Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

Die SVP begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Ausländergesetzes grundsätzlich, fordert jedoch in einigen Punkten eine weitergehende Formulierung. Da die Beteiligung des Bundes…

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) betreffend die Finanzierung von Administrativhaftplätzen, die Sanktionen gegen Transportunternehmen („Carrier Sanctions“) und das Passagier-Informationssystem (API-System)

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Ausländergesetzes grundsätzlich, fordert jedoch in einigen Punkten eine weitergehende Formulierung. Da die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Administrativhaftplätzen bereits Gegenstand der hängigen Revision des Asylgesetzes (Vorlage 1) ist, muss dieser Punkt jedoch aus der Vorlage gestrichen werden.

1. Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Administrativhaftplätzen
Die SVP befürwortet die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Administrativhaftplätzen, da sich die fehlenden Haftplätze zu einem der grössen Probleme im Vollzug erwiesen haben. Aus Sicht der SVP müsste die Formulierung jedoch wieder analog der früheren Bestimmung im ANAG vorgenommen werden, damit der Bau von Haftplätzen „ganz oder teilweise“ vom Bund finanziert werden kann. Ausserdem ist es darüber hinaus fraglich, ob die im Bericht angenommenen 250 neuen Haftplätze ausreichen werden.
Die vorgeschlagene Änderung von Art. 82 AuG ist zurzeit Gegenstand der Vorlage 1 der Asylgesetzrevision. Der sich in der Differenzbereinigung befindende Artikel übernimmt dieselbe Formulierung wie der Bundesrat in dieser Vorlage. Der Ständerat fordert nun, wie auch die SVP, eine Ausweitung der Bestimmung auf „ganzer oder teilweiser“ Finanzierung (analog ANAG). Da der Gesetzgebungsprozess im Parlament zu diesem Artikel bereits fortgeschritten ist und in der Wintersession 2012 voraussichtlich abgeschlossen wird, ist diese Änderung von Art. 82 aus dieser Teilrevision zu streichen.

2. Anwendbare Sanktionierungen gegen Transportunternehmen („Carrier Sanctions“) und das Passagier-Informationssystem (API-System)
Die SVP befürwortet die Gesetzesänderungen zur Sorgfalts- und Meldepflicht der Luftverkehrsunternehmen, zum Passagier-Informationsgesetz und zum nationalen Visumsystem. Diese helfen, die heute hohe Zahl von Einreisen von Personen ohne erforderliche Reisepapiere und damit die illegale Einwanderung zu senken.
Bei der Ausgestaltung der Sanktionen fordert die SVP die Streichung der „Kann-Formulierung“ in AuG Art. 122a Abs. 1 und Art. 122b Abs. 1. Diese eröffnet nur unnötige Umgehungsmöglichkeiten und Hintertüren, insbesondere, da in Art. 122a Abs. 3 und Art. 122b Abs. 2 bereits alle Ausnahmemöglichkeiten aufgeführt werden. In schweren Fällen (gemäss Definition EJPD: „wiederkehrende, gleichartige Sorgfaltspflichtverletzungen) fordert die SVP neben den Bussen auch weitere Sanktionsmöglichkeiten, wie bspw. die Einschränkung oder den Entzug der Landeerlaubnis.

Die Einfügung von AsylG Art. 92 Abs. 3bis zur Übernahme der Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Empfangen der Personen in einem Dublin-in-Verfahren wird von der SVP unterstützt. Die damalige Unterlassung bei der Einführung der Dublin-Assoziierungsabkommen muss zwingend korrigiert werden.

 

 
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