Die SVP kann der Vorlage nicht zustimmen. Sie weist in ihrer aktuellen Form wesentliche Mängel auf, welche es unbedingt zu beheben gilt.
Die SVP kann der Vorlage nicht zustimmen. Sie weist in ihrer aktuellen Form wesentliche Mängel auf, welche es unbedingt zu beheben gilt.
Littering hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und ist in vielen Bereichen ein Problem. Wie der erläuternde Bericht richtig erwähnt, ist jedoch Littering nicht ein Problem der Abfallwirtschaft, sondern eines der Gesellschaft. Ausgehend von diesem Grundsatz ist es klar, dass eine Busse für das Liegenlassen von Abfällen nur gegen den einzelnen Verursacher verhängt werden und nicht in eine Kollektivhaftung münden darf, geschweige denn Unternehmen mit zusätzlichen Aufgaben und weiteren Kosten belasten sollte.
Auf gar keinen Fall darf die Regelung dazu missbraucht oder zum Anlass
genommen werden, weitere gesetzliche Konsequenzen oder Massnahmen insbesondere im Bereich der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) oder der Verordnung über Verkehr mit Abfällen (VeVa) wie auch allfällige Gebührenmodelle abzuleiten. Sie sind nicht Gegenstand der Pa.Iv. und entsprechen klar nicht dem Willen des Initianten oder des Parlamentes.
Ebenso muss klar sein, dass die Tatbestände für den Begriff des
Litterings abschliessend im Gesetz definiert werden müssen und es auf keinen Fall zu einer möglichen Doppelbelastung der Bevölkerung kommen darf. Die vorliegende Revision muss also auch eine mögliche Pfandabgabe ohne Wenn und Aber ausschliessen, ansonsten es zur oben erwähnten Doppelbelastung und rechtlichen Umsetzungsproblemen kommen wird. Diese Unklarheiten sind zwingend zu beseitigen. Ein Blankocheck für die Verwaltung für künftige Massnahmen und Regulierungen ist ganz klar zu vermeiden.
Klar nicht einverstanden sind wir zudem mit der in der Vorlage vorgesehenen schweizweit vereinheitlichen Grundlage für die Bestrafung der Falschentsorgung von Siedlungsabfällen (u.a. unzeitige Bereitstellung des Abfallsacks aus privaten Haushalten auf der Strasse). Dies geht klar über die in der Pa.Iv. enthaltene Forderung hinaus und ist ein klassisches Beispiel einer Überregulierung mit hoher Kostenfolge.
Abschliessend ist noch zu bemerken, dass die Umsetzung dieser Vorlage extrem schwierig werden könnte. Damit es nicht zu massiven, zusätzlichen administrativen und personellen Belastungen kommt, sind die Aufgaben mit den bestehenden Mitteln auszuführen.