Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Anpassungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vehement ab.
Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Anpassungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vehement ab. Der Ausbau würde die aus Sicht der SVP heute schon bestehende staatliche Überregulierung in diesem Bereich zusätzlich verschärfen und den liberalen Arbeitsmarkt damit weiter einschränken. Für die SVP ist es unverständlich, dass der Bundesrat nun die flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit ausbaut, nachdem er aufgrund des am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung einen klaren Auftrag zur Begrenzung der Zuwanderung hat, zu dem auch eine Anpassung der Personenfreizügigkeit gehört. Nach Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung wird sich weisen, welche flankierenden Massnahmen allenfalls noch notwendig und sinnvoll sind. Ein Ausbau der flankierenden Massnahmen zum heutigen Zeitpunkt kann nur so gedeutet werden, dass der Bundesrat die Vorgaben einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung nicht umsetzen will, was aus Sicht der SVP inakzeptabel ist.
Im Zuge der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU wurden am 1. Juni 2004 arbeitsmarktliche Massnahmen in Kraft gesetzt, welche sowohl Schweizer Erwerbstätige als auch vom Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen sollen. Entgegen den politischen Versprechungen bei der Einführung der Personenfreizügigkeit geht es heute beim Vollzug der flankierenden Massnahmen (FLAM) nicht mehr in erster Linie um die Kontrolle von ausländischen Arbeitskräften und Unternehmen. Die staatliche Regulierungswut hat sich inzwischen auch auf Schweizer Unternehmen und Arbeitsverhältnisse ausgedehnt, die ohne jeden Bezug zur Personenfreizügigkeit stehen. Bestes Beispiel dafür war die Einführung der Solidarhaftung. Aber auch die in der Vernehmlassungsvorlage skizzierte Erhöhung der Obergrenze für Verwaltungssanktionen zielt pauschal auf Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in der Schweiz anstellen und damit mit der Personenfreizügigkeit in keinem Bezug stehen. Eine solche Ausweitung der staatlichen Regulierung weist die SVP entschlossen zurück.
Für die SVP ist es absolut unverständlich, weshalb die FLAM gerade jetzt erneut verschärft werden sollen. Die Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» (MEI) am 9. Februar 2014 durch Volk und Stände, welche die Wiedereinführung von Arbeitsmarktkontingenten und einen Inländervorrang bei der Anstellung von neuen Mitarbeitenden fordert, muss nun rasch umgesetzt werden. Dabei wird auch zu definieren sein, welche Überprüfungen der Arbeitsverhältnisse bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt notwendig sind. Mit dem neuen System wird zumindest ein Teil der flankierenden Massnahmen ersetzt werden können.
Der erläuternde Bericht (S. 8) ist bezüglich der Ziele der Massnahmen erhellend: Die Vernehmlassungsvorlage wurde von der Arbeitsgruppe „Personenfreizügigkeit und Arbeitsmassnahmen“ angestossen, die im Hinblick auf die Volksinitiativen «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» und «Gegen Masseneinwanderung» eingesetzt worden ist. Anders gesagt: bei den bisherigen und weiterhin geplanten Verschärfungen ging es und geht es nicht um die Bekämpfung von Lohndumping, sondern um reine Abstimmungstaktik. Dies nährt auch den Verdacht, dass es dem Bundesrat mit einer effektiven Umsetzung der Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung nicht ernst ist.
Die SVP lehnt diese unnötige und fehlgeleitete Vorlage ab.
Zu den einzelnen beantragten Neuregelungen nimmt die SVP wie folgt Stellung: