Vernehmlassung

Anhörung: Totalrevision der Tierzuchtverordnung

Für die SVP ist es grundsätzlich nachvollziehbar, wenn die Anforderungen und Kriterien der schweizerischen Tierzucht – wo sinnvoll – an die aktuellen Gegebenheiten und Erkenntnisse angepasst werden. D

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Für die SVP ist es grundsätzlich nachvollziehbar, wenn die Anforderungen und Kriterien der schweizerischen Tierzucht – wo sinnvoll – an die aktuellen Gegebenheiten und Erkenntnisse angepasst werden. Dabei müssen jedoch einerseits zwingend die besonderen schweizerischen Eigenheiten und Anforderungen mitberücksichtigt werden, andererseits ist auf eine Verschärfung, welche mitunter deutlich über die europäischen Standards hinausgeht, unter allen Umständen zu verzichten. Aus diesem Grund lehnen wir die geplante Totalrevision ab. Sollte dennoch an der Vorlage festgehalten werden, ersuchen wir den Bundesrat und das zuständige Bundesamt eindringlich um die Behebung der folgenschweren Mängel, welche der Entwurf beinhaltet.

Die SVP anerkennt die Tatsache, dass „zu wenig präzise, nicht harmonisierte, fehlende und überflüssige Bestimmungen“ der Tierzuchtverordnung vom 14. November 2007 gewissen Korrekturen bedürfen. Allerdings lehnt die SVP insbesondere die beabsichtigte Änderung von Art. 14 in aller Bestimmtheit ab, weil aus ihrer Sicht damit das Ende der traditionellen Viehschauen droht, was nicht im Sinne einer volksnahen schweizerischen Landwirtschaft ist und die schweizerischen Bauern (insbesondere in den Kantonen Bern, Solothurn und Wallis) einem wichtigen Standbein beraubt. Die Viehschauen sind ein wichtiges Schaufenster der schweizerischen Landwirtschaft, welches einerseits zum Austausch zwischen der bäuerlichen und der übrigen Bevölkerung der Schweiz beiträgt und andererseits auch dem einheimischen Tourismus zugutekommt.
Die in diesem Zusammenhang beabsichtigte Kürzung der jährlichen Beiträge zugunsten der Rindviehzucht von heute 30 Mio. CHF auf künftig 25 Mio. CHF erachten wir als unreflektiert, überstürzt und nicht zweckmässig und lehnen diese daher ganz klar ab. Der Bund hat vielmehr dafür zu sorgen, dass die Zucht von Tieren, welche auf die schweizerischen Gegebenheiten abgestimmt sind, mindestens im gleichen Umfang wie bisher gefördert wird. Dabei haben sich der Bundesrat und das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft insbesondere an Artikel 141 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft zu orientieren.

Ferner sprechen wir uns in aller Deutlichkeit gegen die viel zu kurze Umsetzungsfrist aus. Eine Inkraftsetzung der geplanten Änderungen per 01. 01. 2013 erscheint uns als völlig überhastet und der Komplexität der Materie nicht gerecht. Der Zeitpunkt der Eröffnung der Anhörung erscheint uns ebenso fragwürdig wie die zu kurze Frist.

Auch die aus unserer Sicht viel zu strengen Reinrassigkeitskriterien gemäss Art. 21 würden die schweizerischen Fleckviehzüchter hart treffen. Schätzungen gehen davon aus, dass für rund 70‘000 Rinder nur noch reduzierte Zuchtförderungsbeiträge entrichtet würden, was aus bäuerlicher Sicht inakzeptabel ist.
Die SVP fordert deshalb vom Bundesrat mit Nachdruck, die Reinrassigkeitskriterien nicht über das europäische Niveau hinaus zu verschärfen und die Beiträge, welche der Rindviehzucht zugutekommen, nicht zu kürzen. Ebenso sprechen wir uns dafür aus, dass die zentralen Beständeschauen der Linearen Beurteilung gleichgestellt werden.

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung aufgrund der zahlreichen Mängel, welche diese beinhaltet und der eklatanten Nachteile, welche den schweizerischen Bauern und insbesondere den Viehzüchtern daraus erwachsen, klar ab. Sie ersucht das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft, die von ihr angeregten Änderungen umzusetzen und die Botschaft entsprechend zu korrigieren.

Sollten diese nicht berücksichtigt werden und die Vorlage dementsprechend angepasst werden, so wird sich die SVP im parlamentarischen Prozess mit allen Mitteln dafür einsetzen, die Vorlage entsprechend zu korrigieren oder gar komplett abzulehnen.

 
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