Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Zwar bedeutet die Vereinbarung im Bereich der Anzahl Anflüge einerseits eine klare Verbesserung gegenüber dem vom Parlament…
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Zwar bedeutet die Vereinbarung im Bereich der Anzahl Anflüge einerseits eine klare Verbesserung gegenüber dem vom Parlament richtigerweise abgelehnten Staatsvertrag von 2001, indem auf eine solche Beschränkung verzichtet wird. Zudem bringt der Vertrag eine gewisse Rechtssicherheit für die kommenden Jahre. Andererseits sind die Zeitfenster für Flugbewegungen stärker eingeschränkt. Im Vergleich zur aktuellen betrieblichen Regelung ist aber auch der neue Vertrag klar schlechter. Als Folge der neuen Vorlage wird die Schweiz klar mehr An- und Abflüge über ihrem Territorium zu verzeichnen haben. Dies hat auch Auswirkungen auf Gebiete, welche bis anhin erst marginal von den Flugbewegungen betroffen waren.
Wichtig ist deshalb, dass die für die demokratische Mitbestimmung in Kantonen, Regionen und Gemeinden nötige Transparenz sichergestellt ist. Genau diese ist aber mit der Vorlage nicht gegeben, da das Betriebskonzept des Flughafens Zürich zur Umsetzung des Vertrages in der Vorlage nicht enthalten ist. Weitere Punkte sind die für die verschiedenen Varianten nötigen Ausbauten bzw. Verlängerungen von Pisten (28 und 32), damit der Vertrag überhaupt umgesetzt werden kann. Werden diese notwendigen Vorhaben vom Stimmvolk abgelehnt, ist die Vereinbarung mehr oder weniger obsolet.
Diese unbekannten Variablen und die Problematik, dass einzelne Punkte erst im Nachhinein ausserhalb des Staatsvertrages geregelt werden sollen, machen deutlich, dass mit der vorliegenden Vorlage der Stimmbürger aber auch das Parlament die Katze im Sack kaufen. Dazu passt auch das übereilte Vorgehen des Bundesrates, indem er für die Konsultation der Vereinbarung anstelle der üblichen drei Monate bloss einen Monat zugesteht. Ein solches Vorgehen ist klar nicht akzeptabel und macht eine umfassende Würdigung wie auch eine Analyse der aus dem Vertrag resultierenden Massnahmen schwierig bis unmöglich.
Die SVP fordert deshalb, dass alle notwendigen Punkte, insbesondere auch die betrieblichen Umsetzungsmassnahmen, in der Vernehmlassungsvorlage vorhanden sind und die Parteien im ganzen Prozess involviert sind bzw. bleiben. Ein „Nachschieben“ dieser Elemente, wie z.B. der Variantenentscheid betreffend Flugregime, ist wenig sachdienlich und wird bei der Entscheidungsfindung des Parlaments wie auch beim Volk nur unnötigen Widerstand provozieren.
Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass in der Diskussion um den Flughafen Zürich wie auch die Lösung der Fluglärmproblematik die wirtschaftliche Bedeutung des Wirtschaftsstandortes Zürich insbesondere für den anliegenden deutschen Raum zu wenig zur Geltung kommt. Dieser profitiert nämlich in besonderem Masse von dieser Infrastruktur. Darüber hinaus übernimmt die Schweiz auf Schiene und Strasse einen Grossteil des Nord-Südtransitverkehrs aus dem deutschen Staatsgebiet. Es ist daher nur recht und billig, dass dieses Entgegenkommen der Schweiz bei den verantwortlichen Stellen in Deutschland entsprechend gewürdigt und in die Verhandlungen einbezogen werden sollten.