Vernehmlassung

Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen

Die SVP lehnt die Beteiligung der Schweiz am „Kompetenzzentrum der EU für Asylfragen“ (EASO) klar ab.

Die SVP lehnt die Beteiligung der Schweiz am „Kompetenzzentrum der EU für Asylfragen“ (EASO) klar ab. Der Bundesrat hat sich in erster Linie auf die Lösung der Asylprobleme im Inland zu konzentrieren und endlich die schon lange in Aussicht gestellte Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren dem Parlament vorzulegen. Eine Harmonisierung des Asylbereiches innerhalb Europas, eine institutionelle und finanzielle Einbindung in ein Gremium ohne entsprechendes Stimmrecht und eine Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes ist eines souveränen Staates unwürdig.

Auf den ersten Blick erscheinen die Zielsetzungen des EASO (Unterstützung von Mitgliedern, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind; Entsendung von Spezialisten-Teams, die den betroffenen Mitgliedstaaten vor Ort helfen; Informationsaustausch usw.) sinnvoll, in der Realität wird EASO aber praktisch keinen Mehrwert bringen. EU-Staaten, deren Asylwesen nicht mehr funktioniert (z.B. Griechenland) profitieren von dieser Situation, indem Asylbewerber trotz klarem Dublin-Fall nicht mehr in ihr Land zurückgeschickt werden. Für diese besteht gar kein Anreiz die unbefriedigende Situation zu lösen. Sollte die Schweiz einmal in die Situation kommen, dass sie für die Bewältigung der Migrationsströme Unterstützung benötigen würde (was sie eigentlich bereits hätte tun können, wenn man die Gesuchszahlen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung betrachtet), so wird sie kaum auf die Hilfe und das Verständnis der EU zählen dürfen. Ganz zu schweigen davon, dass der Bundesrat auch niemals um Unterstützung bei der EU anfragen würde, sonst hätte er die Migrationsströme über den Asylweg aufgrund der mangelnden Grenzkontrollen und die übermässige Belastung des Schweizer Asylwesens schon lange ansprechen können.  

Eine Beteiligung am EASO bringt für die Schweiz vor allem Verpflichtungen, aber kaum einen Mehrwert: so müssten Asyl-Experten anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden, die dann im eigenen Land fehlen; ferner hat die Schweiz kein Stimmrecht in operativen Belangen, soll sich aber laut Bundesrat dennoch „im vollen Umfang“ an den Aktivitäten des EASO beteiligen – und ebenso an der Finanzierung, als wäre sie ein EU-Mitglied. Die finanziellen Verpflichtungen von derzeit rund 700‘000 Franken pro Jahr scheinen zwar bescheiden, die Tendenz ist aber steigend. Zudem hat sich die Schweiz bei Streitigkeiten im Bereich EASO und bei Schiedsgerichtsverfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu unterstellen, was mit der Schweizer Souveränität nicht vereinbar ist. Die wohltönenden Absichtserklärungen des EASO sind für ein funktionierendes Asylwesen nicht von Belang. Vielmehr hat die Schweiz selbst für eine konsequente Asylpolitik zu sorgen, welche sie als Asylland für Scheinflüchtlinge unattraktiv macht. Das wohltönende „burden sharing“ (geteilte Lasten) der EU bleibt auch mit EASO eine Illusion.

 
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