Die SVP unterstützt Massnahmen und Bemühungen zur Stärkung des bewährten schweizerischen Berufsbildungssystems und zur Erhaltung sowie Verbesserung der Qualifikationen und Fähigkeiten von Schweizer…
Verordnungsänderung BBV Art. 65: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP unterstützt Massnahmen und Bemühungen zur Stärkung des bewährten schweizerischen Berufsbildungssystems und zur Erhaltung sowie Verbesserung der Qualifikationen und Fähigkeiten von Schweizer Berufsleuten. Auch der hier vorgesehenen Erhöhung der Beiträge des Bundes an die Durchführung von Prüfungen für eidgenössische Fachausweise und Diplome stimmt die SVP zu. Dennoch erlauben wir uns einige Anmerkungen zu dieser geplanten Beitragserhöhung und fordern den Bundesrat auf, deren Wirkung innerhalb einer geeigneten Frist zu überprüfen.
Wirkung nicht garantiert
Es ist nicht garantiert, dass die zusätzlichen Mittel von immerhin rund 25 Mio. Franken von den Trägern der Prüfungen – also den durchführenden Organisationen und Institutionen – wirklich vollständig zur Reduktion der Prüfungskosten für die Absolventen eingesetzt werden. Laut Bericht zur Vorlage soll die Beitragserhöhung „zur Professionalisierung der Durchführung der eidgenössischen Prüfungen beitragen und die Kosten der Prüfungen für die einzelnen Absolventinnen und Absolventen senken“. Dieser Kostensenkungseffekt muss deutlich messbar eintreten. Es wäre aus Sicht der SVP inakzeptabel, wenn sich herausstellen sollte, dass die Prüfungskosten für die Absolventen im wesentlich unverändert blieben und dies mit Argumenten der Qualitätssteigerung oder des Ausgleichs allgemeiner Kostensteigerungen begründet würde.
Notwendigkeit nicht gesichert
Im erläuternden Bericht wird aufgezeigt, dass sowohl die private wie auch die soziale und fiskalische Bildungsrendite bei Absolventen der höheren Berufsbildung markant höher sind als bei fast allen anderen Bildungsstufen. Aus liberaler Sicht wäre dies eher ein Indiz, dass kein Handlungsbedarf für staatliche Förderung in diesem Bereich besteht. Deshalb müsste die Massnahme erst recht überdacht werden, falls die oben erwähnte gewünschte Wirkung nicht eintritt.
Wettbewerbsneutralität nur bedingt gegeben
Schliesslich möchten wir darauf hinweisen, dass es wettbewerbspolitisch grundsätzlich besser wäre, wenn Fördermassnahmen direkt auf Ausbildungskosten bei den einzelnen Absolventen wirken. Direkte finanzielle Unterstützung des Staates an die Anbieter von Bildung (inkl. Träger von Prüfungen) birgt hingegen stets das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen. Diese dürften im vorliegenden Fall aber eher gering sein. Eine weitere Gefahr bei solchem staatlichen Fördern liegt darin, dass bei den übrigen Bildungsstufen das Gefühl der Benachteiligung und daraus mittelfristig Begehrlichkeiten geweckt werden, nämlich auch finanzielle Fördermittel des Staates für die eigenen Bildungsinstitutionen zu verlangen.
Zusammenfassend beurteilt die SVP die Erhöhung der Bundesbeiträge an die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen nicht euphorisch. Wir begrüssen aber, dass mit diesem Schritt auch Wertschätzung für das schweizerische Berufsbildungssystem und Anerkennung für die Leistungen von Industrie, Gewerbe sowie den Absolventen zum Ausdruck gebracht wird. Deshalb sei an dieser Stelle ausdrücklich die Forderung nach einer Analyse und Überprüfung der Wirkung und der Kosten-Nutzen-Relation – z.B. nach einer Frist von drei Jahren ab Inkrafttreten der Massnahme – wiederholt.