Die SVP Schweiz lehnt diese nicht zielführenden und zentralistischen Bestrebungen des Bundesamts für Gesundheit und somit den vorliegenden Gesetzesentwurf mit aller Deutlichkeit ab.
Die SVP Schweiz lehnt diese nicht zielführenden und zentralistischen Bestrebungen des Bundesamts für Gesundheit und somit den vorliegenden Gesetzesentwurf mit aller Deutlichkeit ab. Die verschleiernden Schlagworte wie Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit täuschen nicht über die Tatsache hinweg, dass der Bund hier eine weitere Verstaatlichung und Vereinheitlichung anstrebt, welche zu Lasten der Prämien- und Steuerzahler ohne Mehrwert vollzogen werden soll.
Gegen die grundsätzlichen Ziele der Vorlage, kostendämpfende Strukturen, Patientensicherheit und Qualität zu gewährlisten, hat die SVP nichts einzuwenden. Der Weg ins Ziel ist aber der falsche. Die nun vorliegende Vorlage entspricht leider dem etatistischen und zentralistischen Trend, jedwelche Probleme mit noch mehr Gesetzen und Regulierungen, Überwachung und Kontrolle lösen zu wollen. Diese Gesetzes- und Regulierungsflut, sowie der gleichzeitige Abbau der kantonalen Hoheit im Gesundheitswesen entsprechen aber nicht dem Schweizer Erfolgsrezept im Gesundheitswesen von Freiheit, Subsidiarität, Föderalismus und Marktwirtschaft. Anstatt sich mit immer neuen Gesetzen schwammige Kompetenzen zu zuschanzen, sollte der Bund endlich die ihm bereits zugeschriebenen Kompetenzen im Rahmen des bestehenden Krankenversicherungsgesetzes wahrnehmen.
Ein neues staatliches Zentrum für Qualität schafft Parallelstrukturen, da es bereits Organisationen und Institutionen gibt, welche diese Aufgabe wahrnehmen. Die Leistungserbringer arbeiten bereits verbindlich an Qualitätsmassnahmen. Die im Bericht erwähnten Probleme bei der Qualität stimmen daher schon nicht mehr mit der aktuellen Entwicklung an der Basis überein. Eigenverantwortliche, praxisnahe und unbürokratische Verbesserungen sind im eigenen Interesse der Versicherungen und Leistungserbringer, vor allem wenn man den Wettbewerb mehr spielen lassen würde. Eine mögliche Verdrängung der bestehenden und durchwegs bereits bewährten Qualitätsbestrebungen der Branchen wäre die Folge dieses Eindringens des Bundes.
Gleichzeitig führen die sehr weit und offen formulierten Rollen und Aufgaben dieses Zentrums zu einer Ausweitung der Kontrolltätigkeit gegenüber den Leistungserbringern und den Versicherern. Die systematische Datensammlung und politisch motivierte Verarbeitung sind eben schon eine Form der zentralen Steuerung. Das Entwickeln von Indikatoren, sowie das Unterstützen und Lancieren von Projekten ist bereits eine Form der staatlichen Lenkung. Koordination und Überwachung heisst denn auch Zentralisierung und Verstaatlichung. Diese Aufblähung der Bürokratie bedeutet schlussendlich eine Kostenabwälzung auf die Prämien- und Steuerzahler. Die Massnahmen sind entgegen aller Beteuerungen von Anfang an keineswegs kostendämpfend, sondern kostentreibend. Die Mehrkosten dieses Qualitätsmolochs von mehr als 320 Millionen Franken in den nächsten 10 Jahren bezahlen die Versicherten und Bürger. Zusätzlich werden mit solchen Massnahmen die Gesundheitsinstitutionen mit Vorschriften und überflüssigen Messvorschriften überhäuft. Dieser administrative Aufwand und die Gängelung durch Fragebögen sind aufwändig, kostspielig und leider meist fragwürdig, zumal schon strenge Qualitätskontrollen stattfinden. Somit werden finanzielle und personelle Ressourcen fehlen, welche bei der Patientenbetreuung verloren gehen oder aber das System wird nochmals verteuert.
Die SVP unterstützt zwar die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteure, um die Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen zu stärken, lehnt aber diesen technokratischen Kontrollapparat ab. Stattdessen sollte weiter Eigenverantwortung und ein gesunder Wettbewerb gefördert werden, welcher durch Konkurrenz von sich aus noch mehr Effizienz- und Qualitätsanreize im Gesundheitswesen setzt.