Vernehmlassung

Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien

Ein automatischer Informationsaustausch widerspricht wichtigen Grundsätzen der Schweiz, wie dem Schutz der Privatsphäre oder einem auf Treu und Glauben aufbauenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

Ein automatischer Informationsaustausch widerspricht wichtigen Grundsätzen der Schweiz, wie dem Schutz der Privatsphäre oder einem auf Treu und Glauben aufbauenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Aus diesem sowie weiteren Gründen lehnte die SVP bereits bei den inzwischen abgeschlossenen Vernehmlassungen die der Aktivierung mit Australien zugrundeliegenden Bundesgesetze und Abkommen ab. Weil im vorliegenden Fall zudem Vorbehalte bezüglich des Datenschutzes bestehen und für einen erleichterten Markzugang für Finanzdienstleister bis jetzt keine Lösung erzielt worden ist, lehnt die SVP die Einführung eines automatischen Informationsaustausches mit Australien ab.

Die Schweizer Gesetzgebung vollzieht sich nach vorgeschriebenen Abläufen und Fristen, welche z.B. mit dem kürzlich revidierten Vernehmlassungsgesetz klar bestätigt wurden. Leider scheint es unter dem heutigen Bundesrat Usanz geworden zu sein, die in der Schweiz vorgesehenen Abläufe entweder im Eilverfahren abzuwickeln (bspw. verkürztes Vernehmlassungsverfahren beim StAhiG) oder aber, wie im vorliegenden Falle, einen Bundesbeschluss zu genehmigen, dessen zugrundeliegende Bundesgesetze und Abkommen noch in den Kommissionen beraten werden. Ein solches Vorgehen erachtet die SVP als unseriös und staatspolitisch bedenklich. Wir fordern daher, dass sich auch das Eidgenössische Finanzdepartement an die vorgesehenen Prozesse und Abläufe hält und verlangen, dass die Koordination zwischen der Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs mit anderen Staaten und der Verabschiedung der zugrundeliegenden Gesetze und Abkommen im weiteren Verlauf besser angegangen wird.

Zum Bundesbeschluss betreffend Australien:

Wir haben uns bereits in unserer Stellungnahme «Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und eines Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen» dahingehend vernehmen lassen, dass wir bei einer Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) darauf beharren werden, dass:

  • die Schweiz sich mit anderen Ländern dafür einsetzt, dass sich alle wichtigen Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und diesen auch umsetzen
  • die Schweiz nicht vorauseilend den AIA einführt bzw. die Einführung mindestens gleichzeitig mit anderen Ländern erfolgen wird
  • Vertraulichkeit und Datenschutz sichergestellt sind
  • die Schweiz bei Verhandlungen mit einzelnen Ländern den AIA nur gewährt, wenn als Gegenleistung der Marktzugang zu deren Finanzmärkten nachhaltig gesichert wird

Für die vorliegende Einführung eines AIA mit Australien erachten wir mindestens zwei Punkte als nicht erfüllt:

Erstens, konnte bezüglich des Marktzugangs für Schweizer Finanzdienstleister bis heute keine Lösung erzielt werden. Vor dem Hintergrund, dass Australien z.B. Deutschland, Grossbritannien, Singapur und Hong Kong einen erleichterten Markzutritt ermöglicht, sollte eine solche Lösung auch für die Schweiz zwingend möglich sein. Wir bedauern, dass in diesem Bereich nicht schon handfeste Verhandlungsergebnisse vorgelegt werden, eine Aktivierung des AIA ohne erleichterten Marktzugang steht für die SVP jedoch ausser Frage.

Zweitens, ist es für die SVP unverständlich – gerade weil die Einführung eines AIA mit Australien als Präzedenzfall für weitere Abkommen gilt – dass der Schutz von Bankkundendaten nur locker überprüft werden soll, bzw. nicht eingehalten wird. Insbesondere ist zu monieren, dass sich der Bundesrat für die Beurteilung des Datenschutzniveaus nur auf die Einschätzungen der Datenschutzgruppe der Europäischen Union abstützt und kein eigenes Gutachten erstellen liess. Die vom Staatsekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) eingeholte Zusicherung Australiens, dass der Datenschutz für Bankkundendaten respektiert werde, sagt nichts darüber aus, ob der Datenschutz auch dem Schweizer Niveau entspricht. Da im AIA-Gesetz ein gleichwertiges Datenschutzniveau vorausgesetzt wird, ist diese Zusicherung wertlos. Die SVP verlangt in diesem Zusammenhang, dass solche Garantien bei künftigen Verhandlungen mit Staaten, deren Datenschutzniveau möglicherweise nicht angemessen ist, im Abkommen selbst festgehalten werden.

Abschliessend ist es für die SVP im Hinblick auf weitere mögliche AIA-Abschlüssen zentral, dass sich die Arbeit des SIF – unter Wahrung unserer landesüblichen Fristen und Prozesse – signifikant verbessert. Nebst einer unabhängigen und nicht auf Verlautbarungen abstützenden Überprüfung der jeweiligen ausländischen Datenschutzniveaus ist insbesondere die Frage zu klären, ob und mit welchen anderen Ländern der Partnerstaat einen AIA einführen wird.

 
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