Vernehmlassung

Gegenentwurf des Bundesrats zur Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“

Die SVP lehnt den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» (Ernährungssicherheitsinitiative) klar ab.

Die SVP lehnt den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» (Ernährungssicherheitsinitiative) klar ab. Dieser übergeht die tatsächlichen Probleme der produzierenden Landwirtschaft, ignoriert die materiellen Ziele der Ernährungssicherheitsinitiative und ebnet den Weg für weitere Importe aus dem Ausland. Der Bundesrat will offensichtlich keine günstigen Rahmenbedingungen für eine einheimische, produzierende Landwirtschaft schaffen, sondern den andauernden Schrumpfungsprozess in der Landwirtschaft noch beschleunigen. Die SVP unterstützt deshalb weiterhin die Ernährungssicherheitsinitiative.

Die Ernährungssicherheitsinitiative ist als direktes Folgeprojekt des gescheiterten Referendums gegen die Agrarpolitik 2014 – 2017 (AP14–17) zu betrachten. Die Initiative will die immer deutlicher zu Tage tretenden negativen Auswirkungen der missglückten AP14–17 korrigieren. Während die produzierenden Landwirte für die von ihnen übernommenen multifunktionalen Aufgaben in der Landwirtschaft unter den heutigen Ausführungsbestimmungen z.T. erhebliche finanzielle Einbussen in Kauf nehmen müssen, werden neuerdings Direktzahlungen für Hausgärten, Steinhaufen, Blumenschmuck an Bauernhäusern oder Sitzbänken an Waldrändern ausgerichtet. Die SVP teilt die Auffassung der Initianten der Ernährungssicherheitsinitiative, dass diese Politik falsch ist. Das neue Direktzahlungssystem führt zu finanziellen Ausfällen für viele Betriebe und schwächt die produzierende Landwirtschaft. Seit dem Jahr 2000 sind in der Schweiz 15‘000 Landwirtschaftsbetriebe und über 40‘000 Arbeitsplätze verschwunden. Leider verzichtet der erläuternde Bericht gänzlich auf eine Würdigung dieser sich zuspitzenden Situation. Ein Handlungsbedarf wird verneint.

Allgemeine Bemerkungen

Die Schweiz ist bereits heute pro Kopf einer der weltweit grössten Importeure von Nahrungsmitteln, unser Selbstversorgungsgrad beträgt noch rund 60 Prozent. Während wir pro Einwohner und Jahr für rund 600 Franken Nahrungsmittel importieren, liegt dieser Wert in der EU etwa zehnmal tiefer. Für die Tierfütterung muss die Schweiz zusätzliches Getreide und Eiweiss importieren. Wenn man auf dieser Basis die in der Schweiz produzierten Kalorien abzieht, sinkt der Selbstversorgungsgrad auf noch ungefähr 53 Prozent (= Netto-Selbstversorgungsgrad). Die Schweiz ist damit weit davon entfernt, sich selbst zu versorgen. Die SVP ist bestrebt, die produzierende Landwirtschaft und damit die Familienbetriebe zu stärken.

Beim Initiativtext der Ernährungssicherheitsinitiative handelt es sich um einen guten Text. Er legt die Priorität klar auf die Stärkung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger und einheimischer Produktion und wird von der SVP deshalb grundsätzlich unterstützt. Wir bedauern, dass der direkte Gegenentwurf des Bundesrats dieses zentrale Element nicht aufgenommen hat.

Gefährlicher Gegenentwurf des Bundesrats

Das primäre Ziel der Ernährungssicherheitsinitiative ist die Stärkung der produzierenden Landwirtschaft in der Schweiz. Im Rahmen der Ernährungssicherheit in unserem Land ist es zwingend und vorrangig, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger und einheimischer Produktion zu stärken. Diese Priorisierung ist explizit im Verfassungsartikel zu nennen, denn sie ist ein zentrales Element. Der direkte Gegenentwurf muss sich materiell mit diesem Ziel auseinandersetzen, um sich überhaupt als Gegenentwurf zu qualifizieren.

Indem aber der vom Bundesrat vorgelegte Text in lit. c eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft und in lit. d den Zugang zu den internationalen Agrarmärkten verlangt, hat der so genannte Gegenentwurf exakt die gegenteilige Stossrichtung der Ernährungssicherheitsinitiative. Dies macht ihn gefährlich. Einerseits wird dadurch die Tür geöffnet, via bilaterale oder multilaterale Abkommen die Nahrungsmittelimporte massiv zu erhöhen. Andererseits würde bei unserer Lebensmittelversorgung eine noch stärkere Abhängigkeit vom Ausland entstehen, was wir unter keinen Umständen wollen. Da sich der Gegenentwurf zudem nicht mit der einheimischen landwirtschaftlichen Produktion und deren Rahmenbedingungen befasst, sondern mit der Landesversorgung in Krisensituationen, ist er rechtlich gesehen gar kein direkter Gegenentwurf.

Mit dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit will der Bundesrat zudem nichts anderes als eine Illusion in der Bundesverfassung verankern: Wenn verfassungsmässig der Zugang zu den internationalen Agrarmärkten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Landwirtschaft verankert werden, bedeutet dies nichts anderes als das Ende der produzierenden Landwirtschaft in der Schweiz. Die aktuelle Situation auf dem Käse- und Milchmarkt zeigt die Auswirkung von offenen Grenzen auf die Schweizer Produzenten allzu deutlich.

Der direkte Gegenentwurf übernimmt das Ziel der Initiative nicht, nämlich die Stärkung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus einheimischer Produktion. Er ist deshalb untauglich, um in diesem Bereich eine Verbesserung zu erzielen. Bezeichnend ist, dass der Bundesrat nicht mehr von Landwirtschaft, sondern von Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft spricht. Dies sind Zeichen, dass der Bundesrat eine internationale Arbeitsteilung anstrebt, bei der die produzierende Landwirtschaft der Schweiz nur noch eine untergeordnete Rolle spielen soll. Aus diesem Grund will er den Agrarfreihandel mit der EU und möglichst vielen Drittstaaten. Die SVP lehnt diesen äusserst gefährlichen Gegenentwurf des Bundesrats deshalb klar ab.

 
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