftliche Instrumente wie Effizienz- oder Sparprogramme künftig obsolet macht.

Sollte die Abgabe doch eingeführt werden, so ist es aus Sicht der SVP zwingend, dass Haushalte, welche klar und eindeutig darlegen können, dass sie grundsätzlich weder Radio- noch Fernsehprogramme konsumieren die Möglichkeit eines Opting-out haben.

Ob mit der neuen Steuer schliesslich die heutigen Abgaben sinken werden, ist zudem mehr als fragwürdig, da der Bundesrat weiterhin für die Gebührenfestsetzung zuständig bleibt. Die SVP fordert deshalb eindringlich, dass der Abgabesatz im Gesetz verbindlich festgelegt wird und das Parlament darüber befinden kann. Dieser Satz hat zudem massiv tiefer zu sein, als die bisherige Abgabenhöhe. Die im erläuternden Bericht erwähnte Reduktion auf 400 CHF pro Jahr ist jedenfalls immer noch klar zu hoch.

Ebenfalls abgelehnt wird die weitere Einziehung der Abgabe durch eine Erhebungsstelle. Wenn man schon eine neue Steuer postuliert, so soll diese durch bereits bestehende Organe übernommen werden. Die SVP vermisst hier alternative Vorschläge und fordert eine Nachbesserung.

Im Weiteren weisen wir zum wiederholten Male darauf hin, dass bei der Liberalisierung der Werbezeiten diese einzig für die privaten Anbieter gelten soll. Es ist nicht einzusehen, wieso die staatlichen Anbieter mit einem Anteil von fast 96% der Abgaben, ebenso dieselben Erleichterungen bekommen sollen. Verfolgt man diesen Ansatz weiter, so müsste man sich konsequenterweise einen grundsätzlichen Wechsel zu einem dualen System überlegen, in welchem die staatlichen Anbieter Gebührengelder bekommen aber keine Werbung machen dürfen, während die privaten Unternehmen diese Kompetenz für sich beanspruchen dürften.

Eine Abgabe oder Gebühr beinhaltet grundsätzlich die Inanspruchnahme einer Leistung. Ist dies, wie bei der geräteunabhängigen Abgabe nicht der Fall, so ist es nicht weiteres als eine neue Steuer, da im Endeffekt jede Person, ob sie nun Radio hört oder Fernsehen schaut, zur Bezahlung verpflichtet wäre. Ein solches Ansinnen ist daher schon im Ansatz klar zu bekämpfen. Die Begründung des Systemwechsels ist ebenfalls mehr als fragwürdig. Aufgrund der Tatsache, dass heute praktisch jedes Gerät multifunktional und zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignet ist, soll deshalb auch jede Person bzw. Haushalt dafür bezahlen.

Mit dieser Sichtweise bleibt jedoch ein wichtiger Punkt nicht berücksichtigt: Derjenige der Hauptfunktion eines Gerätes. Während dies bei Radio- und Fernsehgeräten klar der Fall ist, stellt der Radio- und Fernsehempfang bei allen anderen elektronischen Geräten bestenfalls einen Nebenschauplatz dar. Die SVP fordert deshalb, dass sich die Revision wie bisher am Hauptzweck eines Geräts orientiert und damit auf eine geräteunabhängige Abgabe verzichtet wird.

Ebenfalls keinen Sinn macht das Beharren auf eine Erhebungsstelle und damit auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Eine solche Stelle ist mit dem Wechsel auf eine geräteunabhängige Abgabe de facto obsolet – deren Aufgabe kann von bereits bestehenden Organen übernommen werden. Alternative Vorschläge mit Verweis auf die Kommissionsmotion zu ignorieren oder nur bedingt zu prüfen reicht sicherlich nicht.

Im Weiteren ist die SVP klar nicht einverstanden mit der Tatsache, dass der Bundesrat weiterhin die Gebührenhöhe festlegen soll. Mit einer solchen Vorgehensweise werden die im Bericht versprochenen Einsparungen und die Reduktion der Abgabe für die Bevölkerung blosse Makulatur bleiben. Deshalb soll neu das Parlament dafür zuständig sein.

Positiv zu werten ist hingegen, dass die Überschüsse aus dem Gebührensplitting, welche sich seit 5 Jahren angehäuft haben, endlich an die Bevölkerung rückverteilt werden – eine Forderung, welche die SVP seit Jahren gestellt hat. Ebenfalls erfreulich ist, dass die Bundesverwaltung neu Gebühren bezahlen muss – die Abschaffung dieser anachronistischen und nicht nachvollziehbaren Bevorzugung staatlicher Stellen war mehr als überfällig. Negativ fällt dagegen der Vorschlag für eine Liberalisierung der Werbezeiten aus. So hat die SRG weiterhin dieselben Rechte wie die privaten Anbieter. Angesichts der stattlichen Gebührenhöhe des staatlichen Monopolisten, wäre hier ein klares Werbeverbot für die SRG oder zumindest massive Einschränkungen gegenüber den privaten Konkurrenten unbedingt nötig gewesen.

 

 
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