Die in der Verordnung aufgenommene Erweiterung der Datenlieferungspflicht geht über den Gesetzestext hinaus.
Die in der Verordnung aufgenommene Erweiterung der Datenlieferungspflicht geht über den Gesetzestext hinaus. Es werden auch unzulässige pflegefremde und betriebliche Daten verlangt. Die Wirtschaftsfreiheit ist somit in Frage gestellt, auch weil damit die ständig steigende Bürokratie und zusätzlicher Administrativaufwand beflügelt werden. Datenfriedhöfe und Doppelspurigkeiten bringen niemanden etwas, ausser den Funktionären, welche damit immer wieder ihre Daseinsberechtigung rechtfertigen. Die Qualität wird damit mitnichten verbessert, sondern eher noch verschlechtert, da sich das Gesundheits- und Pflegepersonal mit immer mehr Papierkram herumschlagen muss, anstatt für den Patienten da zu sein. Generell gilt es für Unternehmen den Statistikaufwand im Rahmen der Deregulierung einzudämmen, anstatt immer weiter auszubauen.
Da die bisherigen Datenerhebungen wenig Mehrwert gebracht haben, scheint es so, dass mit noch mehr Daten das eigentliche Problem nur überdeckt werden soll. Das BAG versteht sich zunehmend als umfassende Gesundheitsaufsichts- und Kontrollbehörde und versucht immer mehr zentralisierte Kompetenzen an sich zu reissen. Bürokratie und Überregulierung sind die Folgen davon. Am Schluss leidet der Patient und bezahlt es der Prämien- und Steuerzahler.