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Energie
Vernehmlassung

Änderung der Energieverordnung (EnV)

Änderung der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes (EnG)  

Die SVP lehnt die Erhöhung des KEV-Zuschlags um 0,2 Rappen auf neu 1,3 Rappen pro kWh entschieden ab und beantragt darauf zu verzichten.

Angesichts der aktuellen Beratungen der Energiestrategie 2050, der ungeklärten Problematik der Grosswasserkraft, wie auch aufgrund der ebenfalls in der Vernehmlassung stehenden Pläne für eine grundlegende Änderung am Fördersystem macht eine solche Erhöhung weder energiepolitisch, noch systembedingt Sinn.

Die anhaltende Frankenstärke zeigt zudem, wie im erläuternden Bericht klar festgehalten, dass sich mit der Erhöhung die Rahmenbedingungen des Werkplatzes Schweiz gegenüber dem Ausland noch weiter verschlechtern würden. Eine Erhöhung ist darum auch aus wirtschaftspolitischer Sicht klar abzulehnen.  

 
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