Vernehmlassung

Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021

Die SVP lehnt die Reduktion des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens für die Jahre 2018-2021 gegenüber der laufenden Periode 2014-2017 um 751 Millionen Franken entschlossen ab.

Die SVP lehnt die Reduktion des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens für die Jahre 2018-2021 gegenüber der laufenden Periode 2014-2017 um 751 Millionen Franken entschlossen ab. Die Kürzungen werden vom Bundesrat durch sich eintrübende Konjunkturaussichten begründet. Um auch ab dem Jahr 2018 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erzielen, sollen deshalb alle staatlichen Aufgabenbereiche ihre Ausgaben stabilisieren. Der Bundesrat verkennt jedoch, dass die Schweizer Landwirtschaft nicht für den Anstieg der Bundesausgaben verantwortlich gemacht werden kann. Die Ausgaben für die Landwirtschaft waren in den letzten Jahren – im Gegensatz zu den anderen Aufgabenbereichen – stabil und nahmen anteilsmässig sogar ab. Eine Kürzung der Beiträge würde aber die Erreichung der festgelegten landwirtschaftlichen Ziele – die auch für die Periode 2018-2021 weiterverfolgt werden – gefährden. Andererseits entzieht eine Senkung der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft den Bauernfamilien jegliche Perspektive zur Verbesserung ihrer angespannten Einkommenssituation. 

Der Bundesrat will den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2018-2021 gegenüber dem Bundesbeschluss zur laufenden Periode 2014-2017 um insgesamt 751 Millionen Franken reduzieren. Er begründet diese Reduktion mit verschlechterten Konjunkturprognosen, aufgrund deren ab 2018 strukturelle Defizite erwartet werden. Um die Vorgaben der Schuldenbremse auch im Legislaturfinanzplan einhalten zu können, gab der Bundesrat vergangenen November das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 in die Vernehmlassung, mit welchem die Ausgaben auf dem Niveau von 2017 fortgeführt werden sollen. Diese Massnahmen werden im vorliegenden landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2018-2021 bereits berücksichtigt. Wird das Stabilisierungsprogramm ohne Änderungen umgesetzt, muss die Landwirtschaft eine jährliche Abnahme ihres Budgets um 1,2 Prozent in Kauf nehmen, während die meisten anderen staatlichen Aufgabenbereiche auch nach 2017 jährlich mehr Geld erhalten. So ist gesamthaft ein Ausgabenwachstum von jährlich 2,7 Prozent vorgesehen.

Die Schweizer Landwirtschaft ist für den Anstieg der Bundesausgaben nicht verantwortlich.

Quelle: economiesuisse.

Vor dem Hintergrund, dass die Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft in den letzten Jahren stabil waren und anteilsmässig sogar abnahmen, lehnt die SVP die einseitigen Kürzungen zulasten der Landwirtschaft ab und verlangt stattdessen die Aufrechterhaltung der Beiträge des aktuellen Zahlungsrahmens. 

Die SVP verschliesst sich Sparmassnahmen im Landwirtschaftsbereich nicht grundsätzlich, doch wenn gespart werden soll, muss dies zuerst in jenen Bereichen geschehen, in denen während den vergangenen Jahren die Ausgaben am stärksten gestiegen sind 
(s. Abb.). Bevor in diesen Bereichen effektive Massnahmen ergriffen werden, kann die SVP Sparmassnahmen im Bereich Landwirtschaft nicht zustimmen. In diesem Zusammenhang verlangt die SVP vom Bundesrat, ebenfalls die gebundenen Ausgaben in seine Betrachtungen einzubeziehen und dem Parlament möglichst rasch die entsprechenden Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit auch die gebundenen Mittel reduziert werden können. Ansonsten wird auch in Zukunft einzig bei der Sicherheit und Landwirtschaft gespart.

Ungenügende wirtschaftliche Situation bei der Schweizer Landwirtschaft
Die Reduktion des Zahlungsrahmens würde bei der Landwirtschaft zu einer weiteren Verschlechterung der Einkommenssituation führen. Dies kann von der SVP nicht hingenommen werden. Schweizer Bauern verdienen bereits heute viel weniger als andere vergleichbare Branchen. In der Talregion verdient eine Familienarbeitskraft in der Landwirtschaft pro Jahr 51‘667 Franken (Median 2011/2013), während der Vergleichslohn in anderen Branchen bei 74‘232 Franken liegt. In den Bergregionen sind die landwirtschaftlichen Einkommen nochmals tiefer. Im Schnitt verdient ein Landwirt hier 27‘703 Franken pro Jahr, während der ausserlandwirtschaftliche Vergleichslohn bei 63‘170 Franken liegt. In diesen Zahlen sind die Direktzahlungen bereits enthalten.1 Gemäss Verfassungsauftrag ist es die Aufgabe des Bundes, dass die Bauernfamilien als Abgeltung für ihre Leistungen ein angemessenes Einkommen erzielen können.

Keine Beitragskürzung bei gleichen Leistungszielen
Die Agrarpolitik 2014-2017 (AP14-17) hat die Ziele sowie die Abgeltung für die damit verbundenen Leistungen festgelegt. Zwei Jahre später zeigt sich, dass die AP14-17, wie von der SVP befürchtet, nicht zu einer Verbesserung der Produzentenpreise führte. Im Zeitraum 2018-2021 verzichtet der Bundesrat darauf, weitere grundlegende Reformen der Agrarpolitik vorzuschlagen. Das heisst, dass die bestellten und erbrachten Leistungen dieselben bleiben. Aus diesem Grund ist es zwingend, die dafür versprochenen Bundesmittel für die Landwirtschaft zu erhalten. Würden die Beiträge, wie dies im Zahlungsrahmen 2018-2021 vorgesehen ist, gekürzt, wäre letztendlich die Erreichung der für die Jahre 2018-2021 vorgegeben Ziele in Frage gestellt. 

1 Quelle: Schweizer Bauernverband.

 
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