Vernehmlassung

13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemein-schaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern – Eröffnung des Ver-nehmlassungsverfahrens

Aus Sicht der SVP ist auf die Vorlage nicht einzutreten. Selbstverständlich nahm die Geschäftslast des Bundesrates seit der Gründung des Bundesstaates – im Rahmen des Ausbaus der Bundesaufgaben – massiv zu.

Aus Sicht der SVP ist auf die Vorlage nicht einzutreten. Selbstverständlich nahm die Geschäftslast des Bundesrates seit der Gründung des Bundesstaates – im Rahmen des Ausbaus der Bundesaufgaben – massiv zu. Entsprechend stieg jedoch auch der Stellenbestand und die neuen Technologien erlauben ein effizienteres Arbeiten. Diese Komponenten halten sich die Waage. Eine Aufstockung der Anzahl Mitglieder im Bundesrat und eine Neuverteilung der Departemente würde unweigerlich zu einer weiteren Aufblähung des Staatsapparates führen. Auch eine verbindlichere Formulierung der angemessenen Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen im Bundesrat ist abzulehnen; wie diese auch immer formuliert ist, dürfte diese im Vergleich zum geltenden Recht keinen Mehrwert bringen.

Parlamentarische Initiative 13.443

Am 30. August 2013 beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Einreichung der parlamentarischen Initiative 13.443 (Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern). Die SPK-SR stimmte dem Beschluss der SPK-NR am 27. Januar 2014 mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die SPK-NR konnte in der Folge den vorliegenden Entlassentwurf ausarbeiten und hat diesem am 26. März 2015 mit 15 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt.

Neuformulierung von Art. 175 Abs. 1 und 4 BV

Gemäss Art. 175 Abs. 1 BV besteht der Bundesrat aus sieben Mitgliedern. Bei der Zusammensetzung und Wahl des Bundesrates ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind (Art. 175 Abs. 4 BV). Eine Mehrheit der SKP-NR beantragt, Art. 175 Abs. 1 und 4 wie folgt abzuändern:

Art. 175 Abs. 1 und 4 VE-BV

1   Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.
4   Die unterschiedlichen Landesgegenden und die Sprachregionen sind im Bundesrat angemessen vertreten.

Eine Minderheit beantragt, auf den Entwurf nicht einzutreten, eventualiter Art. 175 Abs. 1 VE-BV zu streichen; das geltende Recht würde wieder Anwendung finden. Bezüglich Art. 175 Abs. 4 VE-BV fordert eine Minderheit folgende Formulierung:

Bei der Wahl hat die Bundesversammlung darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Landesgegenden und Sprachgemeinschafen im Bundesrat angemessen vertreten sind.

Aufstockung der Mitgliederzahl im Bundesrat

Als Argumente für eine Aufstockung der Mitgliederzahl im Bundesrat bringt die Kommissionsmehrheit im Wesentlich vor, dass diese seit dem Jahr 1848 konstant sei, wogegen die Bundesaufgaben sowie die internationale Verflechtung in dieser Zeit massiv zugenommen hätten. Eine Aufstockung würde es auch erlauben, die Departemente neu zu gliedern.

Richtig ist, dass die Bundeskompetenzen seit der Gründung des Bundesstaates massiv zugenommen haben, ebenso die internationalen Verpflichtungen; parallel dazu stieg jedoch auch der Stellenbestand entsprechend an. Im gleichen Tempo entwickelten sich auch die Technologien, welche die Arbeitsweise, die Kommunikation sowie die Fortbewegung beschleunigten. Selbstverständlich sind die Departemente und die Geschäftslast enorm gewachsen. Auch eine Verteilung auf 9 Schultern würde jedoch zu grossen und umfangreichen Departementen führen, welche ohne effiziente Führung durch den Bundesrat nicht zu bewältigen wären. Schätzungsweise in zehn Jahren läge die Geschäftslast auf heutigem Niveau. Müsste dann schon wieder eine weitere Aufstockung der Mitgliederzahl ins Auge gefasst werden? Nicht die Zahl der Bundesräte ist entscheidend für die Bewältigung der Aufgaben, sondern die Arbeitsweise der Magistraten. Ferner ist für das Funktionieren einer Kollegialbehörde zentral, dass diese zahlenmässig nicht zu gross ist. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist eine Aufstockung abzulehnen. Ferner führt eine grössere Anzahl von Departementen zu entsprechend mehr Generalsekretariaten mit Mitarbeitenden. Ein weiterer Ausbau des Staatsapparates wäre vorprogrammiert.

Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften

Die Mehrheit der SPK-NR befürwortet im Weitern eine Umformulierung von Art. 175 Abs. 4 BV. Eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Bundesrat soll auch zu einer besseren Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in diesem Gremium führen. Das geltende Recht fordert, dass bei der Zusammensetzung und Wahl des Bundesrates darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass die Landesgegenden  und Sprachregionen angemessen vertreten sind.

Die von der Mehrheit vorgeschlagene Neuformulierung sieht vor, dass die unterschiedlichen Landesgegenden und die Sprachregionen im Bundesrat angemessen vertreten sind. Abs. 4 ist damit bestimmt verbindlicher formuliert, als im geltenden Recht. Da die Bundesratswahlen jedoch geheime Wahlen sind und bleiben ist fraglich, ob der neue Abs. 4 in der Praxis auch die vorgesehene Wirkung entfalten wird. Ziel der Vorlage ist unbestrittenermassen, dem Kanton Tessin bzw. der sprachlichen Minderheit der Rätoromanen einen festen Sitz im Bundesrat zu garantieren. Je nach Parteienkonstellation dürfte dies toter Buchstabe bleiben. Zudem ist absehbar, dass Streitigkeiten darüber entstehen werden, ob eine Bundesratskandidatin / ein Bundesratskandidat auch wirklich als Vertreter dieser Sprachregion anzusehen ist. Würde dies beispielsweise ein Tessiner erfüllen, der im Tessin aufgewachsen ist, jedoch in der Deutschschweiz studiert und seither dort arbeitet? Auch der Vorschlag der Minderheit zu Abs. 4 dürfte diesbezüglich nur auf dem Papier einen Mehrwert bringen. Das geltende Recht hat sich bewährt.

 
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