Vernehmlassung

Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Grundsätzlich erachtet die SVP eine Verordnungsrevision als dringend. Die vorliegende Verordnungsänderung geht aus unserer Sicht jedoch viel zu wenig weit und ist noch mit schwerwiegenden Mängeln behaftet

Grundsätzlich erachtet die SVP eine Verordnungsrevision als dringend. Die vorliegende Verordnungsänderung geht aus unserer Sicht jedoch viel zu wenig weit und ist noch mit schwerwiegenden Mängeln behaftet. Trotz den erkennbaren positiven Bestrebungen erachten wir die Revision insbesondere für die KMU-Branchen – die auf flexible Lösungen angewiesen sind – als völlig ungeeignet. Die in der Verordnungsänderung verlangten formellen Voraussetzungen für den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung erscheinen uns gerade für die kleineren Betriebe als zu restriktiv und die fixe Lohnuntergrenze von 120‘000 Franken Bruttojahreslohn daher als zu hoch. Die zwingend vorausgesetzte Gesamtarbeitsvertragspflicht lehnen wir ab. Arbeitnehmer sollen selbstverantwortlich und individuell von den neuen Modalitäten der Arbeitszeitentbindung profitieren können. Der gleiche Vorbehalt gilt auch für den in Artikel 73b unterbreiteten Vorschlag zur vereinfachten Arbeitszeiterfassung, wobei in diesem Fall die Bedingung der kollektiven Vereinbarung eine unnötige Hürde darstellt. Die SVP wünschte sich grundsätzlich mehr Vertrauen in die Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer. Diese müssen frei entscheiden dürfen, ob sie ihre Arbeitszeit erfassen wollen oder nicht. Die SVP wird aus diesem Grund die Motionen 13.3708 und 13.4104 im Parlament unterstützen.

Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, namentlich die Einführung eines neuen Artikels 73a unter dem Titel „Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung“ erscheint der SVP grundsätzlich als sinnvolle und längst überfällige Anpassung. Die Verordnungsvorlage geht jedoch viel zu wenig weit, ist zu unflexibel ausgestaltet und wird aufgrund ihrer formellen Voraussetzungen für viele Arbeitnehmende – insbesondere aus den KMU-Branchen – den Status Quo zementieren. Für die SVP ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die wesentliche formelle Bedingung zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung an das Vorhandensein eines Gesamtarbeitsvertrags geknüpft wird. Von einer liberaleren Ausgestaltung der Verordnung würden sowohl die Arbeitnehmenden, die damit eigenverantwortlich handeln können als auch die Arbeitgeber, welche auf motivierte und leistungsfähige Mitarbeitende zählen können, profitieren. Anstelle von sozialpartnerschaftlichen Lösungen wären individuelle Lösungen vorzuziehen, wie beispielsweise die Möglichkeit einer Verzichtserklärung (Opting-Out) für sämtliche Arbeitnehmenden. Ein Opting-Out bei der Arbeitszeiterfassung wurde bereits in den Motionen 13.3708 und 13.4104 aufgegriffen und die SVP wird dieses Anliegen im Parlament deshalb unterstützen. Aus denselben Überlegungen lehnen wir die fixe Lohnuntergrenze von 120‘000 Franken Bruttojahreseinkommen ab.

Die SVP anerkennt, dass die an der Revisionsvorlage beteiligten Dachverbände und Sozialpartner sich im neuen Art. 73b unter dem Titel „Vereinfachte Arbeitszeiterfassung“ darauf verständigen konnten, eine Möglichkeit vorzusehen, dass die Arbeitszeiterfassung auf die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit beschränkt werden kann. Die SVP begrüsst diesen unterbreiteten Vorschlag zur Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung und unterstützt das Ansinnen grundsätzlich, hätte sich jedoch auch hier weitergehende und auf mehr Eigenverantwortlichkeit abzielenden Bestimmungen gewünscht. So beispielsweise, dass jeder Arbeitnehmer sich nicht nur mittels kollektiver sondern auch mit individueller Vereinbarung für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung entscheiden kann.

 
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